HA22009 Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Tintenpatronen und Toner
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
HA22009 Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Tintenpatronen und Toner
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen, Einrichtungen und einiger städtischer Gesellschaften (im Folgenden Bestellberechtigte genannt) der Stadt Karlsruhe sowie der europäischen Schule mit „Tintenpatronen und Tonern“. Die Stadtverwaltung Karlsruhe ist vertreten durch das Hauptamt, Abt. Zentrale Vergabestelle/ Gesamtstädtischer Einkauf (im Folgenden die Auftraggeberin bzw. die AG). Mit Zuschlag wird zwischen der Stadtverwaltung Karlsruhe und dem/der Auftragnehmer*in (im Folgenden der/die Auftragnehmer*in bzw. der/die AN) für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen, an die sich beide Parteien über einen festgelegten Zeitraum bindend zu halten haben.
Los 1: Tinten und Toner - Originalprodukte,
Los 2: Tinten und Toner - Alternativprodukte
Tintenpatronen und Toner - Originalprodukte
Karlsruhe
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen, Einrichtungen und einiger städtischer Gesellschaften (im Folgenden Bestellberechtigte genannt) der Stadt Karlsruhe sowie der europäischen Schule mit „Tintenpatronen und Tonern“. Die Stadtverwaltung Karlsruhe ist vertreten durch das Hauptamt, Abt. Zentrale Vergabestelle/ Gesamtstädtischer Einkauf (im Folgenden die Auftraggeberin bzw. die AG). Mit Zuschlag wird zwischen der Stadtverwaltung Karlsruhe und dem/der Auftragnehmer*in (im Folgenden der/die Auftragnehmer*in bzw. der/die AN) für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen, an die sich beide Parteien über einen festgelegten Zeitraum bindend zu halten haben.
Los 1: Tintenpatronen und Toner - Originalprodukte des Geräteherstellers,
Alle Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Alle in den Vergabeunterlagen geforderten Anforderungen müssen erfüllt werden.
Tintenpatronen und Toner - Alternativprodukte
Karlsruhe
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen, Einrichtungen und einiger städtischer Gesellschaften (im Folgenden Bestellberechtigte genannt) der Stadt Karlsruhe sowie der europäischen Schule mit „Tintenpatronen und Tonern“. Die Stadtverwaltung Karlsruhe ist vertreten durch das Hauptamt, Abt. Zentrale Vergabestelle/ Gesamtstädtischer Einkauf (im Folgenden die Auftraggeberin bzw. die AG). Mit Zuschlag wird zwischen der Stadtverwaltung Karlsruhe und dem/der Auftragnehmer*in (im Folgenden der/die Auftragnehmer*in bzw. der/die AN) für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen, an die sich beide Parteien über einen festgelegten Zeitraum bindend zu halten haben.
Los 2: technisch gleichwertige mit dem jeweiligen Druckermodell kompatible Alternativprodukte,
Alle Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Alle in den Vergabeunterlagen geforderten Anforderungen müssen erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tintenpatronen und Toner - Originalprodukte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36039
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tintenpatronen und Toner - Alternativprodukte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stutensee
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76297
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3
Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).