Wärmeverbund Freiburg West - Planungsleistungen Neubau Heizzentrale Cerdia
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badenovawaermeplus.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.badenovawaermeplus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmeverbund Freiburg West - Planungsleistungen Neubau Heizzentrale Cerdia
II.1.4) Kurzbeschreibung
Im Industriegebiet Nord in Freiburg im Breisgau soll auf den Betriebsgelände der Cerdia Produktions GmbH eine neue Fernwärme Energiezentrale der badenovaWÄRMEPLUS errichtet werden. Es ist die Errichtung von Wärmepumpen mit einer thermischen Leistung von ca. 14 MW geplant, die zwei Abwärmequellen aus dem Produktionsprozess nutzen, um Wärme mit bis zu 85 °C in das bestehende Fernwärmenetz einzuspeisen oder in ebenfalls neu zu errichtenden Wärmespeichern mit einem Volumen von ca. 1000 m3 zu speichern. Zur Spitzenlastabdeckung werden zwei Heizkondensatoren mit jeweils ca. 7 MW Heizleistung geplant, die aus Niederdruck-Dampf einer vorhandenen KWK-Anlage gespeist werden. Die Inbetriebnahme der Gesamtanlage soll in Q3 2025 abgeschlossen werden.
IG Nord - Cerdia
Herrmann-Mitsch-Straße
79108 Freiburg
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Der Stand der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird als Berichtsform inklusive sämtlicher editierbarer Pläne und 3D Modell übergeben.
Diese Ausschreibung umfasst:
• Übernahme und Anpassung der Entwurfs- & Genehmigungsplanung
• Abstimmung mit den anderen Gewerken und der Ausführungsplanung, Vorbereitung & Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung (HOAI-Leistungsphasen 5 bis 8)
Das Projekt strukturiert sich in die folgenden Gewerke
01. Anlagentechnik
02. Wärmepumpen
03. Elektrotechnik
04. MSR
05. Bautechnik und Außenanlagen
06. Fernwärme Einbindung
07. Heizkondensatoren
Der Planer ist verantwortlich für die Gewerke 01, 02, 04, 06 und 07 nimmt die führende Rolle für die Abstimmung mit den anderen Planern ein.
Die Planungsleistungen für die Gewerke 03. Elektrotechnik und 05. Bautechnik sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Anerkennung deutschen Rechts im Vertragsfall
2. Bestätigung von Deutsch als Projektsprache
3. Bestätigung von deutschsprachigen Schlüsselpersonal
4. Angaben zur Bietergemeinschaft
5. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
6. Erklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB, auch von eingebundenen Drittunternehmen
7. Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung mit min. 10. Mio. Deckungssumme
8. Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohn, Sozialversicherung und Vermeidung von Kinderarbeit
9. Verbindliche Benennung von Art und Umfang der Leistungen, die durch Nachunternehmer ausgeführt werden sollen
1. Vorlage der Bilanzen bzw. Geschäftsberichte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
2. Angabe zu Umsatz für Leistungen, die mit der zu vergebenen Maßnahme vergleichbar sind.(Bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre)
3. Bonitätsbewertung
4. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitskräfte in den letzten drei Jahren. Aufstellung nach Tätigkeitsbereichen sowie Qualifikationen. (Für dieses Geschäftsfeld)
Technische Leistungsfähigkeit auf Basis der Projektbeschreibung (welche bei Interesse zur Teilnahme am Präqualifikationsverfahren eingefordert werden muss -> siehe Punkt VI.3)
1. Angabe zur Summe der Projektvolumina, der in den Jahren 2020-2022 geplanter Anlagen, die mit der zu vergebenden Maßnahme vergleichbar sind
2. Darstellung des Unternehmens über eine nachhaltige und klimafreundliche Arbeitsweise
3. Referenzliste
3.1. Benennung von drei Referenzprojekten vergleichbar zu der auszuführenden Maßnahme, inkl. detaillierter Beschreibung durch folgende Angaben:
3.1.1 Bezeichnung des Objekts
3.1.2 Bauherr/Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner, Telefonnummer)
3.1.3 Vertragliche Bindung (Hauptauftrag, Subunternehmer, ARGE)
3.1.4 Ort der Ausführung
3.1.5 Ausführungszeiten (Leistungsbeginn, Fertigstellung, Inbetriebnahme)
3.1.6.Erbrachter, maßgeblicher Leistungsumfang (inkl. Mengen)
3.1.7 Zahl der eingesetzten Mitarbeiter
3.1.8 Auftragswert
3.1.9 Beschreibung des Projektablaufs
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Ingenieur/in, beratende/r Ingenieur/in
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verfahrensart: §13 SektVO Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren
Projektbeschreibung und Informationen können unter folgender
Adresse unter Angabe/Betreff -Teilnahmeantrag Planungsleistungen Wärmeverbund Freiburg West - Planungsleistungen Neubau Heizzentrale Cerdia
[gelöscht] angefordert werden
letzte Frist für zulässige Rückfragen zum Bewerbungsverfahren ist der 22.05.2023
Bewerbungsunterlagen sind per Mail an [gelöscht] einzureichen
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs.3, Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3, Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannte Frist verwiesen.