Planungsleistungen zur Neukonzeption der Straßenmeisterei in Haslach im Kinzigtal Referenznummer der Bekanntmachung: Straßenmeisterei Haslach
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7818050
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ortenaukreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bretten
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 75015
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.crocoll-consult.de/aktuelle-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen zur Neukonzeption der Straßenmeisterei in Haslach im Kinzigtal
Vergabe der Planungsleistungen zur Objektplanung und Technischen Ausrüstung für die Neukonzeption der Straßenmeisterei in Haslach im Kinzigtal
Los 1 - Architekten-/Ingenieurleistungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Landratsamt Ortenaukreis plant die Neukonzeption des Betriebsgeländes der Straßenmeisterei in Haslach, Schleifmattstraße 8. Neben den Standorten Achern, Lahr und Offenburg ist die Straßenmeisterei in Haslach der vierte Betriebshof der Straßenbetriebsdienste des Landkreises Offenburg. Der gestiegene Platzbedarf an Einstellmöglichkeiten für den Fuhrpark der Straßenmeisterei war Anlass für eine Machbarkeitsstudie, die 2020 in Auftrag gegeben wurde. Für die Unterbringung betrieblicher Fahrzeuge und Anbaugeräte wird eine neue Fahrzeugeinstellhalle benötigt.
Im Ergebnis kommt die Studie zum Schluss, dass die Neukonzeption des Betriebsgeländes die Vorzugsvariante darstellt und auch so umgesetzt werden soll.
Die Umsetzung dieser Neukonzeption soll in 3 Bauabschnitten erfolgen.
Die für diese Maßnahmen erforderlichen Planungsleistungen sind Bestandteil des Vergabeverfahrens. Es werden 2 Lose vergeben:
Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 1 - 9
Los 2: Technische Ausrüstung HLSE LPH 1 – 9
Verlängerung nur bei realisierungsbedingtem Bedarf.
siehe Datei "01_Bewertungsbogen-Bewerberauswahl_Planungsleistungen_Neukonzeption Straßenmeisterei Haslach.pdf" in den Auftragsunterlagen
Los 2 - Technische Ausrüstung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Landratsamt Ortenaukreis plant die Neukonzeption des Betriebsgeländes der Straßenmeisterei in Haslach, Schleifmattstraße 8. Neben den Standorten Achern, Lahr und Offenburg ist die Straßenmeisterei in Haslach der vierte Betriebshof der Straßenbetriebsdienste des Landkreises Offenburg. Der gestiegene Platzbedarf an Einstellmöglichkeiten für den Fuhrpark der Straßenmeisterei war Anlass für eine Machbarkeitsstudie, die 2020 in Auftrag gegeben wurde. Für die Unterbringung betrieblicher Fahrzeuge und Anbaugeräte wird eine neue Fahrzeugeinstellhalle benötigt.
Im Ergebnis kommt die Studie zum Schluss, dass die Neukonzeption des Betriebsgeländes die Vorzugsvariante darstellt und auch so umgesetzt werden soll.
Die Umsetzung dieser Neukonzeption soll in 3 Bauabschnitten erfolgen.
Die für diese Maßnahmen erforderlichen Planungsleistungen sind Bestandteil des Vergabeverfahrens. Es werden 2 Lose vergeben:
Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 1 - 9
Los 2: Technische Ausrüstung HLSE LPH 1 – 9
Verlängerung nur bei realisierungsbedingtem Bedarf.
siehe Datei "01_Bewertungsbogen-Bewerberauswahl_Planungsleistungen_Neukonzeption Straßenmeisterei Haslach.pdf" in den Auftragsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
nur Los 1: Nachweis der Eintragung in die Architekten-/Ingenieurliste bzw. Bestätigung der Berufszulassung durch eine Architekten-/Ingenieurkammer bzw. Nachweis, dass eine Bauvorlagenberechtigung nach § 43 Landesbauordnung LBO vorliegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.