Schülerbeförderung Einzellinien 2023
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Einzellinien 2023
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu
verschiedenen LWL-Schulen in Westfalen-Lippe. Die
Beförderungsleistung umfasst verschiedene Lose, in der Regel
eine Fahrlinie pro Los.
Gegenstand der zu vergebenden Leistungen ist die schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Schulen in Westfalen-Lippe. Die
Beförderungsleistung umfasst verschiedene Lose(Fahrlinien), in der Regel eine Fahrlinie pro Los.
Die Anzahl der Fahrlinien/Lose steht aktuell noch nicht fest, daher kann aus technischen Gründen unter Ziffer II.1.6 nur die Angabe "Aufteilung des Auftrags in Lose nein" gemacht werden. Die genaue Anzahl der Lose, die genaue Losaufteilung und die Anzahl der maximal anzubietenden Lose pro Bieter werden sich aus der späteren Bekanntmachung ergeben.
Verlängerung um ein weiteres Schulhalbjahr möglich, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres (Zeitspanne vom 01.08. des laufenden Jahres bis zum 31.01. des folgenden Jahres bzw. vom 01.02.-31.07. des laufenden Jahres) gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben zu dem Gesamtumsatz für die Jahre 2020, 2021, 2022 sowie den Umsatz im Geschäftsbereich"Beförderung von behinderten Menschen" für die Jahre 2020, 2021, 2022.
1) Angabe des Fuhrparks (Automarke und Modell, Anzahl der
Plätze — getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplatz), der für die
Auftragserfüllung tatsächlich zum Einsatz kommen soll.
Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung neu angeschafft
werden müssen, ist dieses zu benennen.Darüber hinaus ist
darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum
Leistungsbeginn verfügbar sind. Auf Verlangen des
Auftraggebers ist für neu anzuschaffende Fahrzeuge die
Lieferzusage der Händler sowie dieFinanzierungszusage der
Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu
erläutern.
2) Referenzen aus dem Bereich "Beförderung von Menschen
mit Behinderung" sind zu benennen. Die Referenzen sollten
hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart möglichst
vergleichbar mit demausgeschriebenen Auftrag sein.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und Subunternehmer
muss im Besitz einer gültigen Genehmigung zurgewerblichen
Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz
(PeBfG) sein.
Das Fahrpersonal (Fahrerin/Fahrer) muss eine gültige
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach §
48Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder die Führerscheinklasse
D bzw. D1 besitzen.
Es sind die Besonderen Vertragsbedingungen gem.
Tariftreueund
Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine reine Vorinformation über die Absicht einer geplanten Auftragsbekanntmachung Anfang Juni 2023. Sie dient zur Verkürzung der späteren Angebotsfrist. Es wird darum gebeten, von weiteren Anfragen bzw. Anforderungen der Vergabeunterlagen abzusehen. Die
Vergabeunterlagen werden erst ab der tatsächlichen Auftragsbekanntmachung zum Download auf der Vergabeplattform des LWL (www.lwl.org/eVergabe) zur
Verfügung stehen.
Da ein Offenes Verfahren geplant ist, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, Firmen, die aufgrund der Vorinformation ihr Interesse an dem Auftrag bekundet haben, eine Aufforderung zur Interessensbestätigung zu übermitteln oder auf die spätere Auftragsbekanntmachung hinzuweisen.
Zudem wird vorab auf folgendes hingewiesen:
Aus Gründen des Datenschutzes wird die Datei "Leistungsverzeichnis_Preisblatt" verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen sein, welcher nach
Auftragsbekanntmachnung Anfang Juni nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Der Zugangscode wird mit dem den Vergabeunterlagen beiliegendem Vordruck per E-Mail bei der im Vordruck benannten Ansprechperson oder über das Bietercockpit anzufordern sein. Erst nach Erhalt der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über die Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen) wird der Zugangscode dann zugesandt.
Bitte berücksichtigen Sie dieses Zeitfenster bei Ihren Terminplanungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.