Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des EHUG-Ordnungsgeldverfahrens Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 0000 1744
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesjustizamt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des EHUG-Ordnungsgeldverfahrens
Das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, die Leistungen der Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des EHUG-Ordnungsgeldverfahrens in einem nicht offenen Verfahren zu vergeben. Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 01.10.2023 und beträgt maximal 4 Jahre. Der AG kann die zu schließenden Verträge nach drei Jahren durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsende um weitere 12 Monate, bis einschließlich 30.09.2027, verlängern.
Der AG benötigt neben Pflegeleistungen auch Weiterentwicklungsleistungen der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb der Verfahrenssoftware. Diese Leistungen sind dem AG anzubieten. Es handelt sich bei den Weiterentwicklungs- und Dienstleistungen um Leistungen, die aus einem Rahmenvertrag mit Höhstmengengrenze abgerufen werden. Ein Anspruch auf Leistungserbringung und Abnahme besteht nicht. Es wird für die Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren für Weiterentwicklungsleistungen der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen ein Auftragsvolumen von 2.400 PT geschätzt und ist als Maximalrahmen zu verstehen, der nur bei tatsächlich nachgewiesenem Bedarf vollständig abgerufen werden kann. Der Schätzwert ist gleichzeitig der Höchstwert.
Die vollständige Leistungsbeschreibung wird aufgrund des hohen Schutzbedarfs des IT-Verfahrens erst bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe und nach Abgabe einer entsprechenden Vertraulichkeitserklärung gem. § 5 Abs. 3 S. 2 VgV übermittelt.
Bestandteile dieser Ausschreibung sind die Pflege der Verfahrenssoftware des EHUG-Ordnungsgeldverfahrens, die Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb des EHUG-Verfahrens. Einzelheiten können Nr. 1.2 und Nr. 1.3 der Teilnahmebedingungen entnommen werden.
- um einmalig 12 Monate
Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen. Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet:
- Nachweis, Eigenerklärung oder Verpflichtungserklärung zu: Open Text Services Silber Partner und Open Text Support Partner
- erfolgreich eingesetzte relationale Datenbanksysteme in Softwareprojekten
- Erfahrungen mit der Entwicklung von DOMEA-basierten Applikationen der Firma Open Text zur Massendatenverarbeitung
- Werkzeuge oder Methoden zur Qualitätssicherung aus den Bereichen Modul- und Integrationstest, statische Codeanalyse und Testabdeckungsmessung von Java - Anwendungen
- Referenzen mit Softwareprojekten, bei denen das Fachverfahren Schnittstellen (z.B. über Webservices, Druckstraße, Dateischnittstellen) zu Produkten von Drittanbietern oder anderen Fachverfahren implementiert hat
- Methode durch die sichergestellt wird, dass sich das Antwortzeit- und Durchsatzverhalten bei einer Weiterentwicklung der Software sich nicht verschlechtert
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Rügen der Bewerber, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos schriftlich an folgende Adresse zu richten:
Bundesamt für Justiz
IT-Vergabestelle Sachgebiet V 11
Hausanschrift: Adenauerallee 99-103 53113 Bonn, Deutschland Postanschrift:[gelöscht]
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bewerber einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einreichen kann.