Planungsleistungen für den Neubau des Wasserwerks Jülich Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau des Wasserwerks Jülich
Die Stadtwerke Jülich GmbH betreibt zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung eine aus 3 Tiefbrunnen bestehende Gewinnungsanlage sowie das Wasserwerk Jülich mit einer Aufbereitungskapazität von bis zu 500 m³/h.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen eines Generalplanerauftrages sind folgende Planungsleistungen zu vergeben:a) Objektplanung Ingenieurbauwerke (Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung) i. S. d. § 43 HOAI und Anlage 12.1, Leistungsphasen 1-9, für die Gewerke Bautechnik, Außenrohrleitungen und Außenanlagen.b) Fachplanung Technische Ausrüstung i. S. d. § 55 HOAI und Anlage 15, Leistungsphasen 1-9, Anlagengruppe 4, 7 und 8 für die Gewerke Anlagen-/Verfahrenstechnik und Elektrotechnikc) Fachplanung Tragwerksplanung i. S. d. § 51 HOAI, Leistungsphasen 1-6
Die Beauftragung der Generalplanungsleistungen erfolgt in 3 Stufen: Die Stufe 1 umfasst Leistungen der Leistungsphasen 1-3,
Stufe 2 umfasst Leistungen der Leistungsphasen 4-7,
Stufe 3 Leistungen der Leitungsphase 8-9 (soweit zugehörend).
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der einzelnen Leistungsstufen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, weitere erforderliche besondere und/oder zusätzliche Leistungen abzufragen und optional zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neukirchen-Vluyn
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47506
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.