Lieferung und Migration eines primären Storagesystems für das Landratsamt Esslingen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plochingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73207
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Migration eines primären Storagesystems für das Landratsamt Esslingen
Die beim Landratsamt eingesetzte primäre Storagesystem (NetApp AFF A300HA) hat das Ende des Lebenszyklus erreicht und muss durch ein neues System ersetzt werden.
Plochingen
Die beim Landratsamt eingesetzte primäre Storagesystem (NetApp AFF A300HA) hat das Ende des Lebenszyklus erreicht und muss durch ein neues System ersetzt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen berufen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens beruft. Für dieses Unternehmen ist auch die Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Anlage der Vergabeunterlagen) vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist die Anlage 06 – Eigenerklärung ausgefüllt beizulegen.
- Eigenerklärung Russland Sanktionen -VO-2022-833
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden De-ckungssummen:
• Für Sach- und Vermögensschäden min. 2.000.000 € je Schadensereignis
• Für Personenschäden mindestens 500.000 € je Schadensereignis
A3.2 - Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019).
Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 15%.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirt-schaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „gute“ Bonität bzw. muss hieraus abzulei-ten sein.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis und werden nicht als Nachweis akzeptiert.
Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 15%.
Mindestanforderung: Eine mindestens „gute“ Bonität bzw. muss hieraus abzulei-ten sein.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis und werden nicht als Nachweis akzeptiert.
A4.1 - Nachweis, dass der Bieter den NetApp Partnerstatus „Support“ für das aktuel-le Kalenderjahr 2023 besitzt
A4.2 – Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems nach ISO 9001
A4.3 - A4.2 Nachweis eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach DIN EN ISO 27001.
A4.4 - Nachweis von zwei Referenzprojekten über die Lieferung und Migration eines primären NetApp Storagesystems in den vergangenen drei Jahren (nicht älter als 2019)
Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten:
• Angabe des Referenzgebers
• Angabe des Ansprechpartners
• Angabe des Referenzzeitraums
Hierzu ist die Anlage 11 – Referenztemplate vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen
Die Referenzprojekte werden hinsichtlich des Auftragsvolumens und des Projektin-haltes dahingehend überprüft, ob sie mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
A4.5 – Eigenerklärung, dass mindestens 5 NetApp zertifizierte Mitarbeitende (vgl. Kapitel 2.9.1.1 in den Verfahrensunterlagen) im Unternehmen vorhanden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Ange-botsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalen-dertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.