Schülerbeförderung Einzellinien 2023

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.lwl.org/eVergabe
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schülerbeförderung Einzellinien 2023

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu

verschiedenen LWL-Schulen in Westfalen-Lippe. Die

Beförderungsleistung umfasst verschiedene Lose, in der Regel

eine Fahrlinie pro Los.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der zu vergebenden Leistungen ist die schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu verschiedenen LWL-Schulen in Westfalen-Lippe. Die

Beförderungsleistung umfasst verschiedene Lose(Fahrlinien), in der Regel eine Fahrlinie pro Los.

Die Anzahl der Fahrlinien/Lose steht aktuell noch nicht fest, daher kann aus technischen Gründen unter Ziffer II.1.6 nur die Angabe "Aufteilung des Auftrags in Lose nein" gemacht werden. Die genaue Anzahl der Lose, die genaue Losaufteilung und die Anzahl der maximal anzubietenden Lose pro Bieter werden sich aus der späteren Bekanntmachung ergeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 31/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerung um ein weiteres Schulhalbjahr möglich, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres (Zeitspanne vom 01.08. des laufenden Jahres bis zum 31.01. des folgenden Jahres bzw. vom 01.02.-31.07. des laufenden Jahres) gekündigt wird.

Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
09/06/2023

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angaben zu dem Gesamtumsatz für die Jahre 2020, 2021, 2022 sowie den Umsatz im Geschäftsbereich"Beförderung von behinderten Menschen" für die Jahre 2020, 2021, 2022.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Angabe des Fuhrparks (Automarke und Modell, Anzahl der

Plätze — getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplatz), der für die

Auftragserfüllung tatsächlich zum Einsatz kommen soll.

Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung neu angeschafft

werden müssen, ist dieses zu benennen.Darüber hinaus ist

darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum

Leistungsbeginn verfügbar sind. Auf Verlangen des

Auftraggebers ist für neu anzuschaffende Fahrzeuge die

Lieferzusage der Händler sowie dieFinanzierungszusage der

Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu

erläutern.

2) Referenzen aus dem Bereich "Beförderung von Menschen

mit Behinderung" sind zu benennen. Die Referenzen sollten

hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart möglichst

vergleichbar mit demausgeschriebenen Auftrag sein.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und Subunternehmer

muss im Besitz einer gültigen Genehmigung zurgewerblichen

Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz

(PeBfG) sein.

Das Fahrpersonal (Fahrerin/Fahrer) muss eine gültige

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach §

48Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder die Führerscheinklasse

D bzw. D1 besitzen.

Es sind die Besonderen Vertragsbedingungen gem.

Tariftreueund

Vergabegesetz NRW einzuhalten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
09/06/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine reine Vorinformation über die Absicht einer geplanten Auftragsbekanntmachung Anfang Juni 2023. Sie dient zur Verkürzung der späteren Angebotsfrist. Es wird darum gebeten, von weiteren Anfragen bzw. Anforderungen der Vergabeunterlagen abzusehen. Die

Vergabeunterlagen werden erst ab der tatsächlichen Auftragsbekanntmachung zum Download auf der Vergabeplattform des LWL (www.lwl.org/eVergabe) zur

Verfügung stehen.

Da ein Offenes Verfahren geplant ist, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, Firmen, die aufgrund der Vorinformation ihr Interesse an dem Auftrag bekundet haben, eine Aufforderung zur Interessensbestätigung zu übermitteln oder auf die spätere Auftragsbekanntmachung hinzuweisen.

Zudem wird vorab auf folgendes hingewiesen:

Aus Gründen des Datenschutzes wird die Datei "Leistungsverzeichnis_Preisblatt" verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen sein, welcher nach

Auftragsbekanntmachnung Anfang Juni nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Der Zugangscode wird mit dem den Vergabeunterlagen beiliegendem Vordruck per E-Mail bei der im Vordruck benannten Ansprechperson oder über das Bietercockpit anzufordern sein. Erst nach Erhalt der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über die Einhaltung der

datenschutzrechtlichen Bestimmungen) wird der Zugangscode dann zugesandt.

Bitte berücksichtigen Sie dieses Zeitfenster bei Ihren Terminplanungen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/05/2023

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