Neubau einer Zweifachsporthalle in Werl - Halleinbauten Prallwand Tore Fenster Referenznummer der Bekanntmachung: 122-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hedwig-Dransfeld-Str. 23
Ort: Werl
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2922800-1014
Fax: +49 2922800-1099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Zweifachsporthalle in Werl - Halleinbauten Prallwand Tore Fenster
Maßnahmenbeschreibung Neubau Zweifach-Sporthalle
Mengenangaben:
Halleneinbauten Prallwand Tore Fenster
230 m² Prallwand PE-Schaum, Dilours
2 Stck. Wandgerätetür, 1-flg., Sportgeräte
2 Stck. Wandgerätetür, 1-flg., Steuerelemente
4 Stck. G-Kipptor, Metall/Holz, 3,08/2,51m
Wallfahrtsstadt Werl Hedwig-Dransfeld-Str. 23 59457 Werl Zweifachsporthalle, Sportparkt Werl Höppe, 59457 Werl
Maßnahmenbeschreibung Neubau Zweifach-Sporthalle
Halleneinbauten Prallwand Tore Fenster
230 m² Prallwand PE-Schaum, Dilours
2 Stck. Wandgerätetür, 1-flg., Sportgeräte
2 Stck. Wandgerätetür, 1-flg., Steuerelemente
4 Stck. G-Kipptor, Metall/Holz, 3,08/2,51m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Gartenkamp 206
Ort: Westerkappeln
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49492
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRBLDA5
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-3514
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.