Beschaffung und Lieferung von wissenschaftlichen Ausrüstungen und Geräten für ausländische Hochschulen Referenznummer der Bekanntmachung: 088/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Lieferung von wissenschaftlichen Ausrüstungen und Geräten für ausländische Hochschulen
Die Anträge auf Bereitstellung von wissenschaftlichen Geräten und Ausrüstungen werden von ausländischen Wissenschaftlern der ausländischen Hochschulen gestellt. Nach positiver Entscheidung der Anträge durch DAAD-Auswahlkommissionen werden dem AN vom DAAD die Anträge zur Beschaffung übergeben. Die Beschaffung umfasst die Kommunikation mit den Empfängern im Ausland in deutscher und/oder englischer Sprache zur Abstimmung der Geräte- und Länderspezifika (insbesondere bei Sammelbestellungen), ggf. das Einholen von Vergleichsangeboten bzw. die Aktualisierung schon vorliegender Angebote, die Bestellung der Geräte auf Grundlage der vorliegenden Angebote, ggf. Abholung von Geräten vom Hersteller/Lieferanten und zwischenzeitliche Lagerung bis zum endgültigen Liefertermin. Die Lieferung umfasst in der Vorbereitung den regelmäßigen Kontakt mit dem Empfänger (ggf. mit der deutschen Auslandsvertretung) zwecks Klärung der Einfuhrmodalitäten ins jeweilige Zielland sowie die Lieferung der Geräte zum vereinbarten Zollfreihafen.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bonn bzw. weltweit
Die Anträge auf Bereitstellung von wissenschaftlichen Geräten und Ausrüstungen werden von ausländischen Wissenschaftlern der ausländischen Hochschulen gestellt. Nach positiver Entscheidung der Anträge durch DAAD-Auswahlkommissionen werden dem AN vom DAAD die Anträge zur Beschaffung übergeben. Die Beschaffung umfasst die Kommunikation mit den Empfängern im Ausland in deutscher und/oder englischer Sprache zur Abstimmung der Geräte- und Länderspezifika (insbesondere bei Sammelbestellungen), ggf. das Einholen von Vergleichsangeboten bzw. die Aktualisierung schon vorliegender Angebote, die Bestellung der Geräte auf Grundlage der vorliegenden Angebote, ggf. Abholung von Geräten vom Hersteller/Lieferanten und zwischenzeitliche Lagerung bis zum endgültigen Liefertermin. Die Lieferung umfasst in der Vorbereitung den regelmäßigen Kontakt mit dem Empfänger (ggf. mit der deutschen Auslandsvertretung) zwecks Klärung der Einfuhrmodalitäten ins jeweilige Zielland sowie die Lieferung der Geräte zum vereinbarten Zollfreihafen.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung und Lieferung von wissenschaftlichen Ausrüstungen und Geräten für ausländische Hochschulen
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.