Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 24-23 (200) TUB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72076
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/klinik-tuebingen/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen im Klinikgebäude und angrenzenden Klinikgelände am Standort Tübingen.
BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH Schnarrenbergstrasse 95 72076 Tübingen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen im Klinikgebäude und angrenzenden Klinikgelände am Standort Tübingen.
Der Vertrag tritt zum 01.08.2023 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.07.2027. Der Auftraggeber kann den Vertrag zwei Mal durch einseitige Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen muss, jeweils um ein weiteres Jahr verlängern. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.07.2029, ohne dass es einer Kündigung Bedarf.
Verlängerungsoption (siehe Ziffer II.2.7)
1. Die Vergabeunterlagen können unter dem oben angegebenen Link heruntergeladen werden. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Andere Anfragen werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
3. Mit dem Angebot sind ausschließlich die in dem Formblatt "04_Angebotsschreiben" aufgeführten Unterlagen vorzulegen.
4. Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ist für die Bieter verpflichtend. Die genauen Terminabsprachen müssen schriftlich erfolgen über www.dtvp.de. Es sind folgende Termine vorgesehen:
- 09.05.23, 11.05.23, 15.05.23 und 17.05.23 jeweils von 13:00 bis 14:00 Uhr
- 23.05.23 und 24.05.23 jeweils von 10:00 bis 11:00 Uhr.
5. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.3).
6. Bei der vorgesehenen Beauftragung von Nachunternehmern oder Eignungsleihgebern sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen und die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.4). Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern.
7. Das Vergabeverfahren wir von der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH geführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
4. Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. (Eigenerklärung, auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
5. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
6. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
7. Erklärung, dass eine Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes gemäß § 34a GewO vorliegt. Ein Nachweis der Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO ist dem Angebot beizufügen (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und Nachweis in Kopie) erforderlich
1. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Sicherheitsdienstleistungen) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung");
2. (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 3 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert pro Versicherungsjahr und Schadensfall (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung).
Zu 1.) Leistungsspezifischer Umsatz von durchschnittlich [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr
Zu 2.) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen.
1. Mitglied in einer Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung");
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung");
3. Anzahl der durchschnittlich jährlichen Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen (u.a. Personen mit Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO) (Stichtag 31.12.) (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung");
4. Angaben zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen (u.a. Personen mit Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO) (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung");
5. Erklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen, insbesondere in Krankenhäusern, ausgeführt worden sind samt Angaben zum Projekt und Auftraggeber (Kurzbeschreibung des Projekts, insbesondere Bezeichnung und Inhalt des Projekts, Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistungen, ungefähre Größe und Verwendungszweck des Objekts, Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, Rechnungswert pro Jahr (netto), Vertragslaufzeit, Kontaktdaten). Eine Referenz ist gleichwertig, wenn sie nach Art und Umfang den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entspricht (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie im Formblatt "Referenzbogen" erforderlich);
6. Erklärung, dass der Objektverantwortliche über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder eine gleichwertige Ausbildung oder Erlaubnis zur Berufsausübung oder über eine gleichwertige Bescheinigung einer Behörde seines Ursprungs- oder Herkunftslandes verfügt (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich und zusätzlich Nachweis über Ausbildung oder Erlaubnis).
Zu 4.) Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO
Zu 5.) Vorlage von mindestens drei Referenzen über in den letzten drei Geschäftsjahren ausgeführte Leistungen, insbesondere in Krankenhäusern, mit denen Erfahrung in der Erbringung von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen nachgewiesen wird, die nach Art, Umfang, Vielfalt und Schwierigkeitsgrad den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. (Eigenerklärung im Formblatt 06_Referenzbogen)
Zu 6.) Abschluss einer Berufsausbildung als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder gleichwertig durch den Objektverantwortlichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6SLP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.