Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des EHUG-Ordnungsgeldverfahrens Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 0000 1744

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesjustizamt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=497982
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=497982
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des EHUG-Ordnungsgeldverfahrens

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 0000 1744
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, die Leistungen der Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des EHUG-Ordnungsgeldverfahrens in einem nicht offenen Verfahren zu vergeben. Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 01.10.2023 und beträgt maximal 4 Jahre. Der AG kann die zu schließenden Verträge nach drei Jahren durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsende um weitere 12 Monate, bis einschließlich 30.09.2027, verlängern.

Der AG benötigt neben Pflegeleistungen auch Weiterentwicklungsleistungen der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb der Verfahrenssoftware. Diese Leistungen sind dem AG anzubieten. Es handelt sich bei den Weiterentwicklungs- und Dienstleistungen um Leistungen, die aus einem Rahmenvertrag mit Höhstmengengrenze abgerufen werden. Ein Anspruch auf Leistungserbringung und Abnahme besteht nicht. Es wird für die Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren für Weiterentwicklungsleistungen der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen ein Auftragsvolumen von 2.400 PT geschätzt und ist als Maximalrahmen zu verstehen, der nur bei tatsächlich nachgewiesenem Bedarf vollständig abgerufen werden kann. Der Schätzwert ist gleichzeitig der Höchstwert.

Die vollständige Leistungsbeschreibung wird aufgrund des hohen Schutzbedarfs des IT-Verfahrens erst bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe und nach Abgabe einer entsprechenden Vertraulichkeitserklärung gem. § 5 Abs. 3 S. 2 VgV übermittelt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bestandteile dieser Ausschreibung sind die Pflege der Verfahrenssoftware des EHUG-Ordnungsgeldverfahrens, die Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb des EHUG-Verfahrens. Einzelheiten können Nr. 1.2 und Nr. 1.3 der Teilnahmebedingungen entnommen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2023
Ende: 30/09/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

- um einmalig 12 Monate

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen. Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet:

- Nachweis, Eigenerklärung oder Verpflichtungserklärung zu: Open Text Services Silber Partner und Open Text Support Partner

- erfolgreich eingesetzte relationale Datenbanksysteme in Softwareprojekten

- Erfahrungen mit der Entwicklung von DOMEA-basierten Applikationen der Firma Open Text zur Massendatenverarbeitung

- Werkzeuge oder Methoden zur Qualitätssicherung aus den Bereichen Modul- und Integrationstest, statische Codeanalyse und Testabdeckungsmessung von Java - Anwendungen

- Referenzen mit Softwareprojekten, bei denen das Fachverfahren Schnittstellen (z.B. über Webservices, Druckstraße, Dateischnittstellen) zu Produkten von Drittanbietern oder anderen Fachverfahren implementiert hat

- Methode durch die sichergestellt wird, dass sich das Antwortzeit- und Durchsatzverhalten bei einer Weiterentwicklung der Software sich nicht verschlechtert

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Rügen der Bewerber, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos schriftlich an folgende Adresse zu richten:

Bundesamt für Justiz

IT-Vergabestelle Sachgebiet V 11

Hausanschrift: Adenauerallee 99-103 53113 Bonn, Deutschland Postanschrift:[gelöscht]

Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bewerber einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einreichen kann.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/05/2023

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