Lieferung von einem Drehtrommelfahrzeug zur Sammlung von BIO-Abfällen und Restmüll „sog. Hofschaftswagen“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Remscheid
NUTS-Code: DEA18 Remscheid, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42853
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tbr-info.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von einem Drehtrommelfahrzeug zur Sammlung von BIO-Abfällen und Restmüll „sog. Hofschaftswagen“
Die zu vergebende Gesamtleistung besteht aus der Lieferung von einem fabrikneuen, kompletten Zweiachsfahrgestell (Los 1), der Lieferung/Montage von einer fabrikneuen, kompletten Drehtrommel (8 - 10 m³ Volumen, Los 2) und der Lieferung von einer fabrikneuen, kompletten Schüttung für die Aufnahme von MGB 120 l - 1.100 l (Los 3). Die Gesamtleistung wird in folgenden 3 Losen vergeben.
Angebote können für ein Los, oder mehrere Lose abgegeben werden.
Lieferung von einem Zweiachsfahrgestell
Standort des Auftragnehmers aus Los 2
Die zu vergebende Teilleistung besteht aus der Zulieferung von einem Zweiachsfahrgestell geeignet zur
Aufnahme einer Drehtrommel (8 – 10-m³-Volumen) und Schüttung an den Auftragnehmer des Loses 2.
Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen;
Bereitstellung der losspezifischen Spezialwerkzeuge;
Schulung des Werkstattpersonals und Einweisung des Bedienpersonals;
Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile.
Lieferung/Montage von einer fabrikneuen, kompletten Drehtrommel (8 – 10-m³-Volumen)
Komplettmontage des Fahrzeugs an einem Standort in DEUTSCHLAND
Die zu vergebende Teilleistung besteht aus der Komplettmontage des Drehtrommelfahrzeuges einschließlich
der Lieferung/ der Montage von einer Drehtrommel. Diese ist auf das zugelieferte Zweiachsfahrgestell (aus Los 1)
zu montieren und die Montage von der ebenfalls zugelieferten Schüttung (aus Los 3) an dem Fahrzeug
durchzuführen.
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
Der Auftragnehmer aus Los 2 nimmt zudem stellvertretend für den Auftraggeber die Abnahme des aus Los 1
angelieferten Zweiachsfahrgestelles und der vom Auftragnehmer aus Los 3 angelieferten Schüttung vor.
Komplettmontage, Zulassung (StVZO und Fahrtenschreiber), Auslieferung/Übergabe/
Abnahme der Komplettfahrzeuge bei den TBR (Los 2)
Lieferung/Montage OBU – Mautsystem (Los 2)
Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen (alle Lose)
Schulung des Werkstattpersonals und Einweisung des Bedienpersonals (alle Lose)
Lieferung von einer Schüttung für den o. a Drehtrommelaufbau
Standort des Auftragnehmers aus Los 2
Lieferung einer fabrikneuen, kompletten Schüttung durch den Auftragnehmer aus Los 3.
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben) Leistungen
— Zulieferung der Schüttung durch den Auftragnehmer aus Los 3 an den Standort des Auftragnehmers aus Los 2;
— Einstellarbeiten und Funktionsprüfung der montierten Schüttung (Los 3);
— Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen;
— Bereitstellung der losspezifischen Spezialwerkzeuge (alle Lose);
— Schulung des Werkstattpersonals und Einweisung des Bedienpersonals;
— Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das
Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der
vorgenannten Plattform zur Verfügung.
Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der
Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung
unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich
über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der
Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang
auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger
Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen
interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform
(kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom
Bieter ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem
entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform
subreport erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfverfahrens.
Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten Stelle für Nachprüfverfahren einzureichen.
Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg, 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen vergangen sind.