Schülerspezialverkehr Michael-Ende-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-032-40D
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-erft-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr Michael-Ende-Schule
Schülerbeförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs zur Michael-Ende-Schule, Förderschule in Trägerschaft
des Rhein-Erft-Kreises.
Michael-Ende-Schule (Stadtgebiete Bedburg und Bergheim-Glesch und -Paffendorf)
Michael-Ende-Schule Heppendorfer Str. 17-19 50189 Elsdorf
Schülerbeförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs aus den Stadtgebieten Bedburg und Bergheim-Glesch u. -Paffendorf zur Michael-Ende-Schule und zurück. Es handelt sich um eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache.
Derzeitige Beförderungsanzahl: 19
Michael-Ende-Schule (Stadtgebiet Elsdorf)
Michael-Ende-Schule Heppendorfer Str. 17-19 50189 Elsdorf
Schülerbeförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs aus dem Stadtgebiet Elsdorf zur Michael-Ende-Schule und zurück. Es handelt sich um eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache.
Derzeitige Beförderungsanzahl: 11
Michael-Ende-Schule (Stadtgebiete Bergheim-Kenten und -Zieverich und 50127 Bergheim )
Michael-Ende-Schule Heppendorfer Str. 17-19 50189 Elsdorf
Schülerbeförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs aus den Stadtgebieten Bergheim-Kenten und -Zieverich und 50127 Bergheim zur Michael-Ende-Schule und zurück. Es handelt sich um eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache.
Derzeitige Beförderungsanzahl: 31
Michael-Ende-Schule (Stadtgebiete 50129 Bergheim ohne Bergheim-Glessen und -Fliesteden)
Michael-Ende-Schule Heppendorfer Str. 17-19 50189 Elsdorf
Schülerbeförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs aus den Stadtgebieten 50129 Bergheim ohne Bergheim-Glessen u. -Fliesteden zur Michael-Ende-Schule und zurück. Es handelt sich um eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache.
Derzeitige Beförderungsanzahl: 16
Michael-Ende-Schule (Stadtgebiete 50129 Bergheim-Glessen und -Fliesteden und 50259 Pulheim)
Michael-Ende-Schule Heppendorfer Str. 17-19 50189 Elsdorf
Schülerbeförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs aus den Stadtgebieten 50129 Bergheim-Glessen u. -Fliesteden und 50259 Pulheim zur Michael-Ende-Schule und zurück. Es handelt sich um eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache.
Derzeitige Beförderungsanzahl: 13
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich von Unternehmern durchzuführen, welche über die für die
Durchführung der gewerblichen Personenbeförderung (hier: Schülerbeförderung) maßgebliche Sach- und
Fachkunde verfügen. Zum Nachweis der Sach- und Fachkunde dienen insbesondere nachfolgende Unterlagen:
- Bescheinigung nach Anhang III Verordnung (EG) 1071/2009 über die fachliche Eignung für den Güterverkehr/
Personenverkehr
- oder Bescheinigung über die fachliche Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Taxen-
und Mietwagenverkehr gem. Anlage 5 der PBZugV
- oder sonstiger und gleichwertiger Nachweis.
Gleichwertige Nachweise sind insbesondere:
- Genehmigung für die entgeltliche Beförderung von Fahrgästen nach § 2 PBefG
- eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Taxen- beziehungsweise
Mietwagenverkehrs. Die Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
- eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung in den nachfolgenden Abschlüssen:
- Diplom-Verkehrswirtschaftler/-in an der Technischen Universität Dresden
- Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Personenverkehr
- Verkehrsfachwirt/-in,
- Betriebswirt/-in (DAV), an der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
- Diplom-Betriebswirt/-in im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an
der Fachhochschule Heilbronn
- Diplom-Betriebswirt/-in im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirt-schaft und Logistik,
Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
Beim Einsatz von Fahrzeugen, welche nach Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun
Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind, ist zwingend eine Genehmigung für die
entgeltliche Beförderung von Fahrgästen nach § 2 PBefG erforderlich.
- Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden bzw. die Verpflichtung zum Vertragsabschluss vor Auftragserteilung.
- Eigenerklärung Ausschlussgründe.
- Vergleichbare Referenzen der letzten drei Jahre unter Angabe der Kontaktdaten des Referenzgebers (vgl. VD 124).
Besondere Bedingungen an die Auftragsdurchführung bestehen nach dem TVgG-NRW. Es gelten die beigefügten BVB TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim.
Etage 2, Flur A, Zi. 60
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ende 2024/Anfang 2025
Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bitte beachten Sie, dass die Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel übermittelt werden dürfen. Dies gilt ebenso für die sonstige Kommunikation (vgl. § 53 Absatz 1 VgV).
Eine schriftliche Angebotsabgabe ist in diesem Fall nicht zulässig.
Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen.
Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich - spätestens bis zum 23.05.2023 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym.
Eingereichte Angebote verbleiben beim Auftraggeber.
Einträge beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ist die Vergabestelle verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Unterhalb der v. g. Wertgrenze und auch bei einem Teilnahmewettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbewerbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei Teilnahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Sollte es mehrere gleichwertige Angeboten geben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Auslosungsverfahren durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUDC9R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rhein-erft-kreis.de