Sanierung Marta Herford - Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 10563/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.marta-herford.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brandi.net
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Marta Herford - Projektsteuerung
Das Marta Herford wurde nach Plänen von Frank Gehry gebaut und 2005 als international ausgerichtetes Museum für zeitgenössische Kunst, Architektur und Design eröffnet. Eigentümer und Betreiber ist die Marta Herford gGmbH. Schwerpunkte des Hauses sind die Ausstellungen, Bildung & Vermittlung sowie Events. Neben der einzigartigen Architektur von Frank Gehry besteht dieser Sonderbau auch aus einem integrierten älteren Verwaltungsgebäude, dem sog. Lippold-Bau. Um dieses Ensemble langfristig zu bewahren, sind substanzsichernde Maßnahmen in verschiedenen Bereichen erforderlich. Hinzu kommt die Anpassung der Haustechnik an moderne Normen sowie ein verstärktes Augenmerk auf die Themen Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Hochwasserschutz und Barrierefreiheit.
Zur Umsetzung dieser Maßnahmen erhält die Marta Herford gGmbH Zuwendungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Bundesförderprogramms "Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland" (INK).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber, die Marta Herford gGmbH plant die Sanierung des vorhandenen Museumskomplexes für zeitgenössische Kunst Marta in Herford. Das Marta Herford ist ein international ausgerichtetes Museum für zeitgenössische Kunst, mit besonderem Blick auf die Bezüge zu Architektur und Design.
Das Marta Herford erfordert als Sonderbau mit seiner von Frank Gehry bewusst gewählten außergewöhnlichen Architektur eine besondere Wartung und Pflege. Das Edelstahldach und die Klinkerfassade sind als Unikate zu sehen. Um die einmalige Architektur dieser Einrichtung langfristig zu sichern, müssen substanzsichernde Maßnahmen in verschiedenen Gebäudeteilen ausgeführt werden. Der Zustand des mittlerweile 18 Jahre alten Gebäudes muss auf die Aspekte Nachhaltigkeit und Energieeffizienz angepasst werden. Hierzu ist unter anderem die vorhandene Haustechnik auf den aktuellen Stand anzupassen.
Folgende Defizite sind im Marta Herford zu verzeichnen:
- Veraltete & abgängige Haustechnik
- Hoher Energieverbrauch für Klimatisierung und Beleuchtung
- Mangelhafte Steuerungsmöglichkeiten der Klimatisierung
- Nicht ausreichende Maßnahmen des Hochwasserschutzes
- Umweltbedingter Sanierungsbedarf an Fassade und Dach
Folgende Optimierungsmöglichkeiten werden im Zuge der Sanierung angestrebt:
- Erneuerung des Sicherheitssystems inklusive Schließ- und Überwachungsanlage
- Installation einer Hochwasserschutzeinrichtung
- Umstellen der Beleuchtung auf LED-Lichttechnik
- Maßnahmen zur Verbesserung der Klimatechnik
- Trennung der Klimatisierung von unterschiedlichen Gebäudeteilen/Etagen
- Instandsetzung von Teilen der Fassade und des Daches
- Instandsetzung der Außenanlagen
Für die Umsetzung des Projektes "Investive Maßnahmen zur Umsetzung eines Sanierungskonzeptes zur langfristigen Sicherung der Kultureinrichtung Marta Herford", kurz "Sanierung Marta Herford" benötigt die Marta Herford gGmbH eine(n) Projektsteuer*in.
Gegenstand der Ausschreibung sind sämtliche Grundleistungen aller Projektsstufen des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß AHO Heft Nr. 9, Stand März 2020 sowie weitere Besondere Leistungen.
Die Details der ausgeschriebenen Leistung sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Kriterium 1: Anzahl der Referenzen für die Projektsteuerungsleistungen einer Sanierung oder eines Umbaus von Gebäuden mit öffentlicher Nutzung im laufenden Betrieb aus den letzten 5 Jahren (ab Mai 2018), mit folgenden Anforderungen:
- Sanierung/Umbau von Gebäuden mit öffentlicher Nutzung
- Sanierung/Umbau im laufenden Betrieb des Gebäudes
- Grundleistungen sämtlicher Leistungsstufen gemäß AHO Heft Nr. 9
- Stufe "Projektabschluss" mindestens begonnen
Für jede Referenz der Projektsteuerung (Kriterium 1) je 8 Punkte, es werden max. 5 Referenzen gewertet = max. 40 Punkte
Für jede Referenz (max. 5 Referenzen für die Projektsteuerung) für die der Bewerber ein Schreiben des Bauherrn bzw. seines Auftraggebers vorlegt, wonach die Leistungen im Zeit- und/oder Kostenrahmen erbracht worden sind, gibt es max. vier weitere Punkte (2 Punkt für Einhaltung Kostenrahmen, 2 Punkt für Einhaltung Zeitrahmen) = max. 20 Punkte
Insgesamt max. 60 Punkte
Die maximale Punktzahl wird bei 5 Referenzen erreicht.
Gewichtung: 60%
Kriterium 2: Anzahl der beschäftigten Berufsträger des Bewerbers/der Bietergemeinschaft (Architekten/Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering) als Inhaber oder fest angestellte Mitarbeiter in den letzten drei Jahren (mindestens zwei Berufsträger)
Mindestanzahl zwei Berufsträger = 10 Punkte
Für jeden weiteren Berufsträger (max. 6 weitere Berufsträger) je 5 Punkte = max. 30 Punkte
Insgesamt max. 40 Punkte
Die maximale Punktzahl wird bei 8 Berufsträgern erreicht.
Gewichtung: 40%
Sofern in den Teilnahmeanträgen Erklärungen oder Angaben fehlen oder Angaben fehlerhaft sind, so werden diese mit 0 Punkten bewertet. Werden Angaben gemacht, die den Anforderungen für die Vergleichbarkeit für Referenzen nicht oder nur teilweise entsprechen, können diese ebenfalls mit 0 Punkten bewertet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Informationen oder Nachweise zur Eignungsbewertung der Bewerber nachzufordern, sofern zulässig.
Bewerber können im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge unter Zugrundelegung der vorstehend genannten Eignungskriterien maximal 100 Punkte sammeln.
Sollte die Auswertung ergeben, dass auf mehrere Teilnahmeanträge dieselbe Punktzahl entfällt, so entscheidet das Los.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben.
Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1 – Projektvorbereitung sowie Teile der Leistungsstufe 2 – Planung, die im Rahmen der Vorentwurfsplanung der an der Planung des Bauvorhabens beteiligten Objekt- und Fachplaner üblicherweise anfallen und zur Erreichung des Projektziels notwendig sind, gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage D) beauftragt. Trotzdem sind auch die weiteren Leistungsstufen von den Bietern anzubieten. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens (dem/den obsiegendem/n Bieter/n) mit den weitergehenden Leistungsstufen (weitere Leistungen Stufe 2 sowie Stufen 3 bis 5 beauftragt). Er ist dazu nicht verpflichtet und kann die Leistungsphasen gar nicht (z.B. Eigenleistung) oder anderweitig vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch Eigenerklärungen belegen:
1. Die fachlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn Bewerber gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung entweder die Berufsbezeichnung Architekt/in oder die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in oder Ingenieur/in wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
2. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter/in die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerber müssen bestätigen, dass Sie für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung Personen einsetzen, die die vorgenannten Anforderungen an natürliche Personen erfüllen.
3. Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen erfüllt.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, oHG, KG oder um eine Partnerschaftsgesellschaft, so muss mit dem Teilnahmeantrag ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder eines vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers vorgelegt werden. Diese Anforderungen gelten für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft entsprechend.
Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindeststandards.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von mind. 2.500.000,00 Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 1.500.000,00 Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme pro Versicherungsjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.
1. Berufsträger: Bewerber und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu den beschäftigten Berufsträgern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren machen (siehe nachfolgend unter Mindeststandards zu Ziff. 1)
2. Referenz Hochbauprojekt: Bewerber müssen mindestens eine Referenz zu Projektsteuerungsleistungen eines Hochbauprojektes (Errichtung, Sanierung oder Modernisierung) nachweisen. (siehe nachfolgend unter Mindeststandards zu Ziff. 2)
2. Referenz Gebäude mit öffentlicher Nutzung: Bewerber müssen mindestens eine Referenz zu Projektsteuerungsleistungen eines Gebäudes mit öffentlicher Nutzung (Errichtung, Sanierung oder Modernisierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB nachweisen. (siehe nachfolgend unter Mindeststandards zu Ziff. 3.)
zu Ziff. 1:
Bewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben (durch Eigenerklärung) anzugeben, dass in ihren Büros in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 2 Führungskräfte (Architekt, Dipl.-Ing./FH/TH, Bachelor/Master of Science/Engineering) als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter beschäftigt waren.
zu Ziff. 2:
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten 5 Jahren (ab Mai 2018) für mindestens ein Hochbauprojekt Projektsteuerungsleistungen durchgeführt haben. Es werden nur solche Referenzprojekte gewertet, die entweder ab Mai 2018 fertiggestellt worden sind oder noch nicht fertiggestellt sind, mindestens aber den Ausführungszustand „Außenhülle dicht“ erreicht haben. Das Referenzprojekt muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:
- drei abgeschlossene Projektstufen nach AHO Heft Nr. 9 und
- Baukosten nach DIN 276 von mindestens 1 Mio. Euro brutto (einschl. 19 % USt.)
Bewerbergemeinschaften haben diese Referenz für jedes Mitglied nachzuweisen.
Den Teilnahmeanträgen sind kurze Projektbeschreibungen der Referenzprojekte beizufügen, in denen die Projekte, die erbrachten Projektsteuerungsleistungen, die Kosten der Projekte, der Zeitraum der Leistungserbringung sowie Name des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind.
zu Ziff. 3:
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten fünf Jahren (ab Mai 2018) für mindestens ein Gebäude mit öffentlicher Nutzung, für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB, Leistungen der Projektsteuerung (mindestens Teilleistungen der Projektsteuerung bezüglich der Koordination der an der Planung und Ausführung Beteiligten, dabei mindestens Stufen Planung und Ausführung) durchgeführt haben. Es werden nur solche Referenzen gewertet, die entweder ab Mai 2018 fertiggestellt worden sind oder noch nicht fertiggestellt sind, mindestens aber den Ausführungsstand „Außenhülle dicht“ erreicht haben.
Bewerbergemeinschaften haben diese Referenz für jedes Mitglied nachzuweisen.
Den Teilnahmeanträgen sind kurze Projektbeschreibungen der Referenzprojekte beizufügen, in denen die Projekte, die erbrachten Projektsteuerungsleistungen, die Art des Autraggebers, der Zeitraum der Leistungserbringung sowie Name des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind.
Baukammerngesetz NRW
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen zum TVgG NRW werden Vertragsbestandteil.
Der von dem Bewerber/der Bietergemeinschaft eingesetzte Projektleiter (m/w/d) und der stellvertretende Projektleiter (m/w/d) müssen mindestens über eine zweijährige Berufserfahrung sowie mindestens über die Qualifikation "Dipl." oder "Bachelor" verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter müssen Angaben zu ihrem Russland-Bezug (bzw. dem ihrer Nachunternehmer/Eignungsleiher/Lieferanten) gemäß der Vorgaben der Eigenerklärung zum Sanktionspaket der EU machen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.