Objektplanungsleistungen Wiederaufbau TEB Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS/VgV/23-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-euskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen Wiederaufbau TEB
Der Kreis Euskirchen (Auftraggeber) sucht für die Objektplanung Architekten, da er das durch die Flutkatastrophe 2021 beschädigte Thomas-Eßer-Berufskolleg (TEB) in Euskirchen wieder aufbauen und
erweitern lassen will: Das Grundstück an der Kommerner Straße 137 in 53879 Euskirchen umfasst rund 35.000 m². Das TEB ist derzeit in fünf Bauteile gegliedert: Bauteile A, B, C, D und S (Sporthalle). Die Netto-Raumfläche über alle bestehenden Bauteile beträgt rund 23.800 m². Der Kreis Euskirchen führt parallel und im Nachgang zu
diesem Vergabeverfahren weitere Vergabeverfahren durch, um die Fachplaner auszuwählen.
Thomas-Eßer-Berufskolleg Kommerner Straße 137 53879 Euskirchen
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen für den Wiederaufbau, die Sanierung, Neubau und die Schadstoffsanierung des TEB am bisherigen Standort an der Kommerner Straße 137 in 53879 Euskirchen. Am TEB werden ca. 2.000 Schüler unterrichtet. Das Gesamtvorhaben besteht aus der Errichtung von Ersatzflächen
der abgerissenen Bauteile A, C und D. Das Bauteil C wird vorgezogen zum Verfahren rückgebaut. Der Wiederaufbau im Bauteil B umfasst den raumbildenden Ausbau des Erd- und Kellergeschosses und den Umbau des 1., 2. und 3. Obergeschosses zur baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts. Die
Dreifeldsporthalle ist vollständig zu sanieren.
Der regionalpolitische Beschluss des AG legt für das Bauvorhaben fest, das TEB für die Zukunft modern und zeitgemäß zu entwickeln und den rückläufigen Schülerzahlen durch einen zukunftsweisenden, hochattraktiven Bildungsstandort und einem Standort mit "Strahlkraft" zu begegnen. Im Bauvorhaben ist zur Realisierung
moderner pädagogischer Lernkonzepte die "Clusterbauweise" entsprechend der aktuellen SchulBauR umzusetzen. Das zukünftige pädagogische Konzept des TEB berücksichtigt im gesamten Gebäude die Unterrichtsform der "offenen" Lernbereiche.
Die aktualisierten Raumbedarfe der bisherigen Bauteile A, C und D (insgesamt 8.000 m² Bestandsfläche) sind neu zu errichten. Der Standort ist im Planungsprozess des Bauvorhabens auf der Liegenschaft zu ermitteln. Die bislang im Bauteil D vorhandenen Werkstätten für die Bildungsgänge bzw. Fachklassen der Berufsschule sind in die Neuplanung zu integrieren. Die Belange der bislang im Bauteil A befindlichen zwei Fremdnutzer sind zu
beachten.
Das Bauvorhaben verfolgt unter anderem das Ziel, höchste energetische Anforderungen umzusetzen. Einzelheiten zum Bestand und den Planungsleistungen ergeben sich aus der Projektbeschreibung, die der Kreis Euskirchen im Laufe des Verfahrens konkretisiert.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragungsstufe I umfasst die Leistungsphasen 1-3 HOAI.
Abgerufen mit Unterzeichnung des Vertrages wird zunächst die Beauftragungsstufe I (HOAI-Leistungsphasen 1-3) mitsamt Kostenberechnung. Nach Abschluss der Beauftragungsstufe I wird in den politischen Gremien über die weitere Planung und die erforderlichen Bauleistungen entschieden.
Die Termine für die Fertigstellung der einzelnen Beauftragungsstufen macht der Auftraggeber mit folgender
Ausnahme zum Gegenstand der Verhandlungen: Der Auftragnehmer muss für den Fall, dass der Kreis Euskirchen sämtliche Beauftragungsstufen abruft, die Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 8 spätestens bis zum 31.05.2029 ausführen. Der späteste Fertigstellungstermin für die Planungs- und
Bauleistungen des TEB ist der 20.12.2029, mit Ausnahme der Leistungsphase 9 HOAI. Die anrechenbaren Kosten für die Objektplanung betragen in der Kostengruppe 300 bis 500 voraussichtlich ca. EUR 39,4 Mio. (netto).
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf
Grundlage der unter Ziffer III. geforderten Unterlagen. Die Auswahlkriterien stehen im Verhältnis 20 %
(finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) zu 80 % (technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber anhand der unter Ziffer III.1.2) genannten Angaben und
Nachweise. Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber anhand der unter Ziffer III.1.3) genannten Angaben
und Nachweise. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der
Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte) Skala/Notenstufen. Dabei gilt: Je größer
der in den mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielte Umsatz/die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter, desto mehr Punkte. Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen,
desto mehr Punkte etc.
Pro Eignungskriterium (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und technische und berufliche
Leistungsfähigkeit) vergibt der Auftraggeber bis zu 10 Bewertungspunkte:
- 10 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der
beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen hervorragend geeignet;
- 8 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der
beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen sehr gut geeignet;
- 6 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der
beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen gut geeignet;
- 4 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der
beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen hinreichend geeignet;
- 2 Punkte: Bewerber ist aufgrund des in vergleichbaren Projekten erzielten Umsatzes, der Anzahl der
beschäftigten Mitarbeiter und den vorgelegten Referenzen noch ausreichend geeignet.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren
Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 Punkte, 5 Punkte, 7 Punkte, 9 Punkte), die textlich der jeweiligen
Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktzahl zugeordnet werden. Die Gesamtbewertung erfolgt
pro Teilnahmeantrag, in dem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor
multizpliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.
Abgerufen mit Unterzeichnung des Vertrages wird zunächst die Beauftragungsstufe I (HOAI-Leistungsphasen
1-3) mitsamt Kostenberechnung. Nach Abschluss der Beauftragungsstufe I wird in den politischen Gremien
über die weitere Planung und die erforderlichen Bauleistungen entschieden.
Für den Fall, dass der Kreis Euskirchen die in dem Vertrag beschriebenen weiteren Beauftragungsstufen ganz
oder teilweise schriftlich abruft, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die den abgerufenen Beauftragungsstufen
mit dem Vertrag zugeordneten Leistungen zu den in dem Vertrag vereinbarten Honoraren zu erbringen,
es sei denn, dass seit der Fertigstellung der letzten Leistung des Auftragnehmers mehr als 6 Monate
vergangen sind. Der Kreis Euskirchen behält sich innerhalb der vergaberechtlich zulässigen Grenzen vor, den
Auftragsgegenstand und die Optionen im Laufe des Verfahrens zu konkretisieren und anzupassen.
Die Bieter, die ein wertungsfähiges letztverbindliches Angebot eingereicht haben, enthalten mit Ausnahme
des Bestbieters nach Zuschlagserteilung für die Angebotserstellung eine Entschädigung in Höhe von EUR
10.000 (brutto). Eine Ortsbesichtigung wird nur in der Verhandlungsphase angeboten. Die Termine gibt der
Auftraggeber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs bekannt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei
Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Unternehmensdarstellung mit Angabe des Namens, des Sitzes, der Kontaktdaten, der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. sowie zur Eintragung ins Handelsregister/Berufsregister.
b) Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche
Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen, und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen
werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in
der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören, und
bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten
oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in
Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu
dem genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß
gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen
wurden.
Bewerber dürfen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der
Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
d) Nachweis, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach § 70 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO
NRW) bauvorlageberechtigt ist.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei
Bewerbergemeinschaften mindestens von einem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze über Aufträge, die
mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung vergleichbar
- Qualifikation
- Bauten nach Sonderbauverordnung
- Sanierung im Bestand und Begleitung
- Bauen im Schulbetrieb
- Schulen / offene Lernlandschaften
- Fachräume und Werkstätten, Küchen
sind.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mindestens Euro 5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung
abschließen wird.
Bewerbergemeinschaften werden bei der Beurteilung der Eignung als Ganzes betrachtet. Für den Fall, dass
ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der
Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten
dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der
Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand nach den Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI in Bezug auf die Leistung vergleichbar
- Qualifikation
- Bauten nach Sonderbauverordnung
- Sanierung im Bestand und Begleitung
- Bauen im Schulbetrieb
- Schulen / offene Lernlandschaften
- Fachräume und Werkstätten, Küchen
sind aus den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen die Zahl der Führungskräfte.
c) Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer/Zusammenschluss als Bietergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will. Bewerbergemeinschaften werden bei der Beurteilung der Eignung als Ganzes betrachtet. Für den Fall, dass ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der
Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten
dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der
Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die
Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie über die
gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu
werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss nach § 70 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO
NRW) bauvorlageberechtigt sein und dies nachweisen. Ebenso müssen die für die Leistungen des Schall- und
Wärmeschutzes an der Planung Beteiligten die staatliche Anerkennung nach der Sachverständigenverordnung
Nordrhein-Westfalen (SV-VO NRW) besitzen und dies nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal elektronisch einzureichen.
Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und
Faxnummer zu benennen.
2. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind
nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend.
Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des
Auftraggebers.
3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3)
genannten Website den wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere den Vertragsentwurf, sowie
weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer
Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die
Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die
Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen
Zeitpunkt stehen deshalb ggf. zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYRYUJF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB
spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bewerber den Verstoß erkannt hat, beim
Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen. Auf §
135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.