Durchführung von Formatentwicklungs-Sprints nach der Design Thinking-Methode
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Formatentwicklungs-Sprints nach der Design Thinking-Methode
Die Hauptabteilung “Plattformen und Analytics” im Südwestrundfunk (SWR) bietet redaktionellen Teams regelmäßig die Möglichkeit, ihre initialen Ideen in einem Formatsprint zielgruppengerecht und nutzerorientiert nach der „Design Thinking”-Methode zu entwickeln. Dabei entstehen vor allem digitale Formate für Social-Media-Plattformen, Mediatheken, Audioplattformen, Apps und Webseiten/-specials. Die Sprints sind als ein Baustein eines größeren Formatentwicklungsprozesses im SWR zu sehen.
Mit dieser Ausschreibung wird ein Partner gesucht, der umfassende Erfahrungen in der Durchführung von Sprints nach der „Design Thinking“-Methode hat.
Der Auftrag umfasst mindestens acht Sprints pro Jahr, wobei maximal zwei Sprints pro Monat umgesetzt werden können. Es muss eine Erweiterung auf zehn Sprints pro Jahr möglich sein, sowie bei Bedarf weitere Beratungsleistungen und einzelne Sprintelemente in Form von Workshops (0,5 - 3 Tage) angeboten werden. Die Sprints werden sowohl remote als auch in Präsenz (in Stuttgart, Baden-Baden oder in Mainz) stattfinden; auch eine Mischform (etwa ein Tag remote und die anderen Tage in Präsenz) ist möglich. Die Sprints haben in der Regel acht bis zwölf Teilnehmende, die aus unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens kommen.
Für die Durchführung der Sprints sind die nachfolgend definierten Kernkompetenzen beim späteren Auftragnehmer notwendig.
Der Auftragnehmer muss tiefgehende Erfahrungen in der Konzeption, Gestaltung und Durchführung von nutzerzentrierten Design Sprints, sowohl vor Ort als auch remote, nachweisen.
Wichtige Elemente des Design Sprints sind dabei insbesondere:
• Workshop-/Sprint-Konzeption,
• Ideenfindung,
• Anleitung kreatives Prototyping,
• Testing,
• Interviewführung mit Zielgruppen-Vertreter:innen,
• Personal-Entwicklung,
• Methoden-Sicherheit,
• Facilitation (Moderation)
Folgende Kernkompetenzen müssen beim Auftragnehmer und dem eingesetzten Personal vorhanden sein:
A) Tiefgehendes Verständnis und fundierte Kenntnisse über nutzerzentrierte Formatentwicklung und Trends in digitalen Medien.
B) Umfassende Erfahrung bei der Rekrutierung von Zielgruppen-Vertreter:innen, sowie der Arbeit mit Zielgruppen-Segmenten (etwa nach der Sinus-Methode), Gestaltung von funktionalen Interview fragen und Erfahrung im Coaching dieser Techniken im Rahmen von Design Sprints.
C) Erfahrung mit der Umsetzung von Workshops und Sprints, sowohl remote als auch in Präsenz. Sicheres Durchführen von Moderationstechniken, sowohl in Präsenz als auch digital, hier unter der Einbeziehung von digitalen Tools wie Mural, Miro o.ä.
D) Kooperativer Arbeitsstil, geprägt durch Vertrauen, Empathie und ein agiles Mindset, sowohl im Sprint selbst als auch bei der Vor- und Nachbereitung.
E) Professioneller Umgang mit den gängigen digitalen Tools z.B. Microsoft Teams.
F) Erfahrung im Anleiten von Gruppen mit unterschiedlichem Vorwissen und die Fähigkeit, (englischsprachige) Fachbegriffe für Nicht-Formatentwickler-Profis zu übersetzen.
Der SWR beabsichtigt, einen Vertrag für die Mindestlaufzeit von 24 Monaten mit anschließender Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 6 Jahren (72 Monate) abzuschließen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.09.2023 und endet am 31.08.2025, wenn der Vertrag nicht verlängert wird.
Sollten nach durchgeführter Eignungsprüfung mehr als fünf geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, werden aus diesen Bewerbern die fünf ausgewählt, die die höchste Bewertungspunktzahl erreicht haben. Sollten zwei oder mehr Bewerber mit der gleichen Punktzahl auf dem fünften Platz liegen, werden die Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, die im Bereich der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit mehr Punkte erzielen konnten. Sollten danach immer noch mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang liegen, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist von jedem Bewerber/jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung im Bewerbungsbogen abzugeben.
Zum Nachweis der beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss Folgendes vorgelegt werden:
Nachweis der gewerblichen Erbringung der Leistung (bspw. Handelsregisterauszug oder durch Gewerbeanmeldung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die fristgerechte Zahlung der anfallenden Steuern und Abgaben), nicht älter als ein Jahr.
Wichtiger Hinweis zur Einbeziehung weiterer Unternehmen:
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Bewerbern einer Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
• 3.000.000 € pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden
Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 6.000.000 €.
• 100.000 € pauschal für Vermögensschäden
Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall, die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 200.000 €.
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die o. g. Summen angepasst werden. Ein entsprechender Nachweis zur bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden.
- Darstellung zur Umsatzentwicklung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren. Dabei ist ein Mindestumsatz im ausgeschriebenen Bereich in Höhe von 350.000 € brutto pro Jahr einzuhalten.
- Bewertung der dargestellten Umsatzentwicklung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (2,5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich
Hoher Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend
- Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist. Nachweis nicht älter als 1 Jahr.
- Bewertung der Bonität:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Es wird eine mittlere Bonität bestätigt.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (2,5 Pkt.) = Es wird eine gute Bonität bestätigt.
Hoher Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Es wird eine sehr gute Bonität bestätigt.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
• 3.000.000 € pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden
Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 6.000.000 €.
• 100.000 € pauschal für Vermögensschäden
Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall, die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 200.000 €.
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die o. g. Summen angepasst werden. Ein entsprechender Nachweis zur bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden.
- Darstellung zur Umsatzentwicklung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren. Dabei ist ein Mindestumsatz im ausgeschriebenen Bereich in Höhe von 350.000 € brutto pro Jahr einzuhalten.
- Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist. Nachweis nicht älter als 1 Jahr.
- Bestätigung der vorhandenen Kompetenzen: Die Kompetenzen sind zu bestätigen.
- Es sind drei Referenzprojekte innerhalb der letzten drei Jahre nachzuweisen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Folgende Angaben sind dabei zwingend vorzulegen:
• Name des Auftraggebers und Ansprechpartner
• Auftragsvolumen
• Zeitraum des Auftrags
• Detaillierte Beschreibung des Auftrags inkl.
Benennung der Aufgabenstellung
Informationen über die Zusammensetzung des Teams mit dem der Design Sprint durchgeführt wurde (Tätigkeitsbereich, z.B. Redakteur, Mediengestalter, Development-Team, Marketing usw.)
Zielgruppe und Zielgruppen-Theorie
Beschreibung der angewandten Methodik
Auflistung der angewandten Übungen
Aufzählung der in den Workshops und der Projektarbeit verwendeten Tools und Facilitation-Techniken
Beschreibung der Art der Zusammenarbeit mit dem Kunden, insbesondere Art und Rhythmus von Abstimmungszyklen
Nacharbeit und Dokumentation
Ggf. Ergebnis
Es kann zusätzlich je Referenz eine Case Study als PDF (max. 20 MB) beigefügt werden. Videos und größere Dateien sind als externe Links anzufügen.
Jedes Referenzprojekt wird hinsichtlich der möglichst guten Passung auf die ausgeschriebene Leistung nach den folgenden Kriterien bewertet:
A) Es handelt sich um eine Formatentwicklung für ein digitales Produkt / Medium.
B) Die angesprochene Zielgruppe ist jeweils einem distinkten Segment einer bestimmten Zielgruppen-Methodik (z.B. Medien-Nutzungstypen oder Sinus) zuordbar, vorzugsweise wurden Unter-50-Jährige angesprochen.
C) Das Team des Auftraggebers wurde nach der Design Thinking-Methode angeleitet.
D) Es wurde im Projekt sowohl in Präsenz als auch remote gearbeitet.
E) Bei dem Referenzprojekt wurden Befragungen / Interviews mit Vertreter:innen des jeweiligen Zielgruppen-Segmentes durchgeführt.
F) Die Rekrutierung erfolgte professionell nach gängigen Medienforschungsstandards (keine Rekrutierung aus dem Bekanntenkreis, Mitarbeiter:innen-Stamm o.ä.)
Die Referenzen werden in Zielerfüllungsgrade eingeteilt und mit Punkten bewertet (B4).
Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hierbei ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz-Leistung mit der ausgeschriebenen Leistung.
Es sind drei Referenzen gefordert, die jeweils einzeln (max. 30 Punkte) bewertet werden.
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Es werden weniger als 4 Kriterien erfüllt.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Es werden 4 Kriterien erfüllt.
Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Pkt.) = Es werden 5 Kriterien erfüllt.
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad (30 Pkt.) = Es werden alle 6 Kriterien erfüllt.
- Bestätigung der vorhandenen Kompetenzen: Die Kompetenzen sind zu bestätigen.
- Es sind drei Referenzprojekte innerhalb der letzten drei Jahre nachzuweisen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
- Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG):
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/jeder vorgesehene Unterauftragnehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der oben genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland