Erweiterung der Gemeinschaftsschule (Schulcampus „Egerstraße“), Weil am Rhein
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weil am Rhein
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weil-am-rhein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Gemeinschaftsschule (Schulcampus „Egerstraße“), Weil am Rhein
Vergabe von Objektplanungsleistungen der LPH 1-9 nach Teil 3 Abschnitt 1, §§ 34 ff gem. HOAI Objektplanung für das Projekt
Erweiterung der Gemeinschaftsschule (Schulcampus „Egerstraße“) in Weil am Rhein.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss
des Vertrages für die Objektplanung werden zunächst die LPH 1-3 gem. HOAI § 34 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Gemeinschaftsschule Weil am Rhein, Egerstraße 1, 79576 Weil am Rhein
1. Projektbeschreibung
Die Stadt Weil am Rhein beabsichtigt, mittels eines zweistufigen VgV-Verhandlungsverfahren die Objektplanungsleistungen für ein neues Schulgebäude auf dem Schulcampus „Egerstraße“ zu beauftragen. Im ersten Schritt wird die Eignung der Bewerber geprüft. Nach Auswahl des Bieterkreises wird in der zweiten Stufe auf Basis eines Angebots mit Ideenskizze (siehe Pkt 2.1) die Objektplanungsleistung vergeben.
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1.1 Räumliche Lage
Die Gemeinschaftsschule (GMS) ist Teil des Schulcampus „Egerstraße“. In diesem Campus befindet sich noch die Realschule mit Turnhalle, die Markgrafenturnhalle sowie das Oberrheingymnasium. Die Schulen verfügen über eigene Schulhöfe in denen Sport- und Spielmöglichkeiten eingebunden sind. Der Campus grenzt im Norden an einen Grünzug und ist für die angrenzende Wohnbebauung ein wichtiger Zugangsweg. In den anderen Himmelsrichtungen wird der Campus von Verkehrswegen umgrenzt. Die Anwohner können den Schulhof der GMS queren um das Quartier zu wechseln.
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1.2 Neubau / Erweiterungsbau
Eine vorgelagerte Prüfung hat ergeben, dass der Bestandsbau aus statischen und brandschutztechnischen Bedingungen nicht aufgestockt werden kann. Es ist vorgesehen, dass der Erweiterungsbau auf dem bestehenden Lehrerparkplatz neben dem GMS-Bestandsgebäude erstellt und als Solitärgebäude an den Bestand angebunden wird.
Die GMS grenzt im Norden an den oben beschriebenen Grünzug, in welchem zurzeit Schulcontainer aufgestellt sind, um die Raumnot der von 3- auf 4- Züge gewachsenen Schule zu lindern. Diese Schulcontainer werden mit Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus entfernt, die Flächen sind im Raumprogramm der Erweiterung enthalten. Teil des Grünzuges ist weiterhin ein zu schützender Bestand an Buchen, deren Wurzeln keiner Druckbelastung ausgesetzt werden dürfen. Dieser Baumbestand begrenzt den westlich vom GMS-Bestandsgebäude gelegenen Lehrerparkplatz. Hier befindet sich auch der Nebenzugang für die Lehrer. Im Süden grenzt ein Kleinspielfeld, welches in einer Grünanlage eingebettet ist. Diese dient als Schulgarten und ist zur Straße ausgerichtet. Im Osten befindet sich der Haupteingang mit dem der Schule zugeordnetem Schulhof. Ein Fahrradkeller stellt die Grenze zum Schulhof der Realschule dar (siehe Lageplan).
Im Jahr 2023 soll das Planungsteam beauftragt und mindestens die LPH 1 bis 3 durchgeführt werden. Idealerweise kann die Genehmigungsplanung (LPH 4) bereits parallel zum B-Plan Änderungsverfahren erfolgen. Der Beginn der Baumaßnahme ist für das 2. Halbjahr 2024 vorzusehen.
Folgendes Raumprogramm liegt bereits vor und soll in erster Linie den Bedarf an Fachräumen abdecken. Die Räume müssen in Ihrer Ausstattung und ihrer organisatorischen Zuordnung den Vorschriften der Schulbaurichtlinie entsprechen.
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1.3 Anforderung an das Gebäude und seine Umgebung
Der Auftraggeber wünscht sich einen Baukörper, der neben den vorgegebenen Funktionen sowohl durch seine energetisch passive Orientierung als auch durch seine bauliche Gestaltung im Winter solare Gewinne optimal nutzt und im Sommer ein behagliches Raumklima ohne aktive Kühlung gewährleistet. Dafür nutzt das Gebäude bspw. durchdacht angeordnete Speichermassen. Im angrenzenden Bereich sollten verschattete Aufenthaltsbereiche angeordnet sein, um in der Sommerhitze zusätzliche Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten der Schule zur Verfügung stellen zu können. Das Gebäude kann an das bestehende Nahwärme-netz der Stadtwerke Weil am Rhein angeschlossen werden. In der Gemeinschaftsschule besteht auch ein Anschluss an die Eigenstromversorgung mittels vorhandenen BHKW. Es ist ein KfW 55 Gebäudestandard vorzusehen. Die Errichtung des Gebäudes in modularer Bauweise ist zu prüfen.
Das bestehende Buchenareal und der exponiert an der Parkplatzfläche befindliche Ahorn müssen während der Baumaßnahme dauerhaft und wirksam geschützt werden. Der Erhalt dieser Bäume ist zwingend zu gewährleisten. Weiterhin wird eine Lösung zur Kompensation der auf dem Baugrundstück wegfallenden Lehrerparkplätze gewünscht (ggf. ebenerdig unter dem Gebäude).
Bei der Auswahl für die 2. Stufe werden maximal 5 Bewerber berücksichtigt.
Die Bewertung zur Ermittlung der 5 Teilnehmer für die 2. Stufe erfolgt auf Basis folgender Bewertungskriterien:
Erfüllung der Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen
Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien in der Bekanntmachung bzw. in den Bewerbungsunterlagen.
Soweit mehr als 5 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl
für das weitere Verfahren berücksichtigt. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet über die Rangfolge
zunächst die höhere Wertung im Kriterium „Referenzen“ gegenüber dem Kriterium „Unternehmensbezogene
Leistungen“. Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend. Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.
- Nachweis für den im Teilnahmeantrag benannten Projektverantwortlichen für die Berechtigung zur
Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ (gem. § 75 Abs. 1 VgV) durch Eintragung in ein Berufsre-
gister oder über den Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom-/Bachelor-/Masterurkunde.
- Nachweis über min. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Objektplanung für den im Teilnahmeantrag
benannten Projektverantwortlichen. Nachweis erfolgt als Eigenerklärung z.B. anhand des Lebenslau-
fes, Mitarbeiterreferenz/persönlicher Referenzliste o.Ä.
Nachweis (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV), dass eine Berufshaftpflichtversicherung
über min. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, min. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden vorliegt bzw.
dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
- Eigenerklärung zum Jahresumsatz der letzten 3 Jahre. Es wird der durchschnittliche Jahresumsatz der
letzten 3 Jahre bewertet (gem. Bewerbungsunterlagen).
s.o.
Es werden max. 2 Referenzen gewertet. Werden mehr als 2 Referenzen abgegeben werden nur die zwei mit der besten
Punktzahl in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Bei den zu bewertenden Referenzen muss es sich um unterschiedliche
unternehmensbezogene Referenzprojekte handeln. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Mindestanforderungen
erfüllen:
- Erbrachte Leistung der letzten 7 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.01.2016) im Bereich der Objektplanung nach §34 HOAI
Teil 3 Abschnitt 1
- Referenz 1: Neubau einer Bildungseinrichtung (Grundschule, Weiterführende Schulen, etc.) mind. HZ III mit einer Investitionssumme KG 300 + 400 ab 3.000.000 € brutto
- Referenz 2: Neubau eines Gebäudes mind. HZ III mit einem öffentlichen Auftraggeber mit einer Investitionssumme KG 300 + KG 400 ab 3.000.000 € brutto
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Die Nachweise sind über den beigefügten „Teilnahmeantrag“ zu erbringen. Die genaue Bepunktung der Referenzen ist den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen.
s.o.
Nachweis des besonderen Berufsstandes und der Qualifikation als Architekt (gem. §§ 44, 75 Abs. 1 VgV). Der Nachweis erfolgt durch Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom- /Bachelor-
/Masterurkunde. Für den genannten Projektverantwortlichen wird eine min. 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der
Objektplanung als Eigenerklärung (z.B. Lebenslauf, Mitarbeiterreferenz/persönliche Referenzliste, o.Ä.) nachgewiesen.
Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Verordnung (EU) 2022/576 v. 08.04.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbungsunterlagen stehen über die Vergabeplattform unter www.subreport-elvis.de bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesem Weg erhältlich. Die Bewerber müssen sich eigenverantwortlich über ggf. nachgereichte Dokumente über die Vergabeplattform informieren. Für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt online einzureichen. Die Angebotsabgabe erfolgt ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform. Das Verfahren wird elektronisch durchgeführt, eine postalische oder eigenhändige Abgabe oder eine Abgabe per Mail der Anträge/Angebote ist nicht zulässig. Fragen zum Verfahren bitte grundsätzlich nur schriftlich über die Vergabeplattform. Bewerberanfragen sind bis spätestens eine Woche vor Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist über die Vergabeplattform zu stellen. Es erfolgt schnellstmöglich eine Beantwortung an alle Bewerber.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Angebote unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Antragsformularen nachzufordern.
Alle zur Verfügung gestellten Unterlagen (Pläne, Informationen, etc.) sind vertraulich zu behandeln und nach Ende des Verfahrens vom Bieter zu entsorgen.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
Vergabekammer 15 KT (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]