Reinigung und Miete von Hotelwäsche, Einziehdecken und Kopfkissen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_063 51110
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.idf.nrw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.idf.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung und Miete von Hotelwäsche, Einziehdecken und Kopfkissen
Reinigung und Miete von Hotelwäsche sowie Einziehdecken und Kopfkissen
Institut der Feuerwehr NRW Wolbecker Str. 237 48155 Münster
Reinigung und Miete von Hotelwäsche sowie Einziehdecken und Kopfkissen sowie die Reinigung der Wäsche der Küchenkräfte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Abschnitt IV: Verfahren
Vertreter der Vergabestelle und der Bedarfsstelle.
Im Übrigen erfolgt die Angebotsöffnung online wie vom System vorgegeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter ist verpflichtet, vor Angebotsabgabe die Ausschreibungs-/Vertragsunterlagen zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten in den Ausschreibungs-/Vertragsunterlagen sind der ausschreibenden Stelle unverzüglich anzuzeigen.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig auszufüllen. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen oder Eintragungen, welche nicht zweifelsfrei sind, können zum Angebotsausschluss führen. Zusätzliche und beigefügte Schreiben u.Ä. sind nicht Bestandteil des Angebots.
Nebenangebote sind unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YD3Y1DAVXFBF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.idf.nrw.de/