Öffentliche Abschleppmaßnahmen durch die Verkehrsüberwachung, Stadt Neuss Referenznummer der Bekanntmachung: 69-23-54-E81382175
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabe-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentliche Abschleppmaßnahmen durch die Verkehrsüberwachung, Stadt Neuss
Öffentliche Abschleppmaßnahmen, Verwahrung der sichergestellten Fahrzeuge, Vorhaltung eines Sicherstellungsgeländes im Stadtgebiet Neuss.
Neuss
Öffentliche Abschleppmaßnahmen, Verwahrung der sichergestellten Fahrzeuge, Vorhaltung eines Sicherstellungsgeländes im Stadtgebiet Neuss.
Der Vertrag beginnt mit dem 01.01.2024 und gilt bis zum 31.12.2025. Er kann optional zu den Bedingungen dieses Vertrages um zweimal 1 Jahr, bis maximal zum 31.12.2027, verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis.
- 013 Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis.
Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis.
Nachweis über ein Sicherstellungsgelände im Stadtgebiet Neuss.
Nachweis über den vorhandenen Fuhrpark mit Angabe der Kraftfahrzeugkennzeichen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter/innen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Neuss, Zentrale Vergabestelle, Michaelstraße 50, Raum 1.629, 41460 Neuss
(Abweichend von der Postadresse!)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung sind unverzüglich spätestens bis zum 24.05.2023 zu stellen. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).