Lieferung eines Gerätewagen-Logistik GW-L2 für die Stadt Wertheim Referenznummer der Bekanntmachung: GW-L2 Wertheim
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wertheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97877
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Gerätewagen-Logistik GW-L2 für die Stadt Wertheim
Lieferung eines Gerätewagen-Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22 in zwei Losen für die Stadt Wertheim - Freiw. Feuerwehr Wertheim
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs Gerätewagen-Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau
Los 2 - Die Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der Beladung für einen Gerätewagen Logistik 2 GW-L2 nach DIN 14555-22
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mind. drei Referenzen oder vergleichbare Fahrzeuge an deutsche Feuerwehren in den letzten 12 Monaten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.