Zukunftsfähige Schulen Gütersloh, VE12 Dachabdichtung, GS Kapellenschule, 9-KAP-2
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zukunftsfähige Schulen Gütersloh, VE12 Dachabdichtung, GS Kapellenschule, 9-KAP-2
Warmdachkonstruktion bestehend aus Dampfsperre, EPS-Wärmedämmung, 2-lagig mit oberseitigem Gefälle und 2-lagiger Dachabdichtung, Hauptdachfläche und auf Trapezblech der Technikzentrale; Attika Hauptdach und als Holzrahmenbau; Dachentwässerung mit Dacheinläufen (seitlicher Abgang), außenliegenden Fallleitungen und Notentwässerung in Zink; Dachausstieg; Dachbegrünung, extensiv; Aufnahmeelemente für PV-Anlagen; PSA seilgeführt.
Gütersloh
Warmdachkonstruktion bestehend aus Dampfsperre, EPS-Wärmedämmung, 2-lagig mit oberseitigem Gefälle und 2-lagiger Dachabdichtung, Hauptdachfläche und auf Trapezblech der Technikzentrale; Attika Hauptdach und als Holzrahmenbau; Dachentwässerung mit Dacheinläufen (seitlicher Abgang), außenliegenden Fallleitungen und Notentwässerung in Zink; Dachausstieg; Dachbegrünung, extensiv; Aufnahmeelemente für PV-Anlagen; PSA seilgeführt.
Arbeitsgerüst wird vom AG gestellt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html