Nichtoffener Planungswettbewerb - Neubau Büro- und Werkstattgebäude - Wyhlen Referenznummer der Bekanntmachung: ED-2023-PW-01
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinfelden (Baden)
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.energiedienst.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Planungswettbewerb - Neubau Büro- und Werkstattgebäude - Wyhlen
Verfahren | Wettbewerbsart:
Der Wettbewerb wird gem. Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Für alle Beteiligte ist die RPW 2013 verbindlich, soweit diese Ausschreibung nicht ausdrücklich davon abweicht.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einstufiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für maximal zwölf Teilnehmer ausgelobt. Der Wettbewerb zielt auf die Ermittlung von voraussichtlich drei Preisträgern.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch, dies gilt auch für sämtliche Bewerbungsunterlagen und Nachweise der Berufsqualifikation. Das Verfahren ist anonym.
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Aufgabe und Ziel:
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil:
Die Energiedienst AG betreibt am Standort in Wyhlen ein Laufwasserkraftwerk mit über 100-jähriger Geschichte. Neben dem Wasserkraftwerk wurden im Laufe der Jahre verschiedenste Betriebs-, Büro-, Lager- und Sozialgebäude dazu gebaut. Ein Großteil der Gebäude ist als Sachgesamtheit denkmalgeschützt.
Die Energiedienst AG beabsichtigt, das Werksareal zu einem Energie-Campus zu transformieren. Der Campus soll bürgernah gestaltet werden und die Energiewelt für alle erlebbar machen. Der klimaneutrale Produktionsstandort soll als innovativer Showroom der Energiewende genutzt werden und den Pioniergeist des Unternehmens widerspiegeln. Der hier ausgelobte Wettbewerb ist ein wesentlicher Bestandteil der Transformation.
Primärer Gegenstand des Realisierungsteils ist die Konzeption eines Besucher- und Betriebsgebäudes inklusive der unmittelbar angrenzenden Außenanlagen. Der Neubau soll als Ersatzbauwerk für die nicht mehr zeitgemäßen Gebäude dienen, deren Abbruch nicht Teil der Aufgabe ist. Das Wettbewerbsgebiet des Realisierungsteils umfasst eine Grundstücksfläche von ca. 9.300m². Der Neubau des Besucher- und Betriebsgebäudes soll betriebliche Nutzungen wie Werkstätten, Sozialräume, Lager und Büroflächen beherbergen und durch ein "Kaltlager" ergänzt werden. Das Besucher- und Betriebsgebäude soll als neuer Auftakt für den Energie-Campus fungieren und mit Info- / Science Center und einem Konferenzraum zentrale Anlaufstelle für Kunden und Gäste sein. Seitens der Ausloberin ist ein zukunftsfähiges, energieeffizientes und nachhaltiges Gebäudekonzept mit Vorbildcharakter und politischer Signalwirkung gewünscht.
Aufgabe des Ideenteils ist die Ausarbeitung eines Konzepts für die perspektivische Strukturierung und Gestaltung des gesamten Areals mit einer Größe von rund 60.300m². Es soll ein Vorzeigestandort mit Strahlkraft nach außen geschaffen werden. Das Gebiet beinhaltet neben dem eigentlichen, internen Betriebsgelände die Rheinuferzone und eine größere direkt angrenzende Grünfläche, die einen hohen Erholungswert mit Freizeitcharakter hat. Das Konzept berücksichtigt dabei die gegenwärtigen betrieblichen Belange und weist Flächen für eine zukünftige Entwicklung aus. Die Ausloberin wünscht sich Antworten, welche sich aus der besonderen naturnahen Lage ergeben und die die baulichen Gegebenheiten des Gesamtensembles einbeziehen.
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Nachgelagertes Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 13 Abs. 2 Ziff. 10 SektVO:
Im Anschluss an den Planungswettbewerb plant die Ausloberin einen Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Hierzu sollen alle Preisträger des Wettbewerbs zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Teilnahmeberechtigung:
a) Teilnahmeberechtigt sind Architekt|innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt|innen. Beide fachlichen Qualifikationen werden zwingend gefordert.
Erfüllt ein Bewerber die fachliche Voraussetzung alleine oder zusammen mit fest angestellten Mitarbeitern ist er alleine teilnahmeberechtigt. Der bzw. die Mitarbeiter(in) ist bzw. sind dann in der Verfassererklärung explizit zu nennen. Es ist ein|e federführender Vertreter|in der Arbeitsgemeinschaft zu benennen, diese|r ist bevollmächtigte|r Vertreter|in und für die Wettbewerbsleistung verantwortlich.
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b) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt|in bzw. Landschaftsarchitekt|in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die entsprechende fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
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c) Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen der|die zu benennende bevollmächtigte Vertreter|in und der oder die Verfasser|in der Wettbewerbsarbeit insgesamt die oben genannte fachliche Anforderung erfüllen.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
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d) Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
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e) Außerdem wird die Zusammenarbeit mit Fachplanern zum Thema Energie und Nachhaltigkeit als Berater|innen gefordert.
Sachverständige, Fachplaner|innen, Berater|innen müssen die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen. Berater|innen dürfen sich bei mehreren Arbeitsgemeinschaften beteiligen.
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2. Auswahl der Teilnehmer|Innen
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe sind eindeutige und nichtdiskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Auswahlverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren.
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a) Zulassung (formale Kriterien):
Bewerber|innen, die zur Auswahl zugelassen werden, müssen den formalen Kriterien - Ausschlusskriterien - ausnahmslos genügen.
Zulassungskriterien (d.h. formaler Ausschluss bei Nichterfüllung):
- Fristgerechte Bewerbung
- Teilnahmeantrag (vollständig ausgefüllt)
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Teil des Teilnahmeantrags)
- Eigenerklärung im Zuge der Russland-Sanktionen
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z.B. durch Kopie der Eintragungsurkunde)
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Das Formblatt "Teilnahmeantrag" wird als Word- und pdf-Datei zur Verfügung gestellt. Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der Zulassungskriterien für die qualitative Auswahl.
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b) Referenzen (inhaltliche Kriterien):
Der Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz ist anhand des Nachweises von folgenden Referenzen zu erbringen:
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- 1. Referenz Architekt|innen:
Nachweis über ein Referenzprojekt mit folgenden Anforderungen:
> Neubau eines Büro- / Verwaltungsgebäudes
> Bauwerkskosten KG 300+400 netto min. 4,0 Mio. €
> Bearbeitung min. Lph 2 - 8
> Inbetriebnahme nach 2013
> optionaler Nachweis 'Nachhaltigkeit' (Nachhaltigkeits-Zertifizierung z.B. DGNB / LEED; Nachweis energieeffizientes Gebäude z.B. KfW-Effizienzgebäude 55 / Passivhaus / Plus-Energie-Haus)
Bewertung der Referenzen:
>> mit Nachweis Nachhaltigkeit: 3 Punkte
>> ohne Nachweis Nachhaltigkeit: 2 Punkte
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- 2. Referenz Architekt|innen:
Nachweis über den Erfolg (Preis, Ankauf, Anerkennung) bei einem regelgerechten Wettbewerb. Nicht akzeptiert wird ein Zuschlag in einem klassischen Vergabeverfahren zur Beschaffung von Planungsleistungen (bspw. in einem "VgV-Verfahren") ohne vorgelagerten Planungswettbewerb oder "Mehrfachbeauftragungen".
Bewertung der Erfolge:
> 1. Preis: 3 Punkte
> weitere Preise: 2 Punkte
> Ankauf / Anerkennung: 1 Punkt
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- Referenz Landschaftsarchitekt|innen:
Nachweis über den Erfolg (Preis, Ankauf, Anerkennung) bei einem regelgerechten Wettbewerb. Nicht akzeptiert wird ein Zuschlag in einem klassischen Vergabeverfahren zur Beschaffung von Planungsleistungen (bspw. in einem "VgV-Verfahren") ohne vorgelagerten Planungswettbewerb oder "Mehrfachbeauftragungen".
Bewertung der Erfolge:
> 1. Preis: 3 Punkte
> weitere Preise: 2 Punkte
> Ankauf / Anerkennung: 1 Punkt
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Angaben zu den Referenzen und Erfolgen werden in der Anlage_01_Referenzliste abgefragt.
Die Referenzen müssen anhand eines Referenzblattes beschrieben werden. Für die Erfolge ist ein Nachweis vorzulegen (Protokoll Preisgerichtssitzung oder Veröffentlichung bei z.B. Wettbewerbe aktuell). Ggf. ist ein Nachweis Nachhaltigkeit vorzulegen (Nachhaltigkeits-Zertifizierung z.B. DGNB / LEED; Nachweis energieeffizientes Gebäude z.B. KfW-Effizienzgebäude 55 / Passivhaus / Plus-Energie-Haus).
Es können maximal neun Punkte erreicht werden. Für die Qualifizierung zur Teilnahme am Wettbewerb ist das Erreichen einer Mindestpunktzahl von 7 Punkten notwendig.
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c) Auswahlverfahren:
Insgesamt werden 12 Teilnehmer zum Wettbewerb zugelassen. Diese werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt.
Qualifizieren sich mehr Bewerber|innen / Bewerbergemeinschaften als Plätze für die Teilnahme zur Verfügung stehen entscheidet das Los.
Architekt|innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt|innen.
Beide fachlichen Qualifikationen werden zwingend gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Teil A der Auslobung stellt bindende Vorgaben, Teil B beschreibende Vorgaben dar.
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die
- termingemäß eingegangen sind,
- den formalen Bedingungen der Auslobung (Teil A) entsprechen,
- in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen,
- keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Das Preisgericht muss Wettbewerbsarbeiten, die bindende Vorgaben der Auslobung aus Teil A nicht erfüllen, vom weiteren Verfahren ausschließen, es kann derartige Arbeiten also von Anfang an nicht zur Beurteilung zulassen.
Folgende Kriterien werden hinsichtlich ihrer Qualität bei der Beurteilung der Arbeiten angewendet (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar):
Ideenteil:
- Städtebauliche und freiraumplanerische Leitidee
- Gestaltungs-, Freiraum- und Aufenthaltsqualität
- Funktionalität / Trennung interner und öffentlicher Bereich
- Realisierbarkeit und schrittweise Umsetzung
- Naturschutz, Landschaftsbild und Biodiversität
Realisierungsteil:
- Übergeordnete Leitideen und Ziele
- Architektonische und gestalterische Qualität
- Raum- und Funktionsprogramm
Dabei sind insbesondere die Umsetzung des Raumprogramms, die Anordnung der Funktionen, die innere Organisation, und die räumliche Qualität von Bedeutung.
- Qualität der Außenräume
- Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Dabei sind insbesondere der vorbeugende Brandschutz und die Barrierefreiheit von Bedeutung.
- Wirtschaftlichkeit
- Energiekonzept und Nachhaltigkeit
Die Ausloberin stellt insgesamt einen Betrag von 80.000 € (netto) zur Verfügung.
Die Preise setzen sich wie folgt zusammen:
1. Preis: 40.000 € (netto)
2. Preis: 24.000 € (netto)
3. Preis: 16.000 € (netto)
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme und/oder der Anzahl an Preisen oder die Festlegung getrennter Rangfolgen (Ideen- und Realisierungsteil) vorbehalten.
Angaben zur Zahlunsgabwicklung:
Auszahlung der Preisgelder erfolgt gegen Rechnungsstellung der Teilnehmer im Anschluss an das Verfahren. In den Summen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, sie ist gesondert in Rechnung zu stellen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin wird - in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes - unter den in § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der SektVO einem der Preisträger die weitere Bearbeitung (Gebäude und Freianlagen) mit den Leistungen gemäß HOAI (§ 34, § 39) mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung übertragen.
Wenn die vollständige Ausführungsplanung im besonders begründeten Fall nicht erforderlich ist, wird durch angemessene weitere Beauftragung der Preisträgerin oder des Preisträgers zumindest sichergestellt, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird. Umfang und Honorar für diese weitere Beauftragung entsprechen mindestens 60% der Leistungsphase 5.
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Im Anschluss an den Planungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Realisierungsteils nach § 13 Abs. 2 Ziff. 10 SektVO durchgeführt. Eine Eignungsleihe gem. § 47 SektVO ist zulässig.
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1. Eignungskriterien (Mindesanforderungen) zur Teilnahme an dem nachgelagerten Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb:
Die Eignungskriterien und die zum Nachweis der Eignung erforderlichen Unterlagen sind folgende:
- Eigenerklärung, dass im Falle einer Beauftragung die Deckung einer Berufshaftpflichtversicherung in erforderlicher Höhe vorliegt:
> [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden
> [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Versicherungsfall
- Leistungsfähigkeit Büro: Durchschnittliches Umsatzvolumen der letzten 3 Jahre mind. 600.000 € netto pro Jahr
- Erklärung des Bewerbers über die Anzahl der Mitarbeiter|innen: mind. 10 (ohne Praktikanten und Hilfskräfte), wovon mindestens zwei die Berufsqualifikation eines Architekten/ Landschaftsarchitekten führen
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2. Zuschlagskriterien zur Bewertung der Honorarangebote:
Für die Auftragserteilung sind folgende Zuschlagskriterien maßgeblich:
- Wettbewerbsergebnis und -weiterentwicklung (50%)
- Projektorganisation / Projektabwicklung (40%)
- Honorarangebot (10%)
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Terminübersicht:
- 18.04.2023: Preisrichtervorbesprechung
- 28.04.2023: Bekanntmachung
- 30.05.2023 bis 14.00 Uhr: Abgabe Bewerbungen
- KW25: voraussichtliche Auswahl der Teilnehmer
- 28.06.2023: Bestätigung der Teilnahme
- 06.07.2023: Bereitstellung der Auslobungsunterlagen
- KW28: Versand der Modelle an die Teilnehmer
- 18.07.2023: Besichtigung des Areals
- 21.07.2023: Frist für Rückfragen
- 03.08.2023: voraussichtliche Beantwortung der Rückfragen
- 19.09.2023: Abgabe der Planunterlagen
- 04.10.2023: Abgabe der Modelle
- 25.10.2023: Preisgerichtssitzung
- Im Anschluss: ggf. digitale / öffentliche Ausstellung
- Im Anschluss: Verhandlungsverfahren
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Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB (Upload, ZIP-Datei etc.) im genutzten Vergabeportal (https://vergabeplattform.ai-ilv.de) einzureichen.
Auf der Vergabeplattform können die Vergabeunterlagen eingesehen und geöffnet werden.
Die Abgabe der Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch.
Die Bearbeitung und Abgabe sind möglich, nachdem sich die Bewerber kostenlos auf der Plattform registriert haben.
Bewerberfragen sind ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen und werden auch nur darüber beantwortet.
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Technische Fragen zur Bedienung des AI Bietercockpit und zur elektronischen Teilnahmeantragsabgabe sind entweder über die Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpit oder via folgende E-Mail-Adresse einzureichen:
[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
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Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
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Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]