Beladung für einen Abrollbehälter Unwetter nach DIN 14505 Referenznummer der Bekanntmachung: 37 2-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beladung für einen Abrollbehälter Unwetter nach DIN 14505
Feuerwehrtechnische Beladung, Rollcontainer und Stromerzeuger für einen Abrollbehälter Unwetter in 3 Losen
Los 2 Feuerwehrtechnische Beladung
Heidelberg
Feuerwehrtechnische Beladung für einen Abrollbehälter Unwetter
Los 3 Rollcontainer
Heidelberg
12 Rollcontainer für Abrollbehälter Unwetter
Für die Rollcontainer muss eine 3D-Planzeichnung im Maßstab mindestens 1:16 erstellt werden. Die Freigabezeichnung muss vollständig bemaßt sein und ist Bestandteil des Angebotes. In der Freigabezeichnung müssen alle Ausrüstungsgenstände sowie deren Lagerungen deutlich dargestellt werden.
Auf der Freigabezeichnung müssen tabellarisch die verlasteten Ausrüstungsgenstände aufgeführt werden.
Los 4 Stromerzeuger
Heidelberg
10 Stromerzeuger für Abrollbehälter Unwetter
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder
bei der Industrie und Handelskammer (Eintragung in
Berufsregister). Von ausländischen Unternehmen sind in diesem Fall entsprechende Nachweise des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats zur Berufsausübung
vorzulegen.
Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Von ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vorzulegen.
Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ab.
Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen:
a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in der Eigenerklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen
Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4
und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Zur Beurteilung der Auftragsabwicklung sowie der Einhaltung des Liefertermins ist eine entsprechende Referenzliste vorzulegen, an welche Feuerwehren in den letzten zwei Jahren eine vergleichbare Beladung für einen Abrollbehälter geliefert wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen (siehe Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen). Die in der Aufforderung Bewerbungsbedingungen genannten Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitbietern vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de