Lieferung eines Rüstwagens (RW) als Neufahrzeug für die Feuerwehr Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6557
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Rüstwagens (RW) als Neufahrzeug für die Feuerwehr Bielefeld
Die Feuerwehr Bielefeld beschafft einen neuen Rüstwagen (RW). Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846, Entwurf DIN 14502, Teil 2 und DIN 14555, Teile 1 und 3 ist besonders auf die Wendigkeit, Geländefähigkeit und Manövrierfähigkeit zu achten.
Stadt Bielefeld - Feuerwehramt
Die Lieferung des aus-/aufzubauenden Basisfahrzeugs (Fahrgestell) ist Bestandteil des Auftrages. Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung und den Ausbau des Fahrgestells, des Auf-/Ausbaus und der Ausstattung (Beladung).
Die Leistung wird in einem Los vergeben. Beachten Sie bitte, dass für die Teile 1 - Fahrgestell und Teil 2 - Aufbau und feuerwehrtechnischer Ausbau, sowie für die Lieferzeit Bewertungsmatrices bestehen.
Im Angebot ist ein verbindlicher Liefertermin zu nennen. Bei Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 von Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme.
Für den Auftrag ist keine maximale Lieferzeit angegeben. Bei einer Lieferzeit von mehr als 100 Wochen werden für das Angebot unter dem Bewertungspunkt "Lieferzeit" jedoch keine Punkte mehr vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
3. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
4. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde
5. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
6. Erklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gem. der in §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 42 Abs. 1 VgV formulierten Tatbestände vorliegen
Der Bieter muss Referenzen über bisher an Feuerwehren im deutschsprachigen Raum ausgelieferte Rüstwagen, oder andere Fahrzeuge, die für die technische Hilfeleistung eingesetzt werden können, benennen. Gefordert werden mindestens 5 positive Referenzen, die nicht älter als aus dem Jahre 2020 sein dürfen. Neben der Anschrift sind der Ansprechpartner der jeweiligen Feuerwehr, dessen Erreichbarkeit (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie das Jahr der Auslieferung anzugeben.
Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters muss dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bieters mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der Produktion hervorgehen (z. B. Einzelplatz- oder Linienfertigung).
Darüber hinaus ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 nachzuweisen.
Voraussetzungen des (Nach-)Auftragnehmers für den Digitalfunkeinbau:
1. Die am Einbau beteiligten Mitarbeiter müssen eine Einbauzertifizierung für digitale BOS-Funkgeräte durch die Fa. Selectric aus Münster nachweisen
2. Eingetragener Meisterbetrieb
3. Abschließbare Montagehalle für dementsprechende Fahrzeuge
4. Mitarbeiter aus dem Bereich KFZ-Elektrotechnik oder vergleichbar
5. Geeignete Messgeräte müssen vorhanden sein
Für den Fall, dass bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe der Nachweis zu 1. erbracht werden kann, kann dieser bereits dem Angebot beigefügt werden. Ansonsten ist der erforderliche Nachweis der Zertifizierung bis spätestens zum Baugespräch unaufgefordert nachzuweisen. Auch die Beauftragung eines Nachauftragnehmers durch den Auftragnehmer ist zulässig. In diesem Fall ist der Nachauftragnehmer bereits bei Angebotsabgabe zu benennen.
Voraussetzungen des (Nach-)Auftragnehmers für den Einbau eines Unfalldatenspeichers (UDS):
Das Unternehmen, das den UDS einbaut muss ein Zertifikat oder einen Nachweis für eine UDS-Einbauschulung vorlegen. Es gelten die gleichen Fristen wie beim Digitalfunkeinbau.
Der Bieter muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dieses kann der Standort des Herstellers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bieter beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der Auftraggeber kann bei Bedarf zur Aufklärung und Auswertung des Angebotes einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter anfordern.
Der Service-Betrieb muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen,
- Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
- Umbauten und
- turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Der Bieter muss die Reparatur-, Wartungs- und Umbauarbeiten benennen, für welche der Service-Betrieb von ihm autorisiert wurde.
Der benannte Kundendienst muss auch nach Auftragserteilung zur Verfügung stehen.
Alle im Laufe der Auftragsabwicklung zwischen Auftraggeber und -nehmer abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen technischen Änderungen am bestehenden Angebot, die jedoch den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses weiterhin entsprechen müssen, bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer hält diese schriftlich fest und leitet sie dem Auftraggeber unter Angabe der evtl. entstehenden Mehrkosten kurzfristig zu. Alle Änderungen, die Mehrkosten verursachen, bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber kurzfristige Vertragserfüllung durch Nachbesserung verlangen. Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material und/oder Frachtkosten zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Teile, die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sie nicht selbst behalten will. Werden durch die Nachbesserung zusätzlich vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, müssen auch diese Kosten einschließlich der anfallenden Kosten für benötigte Materialien, Betriebs- und Verbrauchsmittel (z. B. Schmierstoffe) vom Auftragnehmer getragen werden.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Anbieter, die bisher noch nicht mit der Berufsfeuerwehr Bielefeld zusammengearbeitet haben, können zur Aufklärung des Angebotes nach dem Submissionstermin vom Auftraggeber aufgefordert werden, innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Aufforderung einen dem angebotenen Typ vergleichbaren GW-Hygiene/-Logistik der Berufsfeuerwehr Bielefeld vorzustellen (verifizierende Teststellung).
Gemäß § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem XRechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die XRechnung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar.
Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw
Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird übersenden Sie Rechnungen in dem neuen strukturiertem X-Rechnungs-Format an die Stadt Bielefeld ausschließlich an die E-Mail-Adresse:
[gelöscht]
Als Leitweg-ID für die Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-31001-60
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLD02
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]