Landkreis Waldshut - Projektsteuerungsleistungen für die Maßnahme "Neubau Klinik Hochrhein im Partnering-Modell" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/501
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldshut-Tiengen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79761
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-waldshut.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Waldshut - Projektsteuerungsleistungen für die Maßnahme "Neubau Klinik Hochrhein im Partnering-Modell"
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die europaweite Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für die Begleitung des Projekts "Neubau Klinikum Hochrhein im Partnering-Modell".
Landkreis Waldshut
Der Landkreis Waldshut beabsichtigt den Neubau des Klinikums Hochrhein (nachfolgend "KLHR"). Die Inbetriebnahme des KLHR soll im Jahr 2030 erfolgen.
In seiner Eigenschaft als Zentralklinikum soll das KLHR rund 350 Planbetten mit entsprechender Aufstellreserve für weitere Leistungen ausweisen, die gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Sozialministerium am Standort etabliert werden sollen. Das Klinikum wird unter anderem über Fachabteilungen für Innere Medizin, Allgemein- und Viszeralchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Geriatrie, Radiologie und Anästhesie sowie Intensivmedizin verfügen.
Das Grundstück liegt im Süden von Albbruck zwischen der B34 und dem Verlauf des Rheins. Die Fläche ist aktuell unbebaut. Aus der Nutzflächenanalyse wird eine Nutzfläche von 20.989 m² abgeleitet, zuzüglich der Nutzflächen für das Luftrettungszentrum, das MVZ, die Apotheke und das ambulante OP-Zentrum, die derzeit in der BO-Planung verifiziert und fortgeschrieben werden. Die Grundstücksfläche beträgt rund 93.136 m².
Sowohl die Sicherstellung der Kosten- als auch der Terminsicherheit sowie der festgesetzten baulichen Qualitäten sind ein überragend wichtiges Anliegen des Landkreises Waldshut bei der Realisierung des Projekts.
Aktuell laufendes Vergabeverfahren:
Zu diesem Zweck wird der Landkreis Waldshut mit einem Generalübernehmer einen Vertrag über die Planung und schlüsselfertige Errichtung des KLHR im Partnering-Modell abschließen.
Das Partnering-Modell untergliedert sich in 2 Stufen, namentlich in:
- die Pre-Construction-Phase / Planungsphase (Stufe 1) und
- die Construction-Phase / Ausführungsphase (Stufe 2).
Das EU-weite Ausschreibungsverfahren, in welchem Bieter auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung Leitideen der gestalterischen/baulichen Umsetzung auszuarbeiten sowie einen Garantierten Maximalpreis anzubieten haben, befindet sich derzeit in der Angebots- und Verhandlungsphase. Der geplante Vertragsschluss zwischen dem Landkreis Waldshut und dem Generalübernehmer soll voraussichtlich im Mai 2023 erfolgen.
Ausschreibungsgegenstand:
Nach Zuschlagserteilung beginnt die Pre-Construction-Phase (Planungsphase) und hieran anschließend die (Construction-Phase) Ausführungsphase. Hierzu bedarf es eines Projektsteuerungsunternehmens, das neben der Projektsteuerung auch die Qualitätssicherung der Planung und des Baus übernimmt.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die europaweite Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für die Begleitung des Projekts "Neubau Klinikum Hochrhein im Partnering-Modell".
Beabsichtigt ist eine Beauftragung der Projektstufen 1 bis 5 (vgl. AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 9). Zusätzlich sollen die erforderlichen Projektsteuerungsleistungen zur Qualitätssicherung bei Planung und Umsetzung der Kostengruppen 200 bis 500 inkl. 473 (feste Medizintechnik) sowie 612 (lose Medizintechnik) nach DIN 276 - 2018-12 beauftragt werden. Überdies ist die Planung für den Medizintechnikanteil des Klinikums außerhalb des Partnering-Verfahrens zu erbringen.
Zunächst sollen die vergabegegenständlichen Grundleistungen der Projektsteuerung der Handlungsbereiche A bis E der Projektstufe 1 bis 2 beauftragt werden. Darüber hinaus werden gegebenenfalls besondere Leistungen als optionale Leistungen beauftragt, soweit sich dies auf der Grundlage der weiteren Projektentwicklung als erforderlich bzw. sinnvoll erweist.
Es ist eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die vergabegegenständlichen Leistungen sind frühestens, voraussichtlich ab Oktober 2023 zu erbringen und voraussichtlich bis Ende 2030 abzuschließen.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Vertragsschlusses zwischen dem Landkreis Waldshut und dem Generalübernehmer.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Parallel laufende Projektsteuerungs-Ausschreibungsverfahren:
Parallel zu dieser Ausschreibung vergibt der Landkreis Waldshut folgende Projektsteuerungsleistungen:
- Europaweite Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für die Maßnahme "Infrastruktur Gesundheitspark nebst Wärmenetz 4.0"
- Europaweite Vergabe von Projektsteuerungsleistungen zur Entwicklung eines Gesundheitsparks.
Der Landkreis Waldshut freut sich über die Teilnahme auch an diesen Ausschreibungsverfahren.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 23 f.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird für die Bereiche "Gesundheitsbau im alternativen Abwicklungsmodell" und "Klinikneubau" lediglich die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Mindestreferenz herangezogen. Es können maximal 18 Punkte (max. 9 Pkt. je Referenz) erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der jeweils priorisierten Mindestreferenz maßgeblich:
Referenz "Gesundheitsbau im alternativen Abwicklungsmodell"
Bewertet wird die Aktualität (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
vor 01.01.2019: 1 Punkt
01.01.2019 bis 31.12.2020: 2 Punkte
ab 01.01.2021: 3 Punkte
Bewertet werden die Herstellkosten in EUR netto (Kostengruppen 200 bis 700) nach folgender Maßgabe:
60 Mio. bis 70 Mio.: 1 Punkte
>70 bis 80 Mio.: 2 Punkte
> 80 Mio.: 3 Punkte
Bewertet wird, ob die Referenz mit Fördermitteln realisiert wurde und der Projektsteuerer bei Fördermittelbeschaffung aktiv mitgewirkt hat nach folgender Maßgabe:
Referenz mit Fördermitteln realisiert: 1 Punkt
Referenz mit Fördermitteln realisiert und
der Projektsteuerer hat bei Fördermittelbeschaffung aktiv mitgewirkt: 3 Punkte
Referenz "Klinikneubau":
Bewertet wird, ob die Referenz in der BIM-Methode (mindestens 3D-Planung) abgewickelt wurde nach folgender Maßgabe:
keine Abwicklung in der
BIM-Methode (mindestens 3D-Planung): 0 Punkte
Abwicklung in der
BIM-Methode (mindestens 3D-Planung): 3 Punkte
Bewertet werden die Herstellkosten in EUR netto (Kostengruppen 200 bis 700) nach folgender Maßgabe:
100 Mio. bis 150 Mio.: 1 Punkte
>150 bis 200 Mio.: 2 Punkte
> 200 Mio.: 3 Punkte
Bewertet wird die Nutzfläche nach folgender Maßgabe:
15.000 m²: 1 Punkte
17.500 m²: 2 Punkte
20.000 m²: 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen,
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
(2) Angaben zu Referenzen
zu (2) Angabe zu Referenzen:
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
(2)(a) Gesundheitsbau im alternativen Abwicklungsmodell:
Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen in der Projektstufe 2 bis 5 nach AHO für die Errichtung eines Gesundheitsbaus, der im Wege eines alternativen Abwicklungsmodells zur Einzelgewerk-vergabe (z.B. Generalunternehmer, Generalübernehmer, Public-Private-Partnership, Partnering-Modell) realisiert wurde mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens EUR 50 Mio. netto. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten sechs Jahren (frühestens 1. Januar 2017) erfolgt sein.
(2)(b) Klinikneubau:
Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen in den Projektstufen 2 bis 4 nach AHO für die Errichtung eines Klinikgebäudes oder eines vergleichbaren Gesundheitsbaus mit einer Nutzfläche von mindestens 12.000 m² mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens EUR 85 Mio. netto. In den Projektstufen 2 bis 4 müssen jeweils die Handlungsbereiche A bis E nach AHO erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten sechs Jahren (frühestens 1. Januar 2017) erfolgt sein.
Hinweise:
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Erbrachte Projektstufen nach AHO,
- Erbrachte Handlungsbereiche nach AHO
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme),
- Herstellkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276) in EUR netto,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
Die Vorlage von mehr als insgesamt zwei Referenzen ist nicht erwünscht.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6FWC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de