Hosting und Wartungsleistungen SESAM-Mediathek Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2554
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmz-bw.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hosting und Wartungsleistungen SESAM-Mediathek
Auftragsgegenstand sind Hosting- und Wartungsleistungen betreffend die SESAM-Mediathek des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg. Für Einzelheiten siehe die losspezifischen Leistungsbeschreibungen jeweils für Hosting und Wartung.
Hosting der SESAM-Mediathek
Auftragsgegenstand sind die dauerhafte Betreuung der Serversysteme und der betriebenen Applikation des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg (SEMA-Mediathek, Redaktionssystem), mit kontinuierlicher Analyse des Lastverhaltens und Datenflüssen. Teil der Leistung sind neben einem aktiven Security- und Bedrohungsmanagement auch ein laufendes Monitoring der gesamten Infrastruktur inkl. Applikationen (Content Monitoring).
Der Support muss in Deutschland in deutscher Sprache via Ticketsystem und Telefon gewährleistet sein durch mind. 3 bekannte Administratoren (Supportteam). Die Reaktionszeit ist auf 8 Stunden zu Geschäftszeiten festgelegt (Montag - Freitag 9:00 - 17:00 Uhr). Das Supportteam muss eigenständig mit allen weiteren Aktoren des LMZ (Entwickler, Softwarelieferanten und LMZ-Projektteam) agieren.
Für weitere Einzelheiten wird auf die losspezifische Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragsdauer dreimal um jeweils ein weiteres Vertragsjahr zu verlängern (Verlängerungsoption).
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Vertragsjahr gemäß Ziff. II.2.7).
Wartung der SESAM-Mediathek
Auftragsgegenstand ist die Wartung von Test- und Produktivsystem der SESAM-Mediathek (SESAM ) als Landeslösung des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg inkl. der erforderlichen Updates des Systems und der dafür verwendeten Standard-Software. Der Zugriff zur Erfüllung der Leistung soll dabei remote via SSH erfolgen. Die Wartung umfasst das IT-System "SESAM-Mediathek" wie im Folgenden beschrieben sowie die technischen Schnittstellen zur easyDB und den diversen Schnittstellen zu Lernmanagementsystemen wie Moodle und Itslearning. Im Rahmen der Wartungsleistung werden auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen das System und die Schnittstellen sowie deren Weiterentwicklung betreffend erbracht. Der Support muss eigenständig mit allen weiteren Aktoren des LMZ (Entwickler, Softwarelieferanten und LMZ-Projektteam) erfolgen.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die losspezifische Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragsdauer dreimal um jeweils ein weiteres Vertragsjahr zu verlängern (Verlängerungsoption)
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Vertragsjahr gemäß Ziff. II.2.7).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter(bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014,
(5) Scientology-Schutzerklärung (L. Ron Hubbard ).
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen je Los im Bereich digitaler Lernplattformen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Diese Erklärung ist im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen beschäftigten Vollzeitkräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021)
(2) Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren
Der Bieter hat im jeweiligen Los folgende Mindestreferenz vorzulegen:
Nachweis von mindestens 1 geeigneten Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte im jeweiligen Los müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum
Die geforderte Mindestreferenz muss bei jeder Angebotsabgabe je Los nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.
Die Einreichung von mehr als drei Referenzen je Angebotsabgabe und je Los ist nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
LTMG-Erklärung:
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Erklärung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz gemäß Art. 32 DSGVO:
Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zu beschreiben, unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen. Es sind mindestens konkrete Maßnahmen hinsichtlich der grün in der Anlage zum Entwurf der Auftragsverarbeitungsvereinbarung markierten Anforderungen zu beschreiben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ60YF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.