EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Haltern am See Referenznummer der Bekanntmachung: 23.004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haltern am See
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.haltern-am-see.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Haltern am See
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
- Los 1: "Sammlung, Übernahme und Transport verschiedener Abfallfraktionen";
- Los 2: "Sammlung und Transport von Sperrmüll";
- Los 3: "Sammlung und Transport von schadstoffhaltigen Abfällen".
Sammlung, Übernahme und Transport verschiedener Abfallfraktionen
Sammlung und Transport von Restabfall ("Graue Tonne"):
- Leerung der Restabfallbehälter (40 l bis 1.100 l) grundsätzlich im 14-täglichen Rhythmus unter Einsatz eines Ident-Systems. Behälter mit einem Volumen von 40 l sind z. T. auch vierwöchentlich zu leeren.
- Restabfallbehälter mit einem Volumen von 240 l bis 1.100 l sind ggf. auch auf Abruf bzw. wöchentlich oder mehrmals wöchentlich zu leeren. Zudem sind 7- bzw. 10-m³- und 20 m³-Container auf Abruf zu leeren.
- Bereitgestellte 110-l-Restabfallsäcke sind mit abzufahren.
- Transport der gesammelten Restabfälle zur vom Kreis Recklinghausen vorgegebenen Anlieferstelle.
Sammlung und Transport von Grün- und Gartenabfällen über die Grüne Tonne ("Graue Tonne mit grünem Deckel"):
- Leerung der Behälter mit einem Volumen von 120 l und 240 l im April im wöchentlichen Rhythmus, im März und von Mai bis September im 14-täglichen Rhythmus und von Ende September/Oktober bis Mitte Dezember im wöchentlichen Rhythmus unter Einsatz eines Ident-Systems (28 Leerungen/a). Von Mitte Dezember bis Februar finden keine Leerungen statt.
- Transport der gesammelten Grün- und Gartenabfälle zur vom Kreis Recklinghausen vorgegebenen Anlieferstelle.
Sammlung und Transport von Weihnachtsbäumen:
- Einmal jährliche Weihnachtsbaumabfuhr Anfang des Jahres ab dem ersten Werktag nach dem 06.01. ("Heilige Drei Könige") zu festen Terminen ohne Voranmeldung.
- Transport der gesammelten Weihnachtsbäume zur vom Kreis Recklinghausen vorgegebenen Anlieferstelle.
Sammlung und Transport von Altpapier ("Graue Tonne mit blauem Deckel"):
- Leerung der Behälter mit einem Volumen von 120 l, 240 l und 1.100 l im vierwöchentlichen Rhythmus. Behälter mit einem Volumen von 1.100 l sind ggf. auch 14 täglich zu leeren.
- Transport des gesammelten Altpapiers zur vom Kreis Recklinghausen vorgegebenen Anlieferstelle.
Übernahme und Transport von Straßenkehricht und Abfällen aus Spülwagen:
- Übernahme des vom Auftraggeber gesammelten Straßenkehrichts sowie der Abfälle aus Spülwagen vom Wertstoffhof der Stadt Haltern am See.
- Transport der Abfälle zur vom Kreis Recklinghausen vorgegebenen Anlieferstelle.
Übernahme verschiedener Abfallfraktionen am Wertstoffhof (inkl. Transport):
- Durchführung von Abrufleerungen befüllter Abfallcontainer für die Fraktionen Hausmüll/ Sperrmüll, Altpapier, Altholz, Garten-/Parkabfälle und Bauschutt vom Wertstoffhof der Stadt Haltern am See, inkl. Transport der Abfälle zu den vom Kreis Recklinghausen vorgegebenen Anlieferstellen.
Behälteränderungsdienst (inkl. Behälterbestandspflege):
- Durchführung des Behälteränderungsdienstes (innerhalb von zehn Werktagen) und der Behälterbestandspflege für alle Abfallbehälter.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2029), wenn er nichts spätestens zwölf Monate vor Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Sammlung und Transport von Sperrmüll
- Sammlung von Sperrmüll (inkl. Altholz) und Elektro- und Elektronikaltgeräten (SG 1 und 4)/Altschrott), Beistellung von E-Kleingeräten werden mitgenommen.
- Die Sammlung erfolgt auf schriftliche Anforderung oder online auf Anforderung bei der Stadt Haltern am See;
- Die Fraktionen Sperrmüll/Altholz sowie Elektro- und Elektronikaltgeräte/Altschrott sind getrennt zu erfassen.
- Durchführung von Expressabfuhren (Sperrmüll/Altholz) innerhalb von fünf Werktagen nach Anforderung.
- Transport der Abfälle zu den vom Kreis Recklinghausen vorgegebenen Anlieferstelle.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7: Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2029), wenn er nichts spätestens zwölf Monate vor Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Sammlung und Transport von schadstoffhaltigen Abfällen
- 14-tägliche Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen mittels Einsatz eines Schadstoffmobils ("Umweltbrummi") am Wertstoffhof der Stadt Haltern am See.
- Transport der schadstoffhaltigen Abfälle zur vom Kreis Recklinghausen vorgegebenen Anlieferstelle.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7: Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2029), wenn er nichts spätestens zwölf Monate vor Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3):
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Lose 1 bis 3):
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte kommunale Sammlung von Restmüll oder Biomüll.
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung von Sperrmüll oder gewerblichem Siedlungsabfall.
Los 3:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die mobile Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus privaten Haushalten.
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte kommunale Sammlung von Restmüll oder Biomüll in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 20.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. In mindestens einem Abfuhrgebiet muss hierbei die Sammelleistung unter Einsatz eines Identsystems erfolgt sein (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung von mindestens 1.000 Mg Sperrmüll oder gewerblichem Siedlungsabfall. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Alternativ: Referenzen gemäß Los 1
Los 3:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die mobile Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus privaten Haushalten für mind. einen kommunalen Auftraggeber. Die Referenz ist für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der Auftraggeber, mit jeweiliger Angabe der Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über den elektronischen Vergabemarktplatz "Metropole Ruhr". Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://support.cosinex.de/ abrufbar.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über den elektronischen Vergabemarktplatz "Metropole Ruhr" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; Angebote sind einzureichen":
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYZD9D7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.