2023-29 DVG: "Material Linie 903 Nord, Eingleisiger Abzweig Kehranlage Watereck" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0337
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dvg-duisburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://einkaufsportal.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-29 DVG: "Material Linie 903 Nord, Eingleisiger Abzweig Kehranlage Watereck"
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG plant mit Fördermitteln von Bund und Land NRW die Erneuerung des eingleisigen Abzweigs der Kehranlage Watereck im bahneigenen Körper in Duisburg-Walsum. Die Kehranlage Watereck ist Teil der Straßenbahnlinie 903 und verbindet Duisburg und Dinslaken miteinander.
Watereck 47178 Duisburg-Walsum
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von:
- 1 x Weiche W785 EW49 - 100 - 1:6 - Fsch (B) links, Spurweite 1435
- 1 x EKW49 - 100 - 1:6 - Fsch (B) bestehend aus W786 und W788, Spur 1435
- 95,00m Vignolgleis auf Betonschwellen, Profil 49E1, Spurweite 1435
- 160 x Betonschwelle SBS1500 inkl. Schienenbefestigung
- 30 x Schwellenanker für Spannbetonschwelle SBS1500
- 3 x elektrohydraulischer Weichenantrieb HWE 61.1
Der genaue Lieferumfang wird nach Fertigstellung der Schienenteilungspläne vom AG festgelegt. Bei der Festlegung der Gleismaße sind die Technischen Regeln Spurführung (TRSp) nach Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BO Strab) zu beachten.
Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Von den Bietern sind mit Angebotsabgabe diverse Erklärungen und Unterlagen, u.a. zur Beurteilung der Eignung beizubringen:
1. Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft - Formblatt VHB234 (falls relevant)
2. Verzeichnis Nachunternehmerleistungen Formblatt VH233 (falls relevant).
3a. Verpflichtungserklärung Nach-/Drittunternehmen - Formblatt VHB236 (falls relevant)
3b. Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer bzw. des Eignungsleihenden, soweit sich ein Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern oder Eignungsleihenden beruft - Formblatt VHB235 (falls relevant).
4. Antiterrorerklaerung - Formblatt F4
5. Eigenerklaerung RUS-Sanktionen - Formblatt F9
Von den Bietern sind mit Angebotsabgabe diverse Erklärungen und Unterlagen, u.a. zur Beurteilung der Eignung beizubringen:
6. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto), den der Bieter / die Bietergemeinschaft in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt hat - Formblatt F3
7. Nachweis, dass der Bieter die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat - Formblatt F3
Von den Bietern sind mit Angebotsabgabe diverse Erklärungen und Unterlagen, u.a. zur Beurteilung der Eignung beizubringen:
8. Nachweis der Berufsausübung - Formblatt F3
09. Nachweis der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft - Formblatt F3
10. Nachweis der jahresdurchschnittlich Beschäftigten - Formblatt F3
11. Der Bieter muss anhand von vergleichbaren Referenzmaßnahmen aus den letzten fünf Kalenderjahren vor Ablauf der Angebotsfrist prüfbar nachweisen, dass er in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen zu realisieren.
Eine Referenz über die Lieferung von Eine Referenz über die Lieferung von Vignolschienen und einer Vignolweichenverbindung
Die o.g. Leistungsmerkmale können mit einem oder mehreren Referenzprojekten nachgewiesen werden.
Für jedes Referenzprojekt sind folgende Angaben zu machen:
- Name und Anschrift des Auftraggebers,
- Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer),
- Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden,
- Auftragsvolumen (freiwillige Angabe),
- Leistungszeitraum
- Abnahmedatum und
- Beschreibung der Maßnahme
13. Nachweis der Zertifizierungen:
(1) Die Herstellung von Rillen- und Vignolschienen hat in einem DB AG qualifizierten Werk mit den entsprechenden Herstellungsprozessen zu erfolgen. Die Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) des vorgesehenen Schienenherstellers / Lieferanten ist vorzulegen.
(2) DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig)
Als Beleg für die o.g. Erfahrung hat der Bieter zwingend folgende Referenzen darzustellen:
Eine Referenz über die Lieferung von Vignolschienen und einer Vignolweichenverbindung
Die o.g. Leistungsmerkmale können mit einem oder mehreren Referenzprojekten nachgewiesen werden.
Für jedes Referenzprojekt sind folgende Angaben zu machen:
- Name und Anschrift des Auftraggebers,
- Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer),
- Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden,
- Auftragsvolumen (freiwillige Angabe),
- Leistungszeitraum
- Abnahmedatum und
- Beschreibung der Maßnahme
13. Nachweis der Zertifizierungen:
(1) Die Herstellung von Rillen- und Vignolschienen hat in einem DB AG qualifizierten Werk mit den entsprechenden Herstellungsprozessen zu erfolgen. Die Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) des vorgesehenen Schienenherstellers / Lieferanten ist vorzulegen.
(2) DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1DAT7P33
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]