Umbau Verwaltungsgebäude, Voltastraße 2 in 41061 Mönchengladbach, Fachplanung (Leistungsbild Technische Ausrüstung) nach § 55 HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.new.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Verwaltungsgebäude, Voltastraße 2 in 41061 Mönchengladbach, Fachplanung (Leistungsbild Technische Ausrüstung) nach § 55 HOAI
Die NEW AG ist ein kommunales Versorgungsunternehmen mit starker Verwurzelung am Niederrhein. Die NEW AG steht für eine partnerschaftliche, regionale und innovative Energie- und Wasserversorgung und damit zusammenhängende Dienstleistungen. Zudem ist das Unternehmen für den Verkehrs- und Bäderbetrieb in der Stadt Mönchengladbach verantwortlich.
Zur Unternehmensgruppe gehören mehrere Tochtergesellschaften in Mönchengladbach, Erkelenz,
Geilenkirchen, Viersen, Schwalmtal und Tönisvorst.
Die NEW AG ist eine Tochtergesellschaft der Westenergie AG und der NEW Kommunalholding GmbH, deren
Gesellschafter wiederum die Städte Mönchengladbach und Viersen, die Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Mönchengladbach GmbH sowie die Kreiswerke Heinsberg GmbH sind.
Nunmehr plant die NEW AG den Umbau des Gebäudes 10 auf ihrer Liegenschaft "Voltastraße" in
Mönchengladbach für die Unterbringung von Teilen des Fachbereiches 32 der Stadt Mönchengladbach.
Mönchengladbach
Die NEW AG plant den Umbau des Gebäudes 10 auf ihre Liegenschaft "Voltastraße" in Mönchengladbach für die Unterbringung von Teilen des Fachbereiches 32 der Stadt Mönchengladbach.
Das 5-geschossige Verwaltungsgebäude mit Lagerräumen, Werkstatt und Tiefgarage wurde 1996 errichtet. Im Erdgeschoss befindet sich ein großer Sozialbereich mit Umkleiden und Duschen für Damen und Herren. Auf dem östlichen Flachdach steht eine Lüftungsanlage, die den Kernbereich des östlichen Gebäudeflügels (Kombibüro-Struktur) mit Frischluft versorgt. Auf dem Walmdach zur Alsstraße befindet sich eine PV-Anlage. Das Gebäude ist an das Fernwärmenetz der Liegenschaft Voltastraße 2 angebunden.
Die Hauptzufahrt führt über die Alsstraße.
Äußerlich ist das Gebäude seit der Errichtung unverändert. Im Inneren haben Renovierungsmaßnahmen stattgefunden, ohne die Bausubstanz zu verändern.
Das Gebäude befindet sich zurzeit noch in Nutzung, wird aber vor Baubeginn leergezogen.
Für den neuen Mieter, die Stadt Mönchengladbach, bedarf es diverser Anpassungen. Neben der Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten wird auch der Bereich Kommunaler Ordnungs- und Servicedienst (KOS) die umgebauten Flächen beziehen.
Die Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten ist untergliedert in KFZ-Zulassungs- und Führescheinstelle und Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldstelle).
Für die KFZ-Zulassungs- und Führescheinstelle sieht das Haupterschließungskonzept einen zentralen barrierefreien Eingang mit Wartebereiche und Empfangstresen vor. Die KFZ-Zulassungs- und Führescheinstelle soll rechnerisch insgesamt für bis zu 163 Nutzer ausgerichtet sein. Es wird unterschieden zwischen einem Servicebereich (Kundenberatung) und einem Back-Office Bereich (klassische Büros, Kundenkontakt nur in Ausnahmefälle). Grundsätzlich wird das Konzept verfolgt, dass Externe/Bürger im Service-Bereich abgefangen werden und keinen Zutritt in den Back-Office-Bereich haben.
Weitere Büros werden für die Bußgeldstelle und Führungskräfte der einzelnen Teams benötigt.
Für den KOS ist eine offene Bürofläche mit Innenzonenbereich zu planen.
Neben der Büronutzung wird eine Sozialfläche für die Verkehrspolitessen und Verkehrskontrolleure entstehen. Diese soll unterschiedlichste Funktionen, wie beispielweise Nacharbeiten, Pause oder auch Austausch beinhalten. Ebenso haben die Mitarbeiter hier die Möglichkeit zu duschen und sich umzuziehen.
Diese Ausschreibung enthält die Ingenieurleistungen (Fachplanung) gem. §55 HOAI Anlagengruppen 1 bis 8, Leistungsphasen 1 bis 9. Im Wesentlichen beinhaltet die Planung folgende Leistungen:
- Planung von zwei neuen WC-Anlagen im Servicebereich, einer davon soll barrierefrei und behindertengerecht ausgestattet werden. Für die Versorgung aller WC-Anlagen im Gebäude ist keine Warmwasserversorgung vorgesehen. Die Trinkwasserhygiene soll zukünftig durch Armaturen mit automatischer Spülfunktion sichergestellt werden.
- Die vorhandene Anbindung an das Fernwärmenetz der Liegenschaft bleibt bestehen. Lediglich ist eine Erneuerung des Wärmeverteilnetzes und gegebenenfalls der Wärmeübertragungsflächen angedacht.
- Überprüfung und Anpassung der RLT-Anlage auf die neue Nutzung gemäß der Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR)
- Erneuerung des Niederspanungshauptverteilers, inklusiv der Unterverteiler einschließlich Beleuchtung. Die Büroarbeitsplätze und MDF-Geräte werden mit drei 230 V und zwei RJ45 Anschlüsse ausgestattet. Zusätzlich sind flächendeckend WLAN Access Points vorgesehen.
- Die vorhandene Netzwerkinfrastruktur soll auf die Bedürfnisse der zukünftigen Nutzer angepasst werden.
- Planung einer Notlichtanlage gemäß der ASR
- Planung der Brandmeldeanlage
- Planung einer Einbruchmeldeanlage für die KFZ-Zulassungs- und Führescheinstelle
- Prüfung und Anpassung des außenliegenden Sonnenschutzes
- Planung der MSR-Technik mit Honeywell
- Planung eines barrierefreien Aufzuges mit Zugangsbeschränkung
Die oben genannten Planungsleistungen können sich im laufenden Planungsprozess ändern.
Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt der Abruf der beauftragten Leistungen stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:
Stufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2),
Stufe 2: Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (Leistungsphase 3 und 4),
Stufe 3: Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 5 bis 7),
Stufe 4: Objektüberwachung (Leistungsphase 8),
Stufe 5: Objektbetreuung (Leistungsphase 9).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2) Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantragdigital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3) Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
4) Den maximal 3 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zum Download zur Verfügung gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5) Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen.
— Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt,
— Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind,
— Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktzahl,
— Grundlage für die Auswahl der 3 Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6) Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
7) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail oder über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.