110 kV-Leistungstransformator UW Dülmen Referenznummer der Bekanntmachung: KG-EI/363-02052023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
110 kV-Leistungstransformator UW Dülmen
Lieferung, Montage, Einbringung, Inbetriebnahme und Probebetrieb eines 110 kV-Leistungstransformator für ein Windpark-Umspannwerk
Umspannwerk Dülmen Rödder 48249 Dülmen
Die Stadtwerke Münster GmbH beabsichtigt die Neubeschaffung eines 110 kV auf 31,5 kV Leistungstransformators zur Kopplung eines neuen Windparks mit dem Hochspannungsnetz.
- Bemessungsleistung 63 MVA , Erhöhung durch Querstromlüfter (ONAF) auf 80 MVA
- Nennübersetzung 110 kV / 31,5 kV
- Kurzschlussspannung (uK) 15 %
- Stufensteller: +/- 9 Stufen (automatische Regelung)
- Frequenz: 50 Hz
- Schaltgruppe: YNyn0(d)
- Kühlungsart: ONAN, ONAF: 80 MVA
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
- Vorlage des aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als 6 Monate),
- Bestätigung, dass deutsches Recht gilt,
- Bestätigung, dass die Abwicklung in deutscher Sprache erfolgt.
Ausschlusskriterien:
- es wird ein anderes Recht als das deutsche Recht gefordert.
Angaben und Formalitäten, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, ausgewiesen je Geschäftsjahr
- Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Lieferungen, die mit der zu vergebenden Lieferung vergleichbar sind
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Nachweis der Zahlung von Steuern und Sozialbeiträgen nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
- Angaben, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
Ausschlusskriterien:
- vorliegendes oder beantragtes Insolvenzverfahren
- Unternehmen in Liquidation
Angaben und Formalitäten, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
- eine Erklärung, dass die Abwicklung des Gesamtauftrages auf der Grundlage einschlägiger EN-, IEC-,DIN- und VDE- Normen, einschlägiger deutscher oder europaweit harmonisierter vergleichbarer technischer Regelwerke, Vorschriften und Richtlinien erfolgt,
- Angaben der vorgesehenen Qualifikationssicherung und Nachweis der Zertifizierung nach EN ISO 9001,
- Nachweis, dass der Bewerber ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt hat, dass er die Qualität der Prozesse und Verfahren in seiner Organisation prüft und verbessert,
- Erklärung, dass der Bewerber in der Lage ist, Ersatzteile oder funktionskompatible Austauschteile primärer Komponenten für einen Zeitraum von 20 Jahren nach mängelfreier Abnahme der Leistung vorzuhalten,
- Übersicht des Produktportfolios im Bereich von 110 kV-Transformatoren
- Referenzliste/Dokumentation über die Planung und den Bau vergleichbarer Anlagen mit Angaben über Bauzeit, Hauptauslegungsdaten und Rechnungswert der letzten 5 Kalenderjahre,
- Aufweisung von mindestens fünf Referenzprojekten mit Angabe von Ansprechpartnern für Rückfragen zur Umsetzung
- Angabe der Art der Arbeiten, die im Auftragsfalle an Nachunternehmer abgegeben werden,
- Angaben zur Vertriebsorganisation/Niederlassungsnetz/Kundendienstvertretungen/technischer Kundendienst/besondere Serviceleistungen in der Bundesrepublik Deutschland.
Vertragserfüllungsbürgschaft, Anzahlungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft.
Diese sind für den Auftraggeber kostenlos als unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaften unter Verzicht auf die Einreden der §§ 770 und 771 BGB einzureichen. Die Bürgschaften sind nach deutschem Recht von einem in der EU zugelassenen Kreditinstitut oder einer Versicherung zu stellen.
- deutsches Recht
- Vertragssprache: deutsch
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das vorliegende Verfahren läuft zweistufig ab. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Mit dem Teilnahmeantrag hat noch keine Angebotslegung zu erfolgen. Sollten die o.g. Ausschlusskriterien auf einen Bewerber zutreffen, wird dieser von dem weiteren Wettbewerb ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag muss bis zum 16.06.2023, 12.00 Uhr eingereicht werden.
Sämtliche unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2) In der zweiten Stufe des Verfahrens sind Angebote abzugeben.
Die Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen erfolgt voraussichtlich im Juli 2023, die genaue Frist für die Angebotsabgabe wird mit der Bereitstellung der Unterlagen bekanntgegeben.
3) Im Anschluss an den Angebotseingang behält sich der Auftraggeber im Rahmen des Verhandlungsverfahrens vor, sofort auf das wirtschaftlichste Angebot zuzuschlagen oder mit den Bietern, die bezogen auf das Erstangebot die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben, in weitere Verhandlungen zu treten.
4) Auf Basis der in den Verdingungsunterlagen angegebenen Zuschlagskriterien erfolgt die Zuschlagserteilung.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRJLYN7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".