BLB Z/NL Bielefeld/Technisches Gebäudemanagement TGM 100-23-00033/ Los 1: Fördertechnik, hier: Regionallos 1.1 Referenznummer der Bekanntmachung: 100-23-00033

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXY1DRPFTX7/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXY1DRPFTX7
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Grundstückserwerb, -bewirtschaftung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BLB Z/NL Bielefeld/Technisches Gebäudemanagement TGM 100-23-00033/ Los 1: Fördertechnik, hier: Regionallos 1.1

Referenznummer der Bekanntmachung: 100-23-00033
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45259000 Reparatur und Wartung von Anlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Technisches Gebäudemanagement (TGM), BLB NRW, Niederlassung Bielefeld.

Das TGM der NL Bielefeld ist insgesamt in 11 Fachlose aufgeteilt.

Die Fachlose sind ggf. in weitere Lose unterteilt.

Für das hier ausgeschriebene Regionallos 1.1(Fördertechnik, Bereich OWL) sind, Wartung, Inspektion, Prüfung, Beseitigung von Not- und Störfällen sowie Instandsetzungen durchzuführen.

Die Ausführungsorte ergeben sich aus dem Verzeichnis der Liegenschaften.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
42416000 Aufzüge, Schrägaufzüge, Hebezeuge, Rolltreppen und Rollsteige
42416100 Aufzüge
42416120 Lastenaufzüge
42416130 Mechanische Aufzüge
42416400 Rolltreppen
42417000 Aufzüge und Fördereinrichtungen
42417200 Fördereinrichtungen
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
50750000 Wartung von Aufzugsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA4 Detmold
NUTS-Code: DEA44 Höxter
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA43 Herford
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Hauptort der Ausführung:

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Bielefeld August- Bebel-Straße 91 33602 Bielefeld Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Bielefeld 33602 Ausführungsorte und Anzahl der Liegenschaften für

dieses Regionallos ergeben sich aus dem Verzeichnis der Liegenschaften.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Ausschreibung der Leistung des technischen Gebäudemanagements im BLB NRW, Niederlassung Bielefeld, ist insgesamt in 11 Fachlose aufgeteilt.

Das Fachlos 1 (Fördertechnik) ist nicht in weitere Lose unterteilt.

Für das hier ausgeschriebene Regionallos 1.1 sind 2 Preiskomponenten anzubieten!

Im Liegenschaftsverzeichnis besonders gekennzeichnete Liegenschaften ("TFM" o.Ä.) werden durch einen FM Dienstleister bewirtschaftet, hier sind abweichende Leistungserbringungen zu beachten (siehe Anlage 1 zu VB TGM Leistungsbeschreibung).

- Erste Preiskomponente (PK1)-:

Wartung, Inspektion, Sachkundigenprüfung und Prüfung durch befähigte Personen gemäß Anlage 1 zu VB TGM Leistungsbeschreibung als Pauschalpreis je Equipment und Jahr gemäß Leistungsverzeichnis. Die Angebotserstellung erfolgt auf Basis §4 EU Absatz 3 VOB/A (Angebotsverfahren).

Der Angebotspreis für die Preiskomponente 1 ist in das Angebotsformblatt (Angebot TGM) unter Punkt 2 (netto) einzutragen.

- Zweite Preiskomponente (PK2)-:

Beseitigung von Not- und Störfällen sowie Instandsetzungsleistungen bis zu 30.000,- EUR im Einzelfall auf Basis von Einzelaufträgen anhand der in der Anlage 1 zu VB TGM Leistungsbeschreibung beschriebenen Bedingungen. Die Angebotserstellung erfolgt auf Basis §4 EU Absatz 3 VOB/A (Auf- und Abgebotsverfahren) sowie über die vorgegebenen Stundensätze, Materialkosten und Zuschläge.

Die Angebotsdaten für die Preiskomponente 2 sind im Angebotsformblatt (Angebot TGM) unter Punkt 2.2, 2,3 und 2.4 einzutragen (Punkt 2.1 entfällt im Fachlos Fördertechnik). Die geschätzten Jahreszielwerte der Leistungsbereiche werden in der "Aufforderung TGM EU" im Einzelnen mitgeteilt.

Einzelleistungen zu Not- und Störfallbeseitigungen sowie planbare Instandsetzung und Verbesserungen werden jeweils im Einzelfall gesondert beauftragt, jedoch maximal bis zu einem Höchstwert von insgesamt 2.115.516,00 netto. Ein Einzelauftrag, der zur Überschreitung dieses Höchstwertes führen würde, erfolgt nicht. Mit Erreichen des Höchstwertes erlischt die Leistungspflicht des AN in Bezug auf die Leistungen Not- und Störfallbeseitigung sowie planbare Instandsetzung und Verbesserung. Grundlage sind die mit dem Angebot festgelegten Stundenverrechnungssätze und Materialkostenzuschläge.

Angebote für weniger Preiskomponenten als gefordert, gelten als unvollständig und werden von der Wertung ausgeschlossen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2023
Ende: 31/01/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag über Technisches Gebäudemanagement beginnt am 01.12.2023.

Die Leistungen der Wartung/Inspektion und Instandsetzung sind vom 01.02.2024 bis zum 31.01.2026 zu erbringen. Zu diesem Zeitpunkt endet der Vertrag voraussichtlich. Kündigt der AG den Auftrag nicht 3 Monate vor Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit, verlängert sich diese jeweils um ein Jahr bis maximal insgesamt

vier Jahre.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.

Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.

Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:

https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf

Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.

Nachunternehmen/andere Unternehmen

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.

Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

Auftragsspezifische Anforderungen:

Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen wird (zunächst) eine Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit und Fachkunde gefordert. Zur Eignungsprüfung sind die entsprechenden Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Geforderte Zertifikate bzw. Einzelnachweise sind:

- Nachweis oder Benennung/Bestellung der Elektrofachkraft seines Arbeitgebers. EFK nach DIN VDE 0105-100

- Krananlagen: Sachkundige Person nach den Vorgaben der DGUV-G 309-001 (ehem. BGG/GUV-G 905)

- Hebe-/Hubbühnen: Sachkundige Person nach den Vorgaben der DGUV-G 308-002 (ehem. BGG 945)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.

Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.

Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:

https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf

Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.

Nachunternehmen/andere Unternehmen

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.

Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

Auftragsspezifische Anforderungen:

Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen wird (zunächst) eine Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit und Fachkunde gefordert. Zur Eignungsprüfung sind die entsprechenden Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Geforderte Zertifikate bzw. Einzelnachweise sind:

- Nachweis oder Benennung/Bestellung der Elektrofachkraft seines Arbeitgebers. EFK nach DIN VDE 0105-100

- Krananlagen: Sachkundige Person nach den Vorgaben der DGUV-G 309-001 (ehem. BGG/GUV-G 905)

- Hebe-/Hubbühnen: Sachkundige Person nach den Vorgaben der DGUV-G 308-002 (ehem. BGG 945)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.

Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.

Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:

https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf

Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.

Nachunternehmen/andere Unternehmen

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.

Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

Auftragsspezifische Anforderungen:

Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen wird (zunächst) eine Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit und Fachkunde gefordert. Zur Eignungsprüfung sind die entsprechenden Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Geforderte Zertifikate bzw. Einzelnachweise sind:

- Nachweis oder Benennung/Bestellung der Elektrofachkraft seines Arbeitgebers. EFK nach DIN VDE 0105-100

- Krananlagen: Sachkundige Person nach den Vorgaben der DGUV-G 309-001 (ehem. BGG/GUV-G 905)

- Hebe-/Hubbühnen: Sachkundige Person nach den Vorgaben der DGUV-G 308-002 (ehem. BGG 945)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Vorgaben des TVgG NRW zu Mindestlohn/Tariftreue sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 (2) i.V.m. 129 GWB. Besondere Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.

Erhöhte Sicherheitsbestimmungen sind ggf. zu beachten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/07/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/07/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Anschrift siehe Nr. I.1)

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Ohne Bieterbeteiligung

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

siehe Vergabeunterlagen

Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: https://www.blb.nrw.de/compliance/.

Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.

Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW

Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.

Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten)

Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt:

BLB NRW Zentrale

Justiziariat

Mercedesstr.12

40470 Düsseldorf

Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1DRPFTX7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/04/2023

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Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
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Kerpen
Kevelaer
Kierspe
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Kreuzau
Kreuztal
Kürten
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Lemgo
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Löhne
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Lüdenscheid
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Marsberg
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Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
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Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
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Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
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Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
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Oer Erkenschwick
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Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
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Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
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