Neubau Kapazitätserhaltungslinie MVA Hamm - VP3: Rauchgasreinigungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 475/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mva-hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kapazitätserhaltungslinie MVA Hamm - VP3: Rauchgasreinigungsanlagen
Gegenstand des Vorhabens ist der Neubau einer Kapazitätserhaltungslinie (KEL) und die Erneuerung der bestehenden Rauchgasreinigungslinien 1 bis 4. Die KEL besteht aus einer Feuerungslinie mit Rostsystem, Entschlacker, Verbrennungsluftsystemen, Dampferzeuger mit Reinigungseinrichtungen, Entaschung und Nebenanlagen sowie der Rauchgasreinigungslinie aus Zyklon, Verdampfungskühler mit Reaktor, Gewebefilter, SCR-System und Schornsteinröhre. Die bestehende Kranbahn des Müllbunkers wird verlängert und die darunterliegenden Ebenen als neue Betriebsräume genutzt. Die vorhandene höhergelegene Anlieferebene wird im Bereich des Baufeldes mittels überschnittener Bohrpfahlwand gesichert und die Böschung in diesem Bereich abgetragen.
Das gesamte Vorhaben wird in 3 Vergabepakete unterteilt. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist ausschließlich das Vergabepaket 3 "Rauchgasreinigungsanlagen Linie 1-4 und KEL".
MVA Hamm Am Lausbach 2 59075 Hamm
Im Einzelnen beinhaltet das ausgeschriebene Vergabepaket 3 hauptsächlich folgende Leistungen:
1. Baustelleneinrichtung
2. Verfahrenstechnik
Zyklon (nur KEL), Verdampfungskühler, Reaktoren, Gewebefilter mit Rezirkulation, Rauchgas-Rauchgas-Wärmetauscher, Dampf-Gas-Wärmetauscher, SCR-Katalysatoren mit Kanalbrennern und Ammoniakwassereindüsung, LPG-Tanks mit Verdampfersystem, Saugzugventilatoren, Schornstein (nur KEL), Anbindungen an die Verbrennungsanlagen, Lagereinrichtungen für Betriebsmittel und Reststoffe, Anbindung an die bestehenden Lagereinrichtungen für Betriebsmittel und Reststoffe.
3. Bau und Stahlbau
Bodenverbesserungen z.B. mit Rüttelstopfsäulen bzw. gemäß Baugrundgutachten und Betonbodenplatten auf Sauberkeitsschicht für die einzelnen Rauchgasreinigungsanlagen und für die Siloanlage, Fundamenterder, Bühnen, Suchschachtungen, temporäre Wasserhaltung, baubegleitende Baugrunduntersuchungen, Brandschutzmaßnahmen, sukzessiver Abbruch der bestehenden RGR inkl. Fundamente.
4. EMSRL-Technik
Einbindung der RGR der Linien 1 bis 4 in das bestehende Prozessleitsystem, Installation EMI-Messungen und -Rechner (nur KEL), EMSRL-Technik, TGA der RGR der Linien 1 - 4.
5. Weitere Leistungen
Vollständige Ausführungsplanung, Statik/Prüfstatik, Dokumentation, Werksabnahmen, Abnahmen, Kalt-Inbetriebnahme, Warm-Inbetriebnahme, Probebetrieb, Leistungsnachweise, Erstellung und Bereitstellung von Gefährdungsbeurteilungen und von Sicherheitsbeurteilungen, Schulungen und Unterweisungen des Betriebspersonals des AG, Lieferung einer Liste der erforderlichen Ersatz- und Verschleißteile, Qualitätssicherung des Lieferumfanges.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
1. Referenzen aus den letzten 5 Jahren über verfahrenstechnische Anlagen zur Schadstoffminimierung in Rauchgasen aus einer Verbrennung von Siedlungsabfällen oder Klärschlamm mit einem trockenen oder quasi-trockenen Verfahren mit einem Gewebefilter. Referenzen müssen in dieser Referenzkategorie folgende Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz war der Bau einer Anlage zur Schadstoffminimierung in Rauchgasen aus einer Verbrennung von Siedlungsabfällen oder Klärschlamm.
b) Der Rauchgasvolumenstrom beträgt mindestens 40.000 Nm³/h.
c) Die Anlage nutzt ein trockenes oder quasi-trockenes Verfahren und verfügt über einen Gewebefilter.
d) Der Anlagenstandort befindet sich in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich.
e) Die Inbetriebnahme der Anlage ist erfolgreich abgeschlossen (maßgeblich ist der Tag des Ablaufs der Einreichungsfrist für Teilnahmeanträge) und erfolgte nicht vor dem 01.05.2018.
2. Referenzen aus den letzten 5 Jahren über verfahrenstechnische Anlagen mit einem SCR-Katalysator zur Schadstoffminimierung in Rauchgasen aus einer Verbrennung von Siedlungsabfällen oder Klärschlamm. Referenzen müssen in dieser Referenzkategorie folgende Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz war der Bau einer Anlage zur Schadstoffminimierung in Rauchgasen aus einer Verbrennung von Siedlungsabfällen oder Klärschlamm.
b) Der Rauchgasvolumenstrom beträgt mindestens 40.000 Nm³/h.
c) Die Anlage verfügt über einen SCR-Katalysator.
d) Der Anlagenstandort befindet sich in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich.
e) Die Inbetriebnahme der Anlage ist erfolgreich abgeschlossen (maßgeblich ist der Tag des Ablaufs der Einreichungsfrist für Teilnahmeanträge) und erfolgte nicht vor dem 01.05.2018.
3. Referenzen aus den letzten 5 Jahren über verfahrenstechnische Anlagen zur Schadstoffminimierung in Rauchgasen aus einer Verbrennung von Siedlungsabfällen oder Klärschlamm mit einem Auftragsvolumen von mindestens 8 Mio. EUR netto. Referenzen müssen in dieser Referenzkategorie folgende Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz war der Bau einer Anlage zur Schadstoffminimierung in Rauchgasen aus einer Verbrennung von Siedlungsabfällen oder Klärschlamm.
b) Der Rauchgasvolumenstrom beträgt mindestens 40.000 Nm³/h.
c) Das Auftragsvolumen für den Bau und die Inbetriebnahme der Anlage lag bei mindestens 8 Mio. Euro ohne Umsatzsteuer.
d) Der Anlagenstandort befindet sich in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich.
e) Die Inbetriebnahme der Anlage ist erfolgreich abgeschlossen (maßgeblich ist der Tag des Ablaufs der Einreichungsfrist für Teilnahmeanträge) und erfolgte nicht vor dem 01.05.2018.
Der Bewerber kann zu jeder der drei genannten Referenzkategorien bis zu 3 Wertungsreferenzen benennen. Für jede Referenz, die alle Voraussetzungen der jeweiligen Referenzkategorie erfüllt, erhält der Bewerber jeweils 1 Wertungspunkt, in Summe jeweils maximal 3 Wertungspunkte pro Referenzkategorie und damit maximal 9 Wertungspunkte insgesamt.
Für den Fall der Punktgleichheit behält sich der Auftraggeber vor, eine zur Einhaltung der festgelegten Bieteranzahl erforderliche Auswahlentscheidung unter den punktgleichen Bewerbern durch Losentscheid vorzunehmen. Betroffene Bewerber werden in diesem Fall vorab informiert und über die näheren Einzelheiten des Losverfahrens informiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterium ist die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Zum Eignungsnachweis genügt entweder der Verweis auf die Eintragung im PQ-Verzeichnis, soweit ein entsprechender aktueller Nachweis dort hinterlegt ist, oder die Vorlage eines entsprechenden aktuellen Registerauszugs in Kopie.
Für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten folgende Eignungskriterien:
1) Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2) Haftpflichtversicherung bei einem zum Geschäftsbetrieb in der EU oder dem EWR befugten Versicherer.
Zum Eignungsnachweis genügt entweder der Verweis auf die Eintragung im PQ-Verzeichnis, soweit entsprechende aktuelle Nachweise dort hinterlegt sind. Andernfalls genügt zur Nachweisführung über die Umsätze (Nr. 1) eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular (wird mit den Teilnahmeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse bereitgestellt), während zu Nr. 2 eine Erklärung eines zum Geschäftsbetrieb in der EU oder dem EWR befugten Versicherers vorzulegen ist, in der entweder das Bestehen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen (siehe unten) oder die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall bestätigt wird.
Die nachzuweisende Haftpflichversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen:
a) 10 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie
b) 10 000 000 EUR für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen aus den letzten 5 Jahren über verfahrenstechnische Anlagen zur Schadstoffminimierung in Rauchgasen aus einer Verbrennung von Siedlungsabfällen oder Klärschlamm mit einem trockenen oder quasi-trockenen Verfahren mit einem Gewebefilter. Referenzen müssen in dieser Referenzkategorie folgende Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz war der Bau einer Anlage zur Schadstoffminimierung in Rauchgasen aus einer Verbrennung von Siedlungsabfällen oder Klärschlamm.
b) Der Rauchgasvolumenstrom beträgt mindestens 40.000 Nm³/h.
c) Die Anlage nutzt ein trockenes oder quasi-trockenes Verfahren und verfügt über einen Gewebefilter.
d) Der Anlagenstandort befindet sich in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich.
e) Die Inbetriebnahme der Anlage ist erfolgreich abgeschlossen (maßgeblich ist der Tag des Ablaufs der Einreichungsfrist für Teilnahmeanträge) und erfolgte nicht vor dem 01.05.2018.
2. Referenzen aus den letzten 5 Jahren über verfahrenstechnische Anlagen mit einem SCR-Katalysator zur Schadstoffminimierung in Rauchgasen aus einer Verbrennung von Siedlungsabfällen oder Klärschlamm. Referenzen müssen in dieser Referenzkategorie folgende Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz war der Bau einer Anlage zur Schadstoffminimierung in Rauchgasen aus einer Verbrennung von Siedlungsabfällen oder Klärschlamm.
b) Der Rauchgasvolumenstrom beträgt mindestens 40.000 Nm³/h.
c) Die Anlage verfügt über einen SCR-Katalysator.
d) Der Anlagenstandort befindet sich in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich.
e) Die Inbetriebnahme der Anlage ist erfolgreich abgeschlossen (maßgeblich ist der Tag des Ablaufs der Einreichungsfrist für Teilnahmeanträge) und erfolgte nicht vor dem 01.05.2018.
3. Referenzen aus den letzten 5 Jahren über verfahrenstechnische Anlagen zur Schadstoffminimierung in Rauchgasen aus einer Verbrennung von Siedlungsabfällen oder Klärschlamm mit einem Auftragsvolumen von mindestens 8 Mio. EUR netto.
a) Gegenstand der Referenz war der Bau einer Anlage zur Schadstoffminimierung in Rauchgasen aus einer Verbrennung von Siedlungsabfällen oder Klärschlamm.
b) Der Rauchgasvolumenstrom beträgt mindestens 40.000 Nm³/h.
c) Das Auftragsvolumen für den Bau und die Inbetriebnahme der Anlage lag bei mindestens 8 Mio. Euro ohne Umsatzsteuer.
d) Der Anlagenstandort befindet sich in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich.
e) Die Inbetriebnahme der Anlage ist erfolgreich abgeschlossen (maßgeblich ist der Tag des Ablaufs der Einreichungsfrist für Teilnahmeanträge) und erfolgte nicht vor dem 01.05.2018.
4. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Erklärung zu Nachunternehmerleistungen).
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in den mit den Teilnahmeunterlagen (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse) hierfür bereitgestellten Formularen (Bewerbungsformular bzw. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen). Auf die Möglichkeiten, Referenzen von Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmen) im Wege der Eignungsleihe nachzuweisen, und die damit ggf. verbundene Verpflichtung, die entsprechenden Arbeiten im Auftragsfall von diesen Drittunternehmen ausführen zu lassen (vgl. § 6d EU Abs. 1 VOB/A), wird ausdrücklich hingewiesen.
Mindestanforderung an die Eignung ist, dass zu jeder der drei unter den Ziffern 1 bis 3 definierten Referenzkategorien jeweils mindestens eine Referenz nachgewiesen wird, die alle oben genannten Anforderungen an die Vergleichbarkeit für Referenzen der jeweiligen Referenzkategorie erfüllen.
Es sind u.a. folgende wesentliche Vertragsbedingungen vorgesehen:
a) Vertragsstrafen bei Überschreitung von Ausführungsfristen.
b) Vertragsstrafen, pauschalierter Schadensersatz oder Minderungsrecht bei Nicht-Einhaltung von definierten Beschaffenheitswerten.
c) Sicherheiten für Vertragserfüllung und Mängelhaftung.
Außerdem werden Besondere Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind - zusätzlich zu den in Abschnitt III.1) aufgezählten Unterlagen - folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz;
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014.
Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Teilnahmeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar
2.
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
3.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6ZJF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland