Niederrheinnetz, Linien RE 19, RB 35 und RB 37
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Niederrheinnetz, Linien RE 19, RB 35 und RB 37
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im „Niederrheinnetz“ (Linien RE 19 (Düsseldorf-Arnhem/Bocholt), RB 35 (Mönchengladbach-Gelsenkirchen) und RB 37 (Krefeld-Neuss)) für den Zeitraum Dezember 2023 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025. Die unter Ziffer I.1) und VI.3) genannten Auftraggeber beabsichtigen, die oben genannten Linien im Wege einer Notmaßnahme gemäß Art. 5 Abs. 5 der VO (EG) 1370/2007 für eine Dauer von 2 Jahren zu vergeben. Im Anschluss sollen die Verkehrsleistungen im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben werden.
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im „Niederrheinnetz“ (Linien RE 19 (Düsseldorf-Arnhem/Bocholt), RB 35 (Mönchengladbach-Gelsenkirchen) und RB 37 (Krefeld-Neuss)) für den Zeitraum Dezember 2023 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025, insgesamt ca. 2,8 Mio. ZugKm p.a..
Diese Bekanntmachung stellt eine freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung über die beabsichtigte Auftragserteilung dieser Verkehrsdienstleistungen dar. Die Auftraggeber werden den Vertrag erst nach Ablauf der Frist nach § 135 Abs. 3 GWB abschließen, d.h. nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der derzeit laufende Verkehrsvertrag "Niederrheinnetz" (Notmaßnahme nach Abellio-Insolvenz) endet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023. Bereits im Sommer 2022 haben die Auftraggeber ein wettbewerbliches Vergabeverfahren für den Zeitraum ab Dezember 2023 gestartet (Bekanntmachung 2022/S 121-344559). Die Auftraggeber stellen die im Eigentum des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur (ZV VRR FaIn-EB) befindlichen Fahrzeuge (zum Teil spezielle Mehrsystemfahrzeuge für den Einsatz in Deutschland und den Niederlanden) verpflichtend bei. Diese Fahrzeuge kommen seit 2016 im Niederrheinnetz im Einsatz. Bei den Fahrzeugen stehen nun die verpflichtenden Revisionen an. Im laufenden Verhandlungsverfahren haben die teilnehmenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) mitgeteilt, dass sie eine Durchführung der noch ausstehenden Revisionen durch das obsiegende EVU inklusive Planung und vorbereitender Tätigkeiten (Ausschreibungen, Beschaffung von Materialien) zeitlich für nicht umsetzbar halten, ein verbindlicher Zeitplan für die Revisionen (durchgeführt von einem Dritten) im Vergabeverfahren vorliegen muss und die Planung und Kalkulation eines Ersatzkonzeptes für die ggf. nicht für den Betrieb zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 nicht möglich ist. Die EVU haben plausibel dargelegt, dass sowohl die Angebotsfrist als auch die Betriebsaufnahme deutlich nach hinten zu verschieben sind. Es besteht daher die unmittelbare Gefahr, dass die EVU keine Angebote abgeben und ab Dezember 2023 eine Unterbrechung der Verkehrsdienstleistungen droht.
Um einen ausreichenden und kontinuierlichen SPNV ohne Betriebsunterbrechung im Niederrheinnetz sicherzustellen, ist daher eine weitere Notmaßnahme für den Zeitraum Dezember 2023 – Dezember 2025 notwendig. Diese soll erneut an den derzeitigen Betreiber VIAS Rail GmbH vergeben werden, um somit die Revision an der Gesamtflotte „aus einer Hand“ durchführen zu können und den (vsl. nicht mehr abzuwendenden) Stillstand zumindest einzelner (Einsystem-)Fahrzeuge zu minimieren. Aufgrund der unmittelbaren Gefahr des Eintretens einer Unterbrechung des Verkehrs ist die Notmaßnahme nach § 131 Abs. 2 S. 2 GWB i.V.m. Art. 5 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 zulässig.
Das laufende Vergabeverfahren „Niederrheinnetz“ soll weitergeführt werden und ausschließlich hinsichtlich des Zeitpunktes der Betriebsaufnahme (Dezember 2025 statt Dezember 2023) angepasst werden. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Änderungsbekanntmachung veröffentlicht werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Auftragsvergabe erfolgt gemeinsam mit: Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), Bahnhofstr. 48, 59423 Unna.
2. Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 38 VgV i.V.m. § 135 Abs. 3 GWB. Die Auftraggeber sind der Auffassung, dass die dargestellte Auftragserteilung aus den genannten Gründen ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vertraglich vereinbart werden darf. Sie beabsichtigen daher frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante-Transparenzbekanntmachung den Abschluss der vertraglichen Vereinbarungen. Die Angaben unter II.1.7 und V.2.4 sind fiktiv, da es sich hier um eine freiwillige ex-ante-Bekanntmachung handelt.
3. Bei V.2.1) wird auf den Tag der Entscheidung über die Vergabe abgestellt. Die Entscheidung wurde am 27.04.2023 getroffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]