Regionalverband Ruhr-Standortmarketingkampagne
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionalverband Ruhr-Standortmarketingkampagne
Zu vergeben ist die Weiterentwicklung und Durchführung der Standortmarketingkampagne "Stadt der Städte" für den Wirtschaftsraum Metropole Ruhr.
Essen
Zu vergeben ist die Weiterentwicklung und Durchführung der Standortmarketingkampagne "Stadt der Städte" für den Wirtschaftsraum Metropole Ruhr.
Zielgruppe sind Entscheider*innen, also Führungskräfte in Unternehmen im In- und Ausland, sowie Fachkräfte, die die Metropolregion Ruhr für sich begeistern will.
Zu entwickeln sind alle Elemente einer auf Dauer angelegten Kampagne. Basis ist die 2017 gestartete und bereits weitergeführte, erfolgreiche Standortmarketingkampagne "Stadt der Städte".
Die darauf folgenden zwei Jahre 2027 und 2028 sind jeweils einzelne Optionsjahre.
Die drei Bewerber, welche die höchste Gesamtpunktzahl erreichen, werden aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Erreichen mehrere Bewerber mit derselben Punktzahl Platz 3, wird derjenige Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der die höchste durchschnittliche Punktzahl bei der Bewertung der kreativen Kompetenz erhalten hat. Ist diese Punktzahl bei allen Bewerbern, die sich aktuell auf dem dritten Platz befinden, gleich, entscheidet das Los, welcher drittplatzierte Bewerber aufgefordert wird, ein Angebot abzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag ist der den Vergabeunterlagen beiliegende Vordruck „Teilnahmeantrag“ abzugeben.
Folgende Eigenerklärungen sind zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen abzugeben:
Mindestens drei ausgefüllte Referenzformulare über die Erstellung und Durchführung von Werbe- und Informationskampagnen in den
letzten 5 Jahren. Dabei genügt es, wenn der Schlusszeitpunkt des Projektes in den letzten 5 Jahren liegt. Es dürfen auch laufende Projekte eingereicht werden, sofern diese die Mindestanforderungen erfüllen und (auch) innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden.
Hiervon muss:
▪ mindestens eine Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein (z.B. Behörden, Ministerien, Hochschulen, Verbände oder politische Parteien o.ä.)
▪ mindestens eine Referenz aus dem Themenfeld Standortmarketing (auch: Fachkräfte- oder Tourismusmarketing) kommen
▪ mindestens eine Referenz die Zusammenarbeit im internationalen Kontext umfassen.
Die oben genannten Anforderungen können auch innerhalb einer Referenz nachgewiesen werden. In diesem Fall sind trotzdem mindestens 3 Referenzen nach den vorgenannten Mindestanforderungen einzureichen.
• Eigenerklärung über die Qualifikation des einzusetzenden Projektteams (mindestens bestehend aus Projektleiter*in sowie stellvertretender/m Projektleiter*in). Beide müssen für diese Aufgabe überdurchschnittlich qualifiziert sein. Sie müssen über eine branchentypische Ausbildung (z. B. Werbekaufmann/-frau) und/oder einen Studienabschluss verfügen. Es wird eine Berufserfahrung von mehr als fünf Jahren und Erfahrungen als Projektleiter*in in Projekten vergleichbarer Größenordnung vorausgesetzt. Als Projekte vergleichbarer Größenordnung gelten Projekte mit einem Jahresumsatz von mindestens 2.400.000 Euro.
• Erklärung über die Qualifikation und Erfahrung der/des einzusetzenden Creative Director*in der Kampagne.
Der/Die Creative Director*in muss für diese Aufgabe überdurchschnittlich qualifiziert sein. Die Person muss über eine branchentypische Ausbildung (z. B. Werbekaufmann/-frau) und/oder einen Studienabschluss verfügen. Es wird eine Berufserfahrung von mehr als fünf Jahren und Erfahrungen als Creative Director*in in Projekten vergleichbarer Größenordnung vorausgesetzt. Als Projekte vergleichbarer Größenordnung gelten Projekte mit einem Jahresumsatz von mindestens 2.400.000 Euro.
• Eigenerklärung, dass im Unternehmen in den letzten drei Jahren in Durchschnitt mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigt wurden. Dieser Nachweis kann auch im Wege der Eignungsleihe erbracht werden.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen Honorarumsatz von mindestens drei Mio. Euro pro Jahr erzielt hat. Dieser Nachweis kann auch im Wege der Eignungsleihe erbracht werden.
• Eigenerklärung zu Korruption und Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
• Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.000.000 € für Personenschäden und 500.000 € für sonstige Schäden je Schadensfall abgeschlossen wurde.
• Eigenerklärung Scientology
• Eigenerklärung Russlandbezug
• Eigenerklärung Mindestlohngesetz
Folgende Erklärungen sind nur abzugeben, wenn der jeweilige Tatbestand erfüllt ist:
• Erklärung im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft
• Erklärung im Fall der Weitergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in Form einer entsprechenden Erklärung nachzuweisen. Bedient sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/ oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Erklärung abgibt. Art und Umfang der Mittel müssen in der Erklärung dargestellt werden. Die geforderten Erklärungen sind grundsätzlich mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, (soweit vergaberechtlich zulässig) die geforderten Erklärungen nachzufordern, die dann spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vom Bieter vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Auf Verlangen sind ferner insbesondere folgende Nachweise zur Eignungsprüfung zu erbringen:
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherer (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft)
• Auszug Handelsregister
• Auszug Handwerksrolle oder Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO NRW
• Anzahl / Qualifikation der Mitarbeiter der letzten drei Geschäftsjahre und zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe (ggf. gegliedert nach Berufsgruppen)
• Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualifikation der Beschäftigten des Bewerbers Angaben über erbrachte Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (inkl. Auftraggeber mit Namen, Ansprechpartner und Telefon-Nr.)
• Bestätigung des Versicherungsgebers zur Berufshaftpflichtversicherung
Die Anforderung weiterer Eignungsnachweise bleibt vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs.3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]