Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2023-0025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen
Dienstleistungsvereinbarung über die Erbringung von Pförtner-, Revier-, Interventions- und Kontrolldienst (24/7/365), Schließdienst, Interventionsdiensten, Alarmverfolgung, Alarmeinsatzdienst für das Lager Magdeburg im Zeitraum 01.08.2023 bis 31.07.2025 (mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate)
Bekleidungszentrum Magdeburg
Bielefelder Straße 3a
39171 Sülzetal (Osterweddingen)
Für den Standort Bekleidungszentrum Magdeburg, Bielefelder Straße 3a, 39171 Sülzetal (Osterweddingen) wird Pförtner-, Revier-, Interventions- und Kontrolldienst 24/7/365, Schließdienst, Interventionsdienste, Alarmverfolgung und Alarmeinsatz-dienst beschafft. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zweimalige Verlängerungsoption um je 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) a) Anschrieben, Formblatt 1.)a)
1.) b) Angaben zur Bietergemeinschaft (sofern zutreffend), Formblatt 1.) b)
1.) c) Erklärung der Mitglieder von Bietergemeinschaften (sofern zutreffend), Formblatt 1.) c)
1.) d) Eigenerklärung zum Nachwies über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB, Formblatt 1.) d)
1.) e) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden, Formblatt 1.) e)
1.) f) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsabgabe)
1.) g) Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sozialversicherungsträgers (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsabgabe)
1.) h) Gewerbeerlaubnis gem. § 34 a GewO (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsabgabe)
1.) i) Eigenerklärung zur Einhaltung des jeweils gültigen Tarifvertrags für das Wach- und Sicherheitsgewerbe, Formblatt 1.) i)
1.) j) Angabe der Nachunternehmer (sofern zutreffend), Formblatt 1.) j)
sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmer erbracht werden:
1.) k) Eigenerklärung der Nachunternehmer zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB, Formblatt 1.) k)
1.) l) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer, Formblatt 1.) l)
weiter siehe Sonstige Informationen
2.) a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre, Formblatt 2.) a)
2.) b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, der letzten 3 Geschäftsjahre, Formblatt 2.) b)
2.) c) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für das Bewachungsgewerbe mit einer Deckungssumme von mindestens je Schadensereignis:
2.500.000 EUR für Personen- und Sachschäden
2.500.000 EUR für Vermögensschäden
250.000 EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen
250.000 EUR für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten
250.000 EUR für reine Vermögensschäden
250.000 EUR für Bearbeitungs- /Tätigkeitsschäden
250.000 EUR für Umwelthaftpflichtschäden
ODER
Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit diesen Deckungssummen möglich ist sowie eine Eigenerklärung, dass im Auftragsfall diese Versicherung geschlossen wird.
Die unter 3. 2) der Aufforderung zur Angebotsabgabe / III.1.2) der Bekanntmachung genannten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten vor Angebotsabgabe eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.
weiter siehe Sonstige Informationen
3.) a) Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges, der Leistungszeit und Kontaktdaten
3.) b) Nachweis der durchgeführten Unterrichtung nach § 34a GewO des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals ODER Eigenerklärung, dass das einzusetzende Personal diese Unterrichtung vor Einsatz erhalten wird (entsprechende Nachweise sind vor Leistungsbeginn einzureichen)
sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen:
3.) c) Referenzen der Nachunternehmer aus den letzten 3 Jahren, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Kontaktdaten, sofern diese Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der für den Nachweis der Eignung des Bieters vorgelegten Referenzen beteiligt waren.
3.) d) Nachweis der durchgeführten Unterrichtung nach § 24a GewO des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals des Nachunternehmers ODER Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal diese Unterrichtung vor Einsatz erhalten hat (Nachweis ist vor Leistungsbeginn einzureichen)
weiter siehe Sonstige Informationen
mind. 3 Referenzen in vergleichbarem Umfang der ausschreibungsgegenständlichen Leistung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere Information zu III. 3. 1), 3. 2) und 3. 3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBm kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer angemessenen Frist (2 bis 3 Tage) nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.