A 860 Stadttunnel Freiburg - 01 Fauna, Artenschutz, Moos, Natura 2000-Prüfung Referenznummer der Bekanntmachung: A.03502.10.015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 860 Stadttunnel Freiburg - 01 Fauna, Artenschutz, Moos, Natura 2000-Prüfung
A 860 Stadttunnel Freiburg - 01 Fauna, Artenschutz, Moos, Natura 2000-Prüfung
Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
Augsburger Straße 748
70329 Stuttgart
Deutschland
A 860 Stadttunnel Freiburg - Landschaftsplanerische Leistungen:
- Faunistische Leistungen
- Artenschutzbeitrag
- Mooskartierung
- Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung
Die Autobahn GmbH des Bundes, bzw. ehemals das Regierungspräsidium Freiburg, plant den Bau des Stadttunnel Freiburgs im Zuge der Bundesautobahn (BAB) A 860.
Die Ortsdurchfahrt in Freiburg ist Bestandteil der West-Ost-Achse der B 31 zwischen der BAB A 5 im Rheintal und der BAB A 81 bei Geisingen sowie weiter auf der B 311 bis nach Ulm und zur BAB A 8 an der Donau. Neben der BAB A 8 Karlsruhe - Stuttgart ist sie damit die wichtigste West-Ost-Verbindung im Süden Baden-Württembergs. Um der Verkehrsbedeutung der B 31 gerecht zu werden und gleichzeitig eine große Entlastung der Bewohner Freiburgs herbeizuführen, plant die Straßenbauverwaltung seit August 2010 den "Stadttunnel Freiburg". Dieser soll westlich der Kronenbrücke beginnen und an den bestehenden Schützenalleetunnel anschließen (Länge ca. 2,0 km). Für das Planfeststellungsverfahren wird die Erstellung diverser umwelt- und
naturschutzfachlicher Unterlagen notwendig. Diese landschaftsplanerischen Unterlagen werden hiermit ausgeschrieben und sind in den Ausschreibungsunterlagen detailliert beschrieben.
Gegenstand dieser Vergabe sind Faunistische Leistungen, ein Artenschutzbeitrag, eine Mooskartierung und eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung. Darüber hinaus werden folgende weiter landschaftsplanerische Leistungen in jeweils eigenen
Vergabeverfahren ausgeschrieben: Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Fachbeitrag Klimaschutz, UVP-Bericht.
Einzelne optionale Leistungen, zu den Einzelheiten siehe Anlage B-03 (Leistungsbeschreibung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Berufshaftpflicht (§ 45 (4) Nr. 2 VgV):
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Berufshaftpflicht (§ 45 (4) Nr. 2 VgV):
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 Mio. € gegeben ist mit dem Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr.
Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV):
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr. 1 VgV):
Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in Form einer Liste mit Angabe des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts. Referenzen sind nur gültig, wenn jeweils ein
Entwurfsstadium vorliegt und bereits durch den Vorhabenträger geprüft wurde.
Technische Ausstattung (§ 46 (3) Nr. 9 VgV):
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV):
- Nachweis über eine/n BearbeiterIn mit mind. 3 Jahren Tätigkeit als ProjektleiterIn von vergleichbaren komplexen Projekten. Ein Projekt ist vergleichbar, wenn mind. vier Tiergruppen zu kartieren waren, ein darauf basierender Artenschutzbeitrag sowie eine
Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung zu erstellen war.
- Nachweis über zwei FachplanerIn mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung im Bereich Landschaftsplanung, insbesondere einschlägige Kenntnisse in der Konfliktanalyse nach § 44 Abs. 1 BNatSchG und der Maßnahmenkonzeption, in der faunistischen
Kartierung von mind. drei oder mehr Tiergruppen (Haselmaus, Fledermäuse, Avifauna, Reptilien, Amphibien, Falter, Fische/Rundmäuler oder Muscheln) sowie in der Durchführung von Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen.
- Nachweis über eine/n FachplanerIn mit einschlägiger Berufserfahrung in der Kartierung von Moosen (mind. 3 Kartierungen).
- Nachweis über eine/n technische/n ZeichnerIn (oder vergleichbare Qualifikation) mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung im Bereich GIS-Anwendung.
Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr. 1 VgV):
˗ Nachweis über die Durchführung einer Kartierung nach den aktuellen Methodenstandards pro nachfolgenden Tiergruppen/-arten: Haselmaus, Fledermäuse, Avifauna, Reptilien,
˗ Nachweis über die Erstellung eines Artenschutzbeitrags inkl. einer Maßnahmenkonzeption pro nachfolgenden Tiergruppen/-arten: Haselmaus, Fledermäuse, Avifauna, Reptilien,
˗ Nachweis über mind. drei Mooskartierungen,
˗ Nachweis über die Erstellung mind. zweier Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung (inkl. Vorprüfung)
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
- Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung)
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 5 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
- Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB.
- Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bewerbergemeinschaft
- Verzeichnis Nachunternehmerleistungen
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de