Neubau Erweiterung Städt. Gymnasium G9 - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-65-3-10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Erweiterung Städt. Gymnasium G9 - Tragwerksplanung
Das Städtische Gymnasium Gütersloh soll im Zuge der Rückführung zum G9-Abitur durch den Neubau eines Anbaus an den bereits bestehenden Mensatrakt erweitert werden. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung und Bauphysik für das Projekt Neubau Erweiterung Städtisches Gymnasium in Gütersloh.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Gütersloh ist Trägerin des Städtischen Gymnasiums Gütersloh, Schulstraße 18, 33330 Gütersloh, Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen. Die Schule umfasst die Sekundarstufen I und II. Sie hat rund 1.800 Schüler*innen und 150 Lehrer*innen. Das Städt. Gymnasium wurde in den Jahren 1962 bis 1965 errichtet. In den Jahren 2009 bis 2013 wurde es in weiteren Teilen durch Neubauten ergänzt. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen und der Rückführung zum G9-Abitur sowie der daraus resultierenden erforderlichen Bündelungsklassen wird eine Erweiterung des Gymnasiums zwingend notwendig. Gemäß Raumbedarfsanalyse werden zusätzlich 11 Klassenräume, 4 Differenzierungsräume und Sozialräume benötigt. Die Erweiterung muss auf Grund der beengten Platzsituation auf dem Gelände des Städtischen Gymnasiums zwingend direkt an den bereits vorhandenen Mensa-Bau angedockt werden. Die neu zu schaffende Bruttogeschossfläche beträgt ca. 2.000 m². Der Anbau soll vier Geschosse umfassen. Das äußere optische Erscheinungsbild des Anbaus hat dem des bereits vorhandenen Naturwissenschaftlichen Trakts zu entsprechen. Der Anbau soll eine optische Wiederholung dessen darstellen und das vorhandene Ensemble vervollständigen.
Die hier abgefragten Ingenieurleistungen betreffen die Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 (§§ 49 ff. HOAI) und Leistungsphasen 1 bis 7 nach Ziffer 1.2.2 Abs. 1 der Anlage 1 HOAI für Wärmeschutz und Energiebilanzierung. Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise beauftragen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 51 Abs. 1 HOAI der Tragswerkplanung und Leistungsphasen 1 bis 3 nach Ziffer 1.2.2 Abs. 1 der Anlage 1 HOAI für Wärmeschutz und Energiebilanzierung beauftragt (Beauftragungsstufe 1). Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen/Zusatzleistungen gemäß Leistungsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen über Beauftragungsstufe 1 hinaus.
Die Vergabestelle vergibt weitere Planungsleistungen in anderen Losen, die als separate Vergabeverfahren durchgeführt werden. EU-weit sind dies die Technische Ausrüstung HLS sowie Technische Ausrüstung Elektro. Die in dem vorliegenden Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung und Bauphysik sind nicht weiter in Lose unterteilt.
Das Honorar wird unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen pauschalen prozentuale Abschläge oder Zuschläge anzubieten.
Das angegebene Datum des Endes der Vertragslaufzeit bezieht sich auf das derzeit geplante Ende der Bauzeit. Das tatsächliche Leistungsende für den Auftragnehmer ist vom Abschluss der beauftragten Leistung abhängig und kann nach dem genannten Termin liegen.
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst mit Zuschlagserteilung die Leistungsphasen 1 bis 3 der Tragwerksplanung nach § 51 Abs. 1 HOAI und Leistungsphasen 1 bis 3 nach Ziffer 1.2.2 Abs. 1 der Anlage 1 HOAI für Wärmeschutz und Energiebilanzierung (Beauftragungsstufe 1). In der weiteren Beauftragungsstufe 2 wären vom Auftragnehmer im Wege der Vertragserweiterung die Leistungsphasen 4 bis 6 der Tragwerksplanung nach § 51 Abs. 1 HOAI und die Leistungsphasen 4 bis 7 nach Ziffer 1.2.2 Abs. 1 der Anlage 1 HOAI für Wärmeschutz und Energiebilanzierung zu erbringen. Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Beauftragunggsstufe nach Beauftragungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.
Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung.
Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz („MiLoG“) einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Interessen und zu Beteiligungen/wirtschaftlichen Verknüpfungen,
2. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet,
3. Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister. Ist der Bieter im Handels- oder Partnerschaftsregister oder einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters eingetragen, ist über die Eintragung ein aktueller Nachweis des Registers beizufügen (z.B. Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug, Kopie ausreichend, aktueller Stand). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorzulegen,
4. Berufsqualifikation als Ingenieur (w/m/d) (siehe Ziffer III.2.1.).
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den geforderten Nachweis, Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung. Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot alle vorgenannten Erklärungen abgeben und - soweit zutreffend - den Nachweis nach vorstehender Ziffer 3. vorlegen.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie ausreichend) mit Deckungssummen über mindestens EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und über mindestens EUR 1,5 Mio. für sonstige Schäden (jährlich mindestens zweifach maximiert). Alternativ verbindliche Erklärung zur Verpflichtung, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 1,5 Mio. für sonstige Schäden, jährlich mindestens zweifach maximiert, abzuschließen und Vorlage der Bestätigung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen (Nachweis durch Bestätigung des Versicherers erforderlich, nicht eines Versicherungsmaklers, Kopie der Bestätigung ist ausreichend, Vorlage mit dem Angebot). Bei einer Bietergemeinschaft ist jeweils einer der vorgenannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit der Angebotsabgabe zu erbringen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Tragwerksplanung und Bauphysik) der letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Alle Werte sind netto anzugeben, also ohne Umsatzsteuer.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den geforderten Nachweis, Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist mit dem Angebot vorzulegen (vgl. Anlage 5).
Mindestanforderungen:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie ausreichend) mit Deckungssummen über mindestens EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und über mindestens EUR 1,5 Mio. für sonstige Schäden (jährlich mindestens zweifach maximiert). Alternativ verbindliche Erklärung zur Verpflichtung, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 1,5 Mio. für sonstige Schäden, jährlich mindestens zweifach maximiert, abzuschließen und Vorlage der Bestätigung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen (Nachweis durch Bestätigung des Versicherers erforderlich, nicht eines Versicherungsmaklers, Kopie der Bestätigung ist ausreichend, Vorlage mit dem Angebot). Bei einer Bietergemeinschaft ist jeweils einer der vorgenannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit der Angebotsabgabe zu erbringen.
1. Einzureichen ist eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzprojekte
• über Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung,
• zum Neubau oder zur Erweiterung eines Gebäudes,
• bei denen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 6 nach § 51 Abs. 1 HOAI (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt und erbracht wurden,
• das Projekt mindestens Honorarzone III nach HOAI (oder vergleichbar) unterfiel
• und das Projekt Mindestbaukosten von zusammengerechnet EUR 3,5 Mio. netto in den Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten) hatte.
Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes. Erforderlich ist für jede Referenz jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Gebäudetyps, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), der Baukosten in Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten), der Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar) und des eigenen Rechnungswertes.
2. Erklärung, aus der durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, die Zahl der Führungskräfte und die Anzahl der beschäftigten Ingenieure (w/m/d), diese umgerechnet auf Vollzeitstellen, der letzten drei Jahre und aktuell ersichtlich ist;
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt, möglichst unter Angabe des Unterauftragnehmers.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die vorgenannten Angaben machen, bei den Referenzen nach Ziffer 1. jedoch nur für den Leistungsteil, den das Bietergemeinschaftsmitglied im Auftragsfall übernehmen wird.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), ist dies bei Angebotsabgabe kenntlich zu machen und nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. Verpflichtungserklärung). § 47 Abs. 1 S. 3 VgV ist zu beachten.
Angabe von mindestens zwei in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzprojekten, die alle nachfolgenden Kriterien erfüllen:
• über Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung,
• zum Neubau oder zur Erweiterung eines Gebäudes,
• bei denen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 6 nach § 51 Abs. 1 HOAI (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt und erbracht wurden,
• das Projekt mindestens Honorarzone III nach HOAI (oder vergleichbar) unterfiel
• und das Projekt Mindestbaukosten von zusammengerechnet EUR 3,5 Mio. netto in den Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten) hatte.
Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes. Erforderlich ist die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Gebäudetyps, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), der Baukosten in Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten), der Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar) und des eigenen Rechnungswertes.
Benennung einer für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Person mit Angabe zur Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur (w/m/d) nach den Ingenieurgesetzen der Länder zu tragen oder in Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur (w/m/d) nach den Ingenieurgesetzen der Länder zu tragen oder in Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
1. Projektsprache: deutsch.
2. Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Gütersloh zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
3. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und über mindestens EUR 1,5 Mio. für sonstige Schäden, jährlich mindestens zweifach maximiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat.
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.
4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal.
5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig.
6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt.
7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support.
8. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen.
9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. Die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge zurückgewiesen hat.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.