Fortschreibung Hochschulstandortentwicklungsplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/049
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tu-dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fortschreibung Hochschulstandortentwicklungsplanung
Fortschreibung der Hochschulstandortentwicklungsplanung
Technische Universität Dortmund Wilhelm-Dilthey-Straße 2 44227 Dortmund
Aufbauend auf den im Hochschulentwicklungsplan der TU Dortmund festgehaltenen strategischen Zielen der Hochschule sowie den standörtlichen und baulichen Gegebenheiten ist die Hochschulstandortetwicklungsplanung (HSEP) fortzuschreiben, damit aufgezeigt wird, welche bauliche Infrastruktur für die Kernaufgaben Forschen, Studieren und Lehren sowie Transfer erforderlich ist. Es wird eine externe Beratrungs- und Planungsleistung vergeben.
(1) Umsatz (Honorare) netto in EUR im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre:
Gewichtung 15 %
(2) Referenz Nr. 1:
Bestandteile des Auftrags -Gewichtung 10%
Auftraggeber - Gewichtung 10%
Vergleichbarkeit der Nutzfläche - Gewichtung 5%
(3) Referenz Nr. 2:
Bestandteile des Auftrags -Gewichtung 10%
Auftraggeber - Gewichtung 10%
Vergleichbarkeit der Nutzfläche - Gewichtung 5%
(4) Referenz Nr. 3:
Bestandteile des Auftrags -Gewichtung 10%
Auftraggeber - Gewichtung 10%
Vergleichbarkeit der Nutzfläche - Gewichtung 5%
Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der Bewerber verwendet. Bei allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden drei Referenzen für die Erstellung von Standortentwicklungsplanungen gewertet. Der Bewerber kann weitere Referenzen benennen. Werden mehr als drei Referenzen benannt, dann soll der Bewerber kenntlich machen, welche Referenzen gewertet werden sollen. Unterbleibt das, so werden jeweils die ersten drei Referenzen in der Reihenfolge ihrer Erwähnung im Teilnahmeantrag unabhängig davon, ob sie die höchste Wertung erhalten, gewertet.
(5) Anzahl der Beschäftigen in Vollzeitäquivalente
Gewichtung 10%
Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben, Punkte gemäß der Anlage 02_Matrix Teilnahmewettbewerb vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 510.
Nach Auswertung der Bewerbungen unter Anwendung dieser Matrix wird die o.g. Zahl der Bewerber mit den höchsten Bewertungssummen aufgefordert, ein Angebot einzureichen, und zum Verhandlungstermin eingeladen. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Von den in Anlage A genannten Leistungen ruft der AG beim AN bereits mit Unterzeichnung dieses Vertrages die Leistungen der Stufe 1 ab.
Die Leistungen der Stufe 2 gemäß Leistungsbeschreibung kann der AG zu einem späteren Zeitpunkt gesondert schriftlich abrufen. Der AN hat den AG rechtzeitig schriftlich darauf hinzuweisen, zu welchem spätesten Zeitpunkt ein solcher Abruf weiterer Leistungsphasen erforderlich ist, damit eine unterbrechungsfreie Leistung des AN gesichert ist. Der Abruf muss spätestens innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Fertigstellung aller Arbeiten der Stufe 1 erfolgen; die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Zugang des Hinweises des AN gemäß Nr.4.2 Satz 2 beim AG. Die Vergütung richtet sich nach Anlage B (Honorarangebot des Auftragnehmers).
Dem AN stehen keine Ansprüche auf Abruf von Stufe 2 gemäß Leistungsbeschreibung zu, er kann auch aus dem stufenweisen Abruf oder Nichtabruf keinerlei weitergehende Rechte, gleich welcher Art, herleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Teilnahmeantrags vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Teilnahmeantrags vorzulegen.
Wenn der Auftraggeber - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachfordert, sind diese nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Nachweise und die jeweils zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen und entsprechend der Reihenfolge der beigefügten Strukturierung einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Für die Bewerbung ist die Anlage 01_Teilnahmeantrag HSEP einzureichen.
Weitere einzureichende Unterlagen
- Erklärung zu Ausschlusskriterien
- Eigenerklärung, russlandfreie Lieferketten, unterzeichnet
- Nachweis der Deckungszusage der Versicherung
Folgende Nachweise sind unter Verwendung des beigefügten Teilnahmeantrags mit der Bewerbung einzureichen:
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 2.500.000 Euro für Personen- und 2.500.000 Euro für sonstige Schäden. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe
Anlage 3: Erklärung des Bewerbers über den Umsatz für die entsprechenden
Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
Folgende Nachweise sind unter Verwendung des beigefügten Teilnahmeantrags mit der Bewerbung einzureichen:
Anlage 4: Referenzen
Die Referenzen sind in die Anlage 4.1 - 4.3 einzutragen. Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenartig bei dem angegebenen Auftraggeber/innen auf Plausibilität zu überprüfen.
Anlage 5: Angaben zum jährlichen Mittel der vom Bewerber festangestellten Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Anlage 6: Erklärung Nachunternehmer
Im Falle einer etwaigen Weitergabe von Teilen des Auftrags ist eine Erklärung des Nachunternehmers abzugeben.
Anlage 4: Mindestanforderungen an Unternehmensreferenzen, damit die Eignung zuerkannt werden kann, die Mindestanforderungen müssen mindestens für eine Referenz erfüllt sein:
1. Standortentwicklungsplanung für eine Nutzfläche von mind. 60.000 m2 NUF 1- 6
2. Die Standortentwicklungsplanung muss im Zeitraum 28.02.2015 - 28.02.2023 abschließend erbracht worden sein
Anlage 5: Mindestanforderungen an die Anzahl der Beschäftigten
Es müssen mindestens 4 festangestellte für den Auftrag qualifizierte Mitarbeiter (Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Raumplanung; Stadtplanung, Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieuwesen oder vergleichbar) für die Erstellung einer Standortentwicklungsplanung in Vollzeit (Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente entsprechend umzurechnen) im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre beschäftigt worden sein.
Die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW nach Tariftreue- und Vergabegesetz sind zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterien:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind erteilt. Mit dem Erstangebot ist ein Konzept einzureichen. Die Bewertung erfolgt anhand des Konzepts. Die Zuschlagskriterien sind in der Zuschlagsmatrix (Anlage 03_Matrix Zuschlag) aufgeführt.
Bitte stellen Sie alle Fragen zum Verfahren oder zur Leistungsbeschreibung ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de). Die Antworten zu eingehenden Fragen werden ebenfalls über dieses Portal allen Bietern zur Verfügung gestellt. Der Fragesteller bleibt hierbei selbstverständlich anonym.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de) einzureichen. Angebote, die auf anderen Wegen (per Briefpost, Fax, E-Mail oder den Kommunikationsbereich des Vergabeportals) eingereicht werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes und/oder des Bietertools finden Sie auf den Seiten des Vergabeportals im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ .
Änderungsvorschläge zum Vertrag müssen mit dem Erstangebot eingereicht werden und werden mit dem Auftragnehmer während des Verhandlungsgesprächs besprochen.
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YD5YWTXEERK5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html