Lieferung von Leuchten - Rahmenvereinbarung 2023-2026, optional 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 23-036-oV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Leuchten - Rahmenvereinbarung 2023-2026, optional 2027
Rahmenvertrag Lieferung von LED-Leuchten 2023-2026, optional 2027
LED-Straßen- und Fußgängerüberwegleuchten
Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr Elisenstraße 76 45139 Essen
LED-Straßen- und Fußgängerüberwegleuchten
Die Stadt Essen beabsichtigt in einem Zeitraum von drei Jahren pro Jahr ca. 2.000 veraltete Straßenleuchten durch moderne LED-Leuchten zu ersetzen oder neu zu errichten.Für sämtliche Essener Straßen und Fußgängerüberwege (FGÜ) sollen LED-Leuchten mit entsprechenden Lichtströmen zur normgerechten Ausleuchtung unter Berücksichtigung von Naturschutzbedingungen zur Insektenfreundlichkeit geliefert werden. Für eine zukunftssichere Installation im Rahmen von Smart City sind die Leuchten mit einem dreistufigen Schalter und mit bis zu zwei Zhaga Sockeln zu bestücken. Auf die Realisierung der Leistungsreduzierung während der Nacht wird besonders hingewiesen.
LED-Wand- und Deckenleuchten
Die Stadt Essen beabsichtigt in einem Zeitraum von drei Jahren pro Jahr ca. 150 LED-Deckenleuchten oder LED-Wandleuchten in Unterführungen zu ersetzen oder neu zu errichten. Die LED-Leuchten sollen mit entsprechenden Lichtströmen zur normgerechten Ausleuchtung unter Berücksichtigung von Naturschutzbedingungen zur Insektenfreundlichkeit geliefert werden. Sämtliche prüfungs- und wartungsrelevanten Bauteile der Leuchten müssen ohne Demontage von der Wand oder Decke von unten erreichbar sein. Die LED-Leuchten sind mit einem dreistufigen Umschalter auszustatten, der es ermöglicht, durch einfaches Bedienen verschiedene Lichtstromabstufungen einzustellen, ohne einen weiteren Eingriff in die Treiber-Programmierung vornehmen zu müssen.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Hierbei wird auch der Energieverbrauch über 10 Jahre berücksichtigt. Das heißt, die Anschaffungskosten je Leuchtentyp (EP- Einheitspreis) zuzüglich der Kosten für Energie (Energieverbrauchskosten) je Leuchtentyp in einem Zeitraum von 10 Jahren.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind aufgrund von Erfahrungswerten überschlägig ermittelt worden und beziehen sich auf den geplanten Zeitraum von drei Jahren. Sie können über- oder unterschritten werden. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht alle eingesetzten Mengen abgenommen werden. Gleichzeitig wird definiert, dass die Differenz zwischen der geschätzten Menge und der abgerufenen Menge der Materialien der einzelnen Positionen im angegebenen Zeitraum nicht höher als 100 v.H. liegen darf.
LED-Wand- und LED-Deckenleuchten
Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr Elisenstraße 76 45139 Essen
LED-Straßen- und Fußgängerüberwegleuchten
Die Stadt Essen beabsichtigt in einem Zeitraum von drei Jahren pro Jahr ca. 2.000 veraltete Straßenleuchten durch moderne LED-Leuchten zu ersetzen oder neu zu errichten.Für sämtliche Essener Straßen und Fußgängerüberwege (FGÜ) sollen LED-Leuchten mit entsprechenden Lichtströmen zur normgerechten Ausleuchtung unter Berücksichtigung von Naturschutzbedingungen zur Insektenfreundlichkeit geliefert werden. Für eine zukunftssichere Installation im Rahmen von Smart City sind die Leuchten mit einem dreistufigen Schalter und mit bis zu zwei Zhaga Sockeln zu bestücken. Auf die Realisierung der Leistungsreduzierung während der Nacht wird besonders hingewiesen.
LED-Wand- und Deckenleuchten
Die Stadt Essen beabsichtigt in einem Zeitraum von drei Jahren pro Jahr ca. 150 LED-Deckenleuchten oder LED-Wandleuchten in Unterführungen zu ersetzen oder neu zu errichten. Die LED-Leuchten sollen mit entsprechenden Lichtströmen zur normgerechten Ausleuchtung unter Berücksichtigung von Naturschutzbedingungen zur Insektenfreundlichkeit geliefert werden. Sämtliche prüfungs- und wartungsrelevanten Bauteile der Leuchten müssen ohne Demontage von der Wand oder Decke von unten erreichbar sein. Die LED-Leuchten sind mit einem dreistufigen Umschalter auszustatten, der es ermöglicht, durch einfaches Bedienen verschiedene Lichtstromabstufungen einzustellen, ohne einen weiteren Eingriff in die Treiber-Programmierung vornehmen zu müssen.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Hierbei wird auch der Energieverbrauch über 10 Jahre berücksichtigt. Das heißt, die Anschaffungskosten je Leuchtentyp (EP- Einheitspreis) zuzüglich der Kosten für Energie (Energieverbrauchskosten) je Leuchtentyp in einem Zeitraum von 10 Jahren.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind aufgrund von Erfahrungswerten überschlägig ermittelt worden und beziehen sich auf den geplanten Zeitraum von drei Jahren. Sie können über- oder unterschritten werden. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht alle eingesetzten Mengen abgenommen werden. Gleichzeitig wird definiert, dass die Differenz zwischen der geschätzten Menge und der abgerufenen Menge der Materialien der einzelnen Positionen im angegebenen Zeitraum nicht höher als 100 v.H. liegen darf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der öffentliche Auftraggeber überprüft gemäß §§ 42 VgV die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand
der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Bis zum Ende der Angebotsfrist ist eine Musterleuchte des angebotenen Typs zur Prüfung der Ausstattungsmerkmale dem Amt für Straßen und Verkehr, Abteilung 66-3, Elisenstr. 76, 45139 Essen zur Verfügung zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung. Es werden ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIGER HINWEIS:
Die Vordersätze/Mengen im Leistungsverzeichnis zu den einzelnen Lichtströmen sind aufgrund fehlender Planungssicherheit nur geschätzt und beziehen sich auf den geplanten Zeitraum von drei Jahren und sind im Leistungsverzeichnis für 36 Monate zu bepreisen. Sie können daher über- oder unterschritten werden. Es können keine Ansprüche hergeleitet werden, wenn nicht alle Mengen entsprechend den Vordersätzen abgenommen werden.
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZY1Y8FNNZW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
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