Feuerwehrgerätehaus Bracht - Generalplanerleistung Referenznummer der Bekanntmachung: S-BRUE-2023-0007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüggen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-viersen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrgerätehaus Bracht - Generalplanerleistung
Objektplanung und Fachplanung der technischen Ausrüstung gem. Bewerbungsbedingungen
Gemeinde Brüggen
Klosterstraße 38
41379 Brüggen
Die Leistung umfasst die Generalplanung für den Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Bracht. Der Neubau umfasst 8 Stellplätze für 3 Großfahrzeuge, 3 Kleinfahrzeuge und 2 Motorräder und Anhänger. Der Löschzug verfügt über eine Mannschaftsstärke von 72 Personen bei einer durchschnittlichen Anzahl von 80-100 Einsätzen pro Jahr.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Es wird geprüft, ob der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen.
3. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zum Umsatz und zur Referenzlage des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Maßgeblich ist die anhand der Referenzangaben nachgewiesene Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Planungsleistungen möglichst vergleichbarer Art. Ein Austausch benannter Referenzen ist nicht möglich.
Es erfolgt hierbei die folgende Bepunktung:
Bewertung Umsatz (Gewichtung: 20 %)
Durchschnittlicher Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
≥ 1,0 Mio. Euro 5 Punkte
≥ 1,5 Mio. Euro 10 Punkte
≥ 2,0 Mio. Euro 15 Punkte
≥ 2,5 Mio. Euro 20 Punkte
Bewertung Referenzen Objektplanung (Gewichtung: 40 %)
Bewertet werden die eingereichten Referenzen über vergleichbare Objektplanungsleistungen Gebäude (siehe Ziffer 4.2). Es werden nur Referenzen bewertet, die die o.g. Mindestanforderungen (Ziffer 4.2, insbesondere Leistungszeitraum, Baukosten und erbrachte Leistungen) erfüllen.
Es werden die 3 besten eingereichten Referenzen (jeweils bis 100 Punkte) bewertet. Maximal erzielt werden können 300 Punkte.
Jede Referenz, die die Mindestanforderungen der europaweiten Bekanntmachung (siehe Ziffer 4.2) erfüllt, wird nach den folgenden Maßstäben bewertet:
(1) Referenz betraf ein Objekt im Feuerwehrbereich (z.B. Feuerwehrgerätehaus oder
Rettungswache) 50 Punkte
oder im (sonstigen) Bereich Nr. 7700 RBBau (Gesamtanlage für öffentl. Bereitschaftsdienste) 10 Punkte
(2) Referenzprojekt erfolgte für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne von §§ 99 f. GWB 10 Punkte
(3) Bei dem Referenzprojekt wurden zumindest auch Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung sowie Fachplanungsleistungen Tragwerk von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft erbracht 10 Punkte
(4) Baukosten der KG 300 und 400 nach DIN 276 zusammen über 5 Mio. Euro brutto
10 Punkte
(5) das Referenzprojekt umfasste auch die Bearbeitung besonderer Nachhaltigkeitsaspekte wie Nachhaltigkeitszertifizierung (BNB, DGNB oder vergleichbar), Photovoltaikanlage, begrünte Fassade o.ä. 10 Punkte
(6) Einsatz von Fördermitteln bei dem Referenzprojekt 10 Punkte
Bewertung Referenzen Fachplanung Technische Ausrüstung (Gewichtung: 40 %)
Bewertet werden die eingereichten Referenzen über vergleichbare Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (siehe Ziffer 4.2). Es werden nur Referenzen bewertet, die die o.g. Mindestanforderungen (Ziffer 4.2, insbesondere Leistungszeitraum, Baukosten und erbrachte Leistungen) erfüllen.
Es werden die 3 besten eingereichten Referenzen (jeweils bis 100 Punkte) bewertet. Maximal erzielt werden können 300 Punkte.
Jede Referenz, die die Mindestanforderungen der europaweiten Bekanntmachung (siehe Ziffer 4.2) erfüllt, wird nach den folgenden Maßstäben bewertet:
(1) Referenz betraf ein Objekt im Feuerwehrbereich (z.B. Feuerwehrgerätehaus oder
Rettungswache) 50 Punkte
oder im (sonstigen) Bereich Nr. 7700 RBBau (Gesamtanlage für öffentl. Bereitschaftsdienste) 10 Punkte
(2) Referenzprojekt erfolgte für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne von §§ 99 f. GWB 10 Punkte
(3) Bei dem Referenzprojekt wurden mindestens fünf Anlagengruppen bearbeitet
15 Punkte
(4) Baukosten der KG 400 nach DIN 276 über 1,5 Mio. Euro brutto 5 Punkte
(5) das Referenzprojekt umfasste auch die Bearbeitung besonderer Nachhaltigkeitsaspekte wie Nachhaltigkeitszertifizierung (BNB, DGNB oder vergleichbar), Photovoltaikanlage, begrünte Fassade o.ä. 10 Punkte
(6) Einsatz von Fördermitteln bei dem Referenzprojekt 10 Punkte
Die bei den drei Kriterien erzielten Punkte werden jeweils mit der genannten Gewichtung bewertet.
Bei gleicher Wertung erfolgt die Auswahl per Los.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Voraussichtlich werden die Leistungen in die folgenden Stufen aufgeteilt (Stufe 1: Lph. 1 - Lph. 4; Stufe 2: Lph. 5 - Lph. 8; Stufe 3: Lph. 9). Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Maßgeblich für die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots sind die unter II.2.5) genannten Zuschlagskriterien. Die dort genannten Oberkriterien werden wie folgt bewertet:
1. Honorar (Gewichtung: 30 %)
Es erfolgt die Bewertung des verlangten Honorars (Grundleistungen, Nebenkosten, Besondere Leistungen, Zusätzliche Leistungen) nach der linearen Interpolation, ausgehend vom niedrigsten Angebotsvergleichspreis gemäß Preisblatt, Spanne: 100 %, d.h. das Angebot mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl; die übrigen Angebote werden entsprechend des Abstands prozentual niedriger bepunktet.
2. Projektbezogenes Konzept: (Gewichtung: 50 %)
Der Bieter reicht mit dem Angebot ein projektbezogenes Konzept ein, in dem er zu den folgenden Aspekten Stellung nimmt und die separat gewertet werden:
a) Herangehensweise und Abwicklung des konkreten Projekts "Feuerwehrgerätehaus Bracht" in Abstimmung mit dem Bauherrn sowie weiteren relevanten Beteiligten, auch mit Blick insbesondere auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit (Gewichtung: 35 %)
b) Termin-, Kosten-, Qualitätsmanagement inkl. Beschreibung der jeweils zum Einsatz kommenden (technischen) Hilfsmittel (Gewichtung: 10 %)
c) Projektorganisation (inkl. Organigramm) und Organisation der Zusammenarbeit im Generalplanungsteam (Gewichtung: 5 %)
0 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs nicht den Erwartungen.
Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn es zwar nicht von Anforderungen des Vertrages abweicht, aber die Erwartungen von dem Auftraggeber nicht ansatzweise erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich gänzlich nicht schlüssig dargestellt wurde.
2 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs weitgehend nicht den Erwartungen.
Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn es zwar nicht von Anforderungen der Vergabeunterlagen abweicht, aber die Erwartungen von dem Auftraggeber weitgehend nicht erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich weitgehend nicht schlüssig dargestellt wurde.
4 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs gerade so den Mindesterwartungen.
Ein Konzept wird mit 4 Punkten bewertet, wenn es zwar nicht von Anforderungen der Vergabeunterlagen abweicht, aber die Erwartungen von dem Auftraggeber nur ausreichend erfüllt oder in wesentlichen Teilen nur unverbindliche Aussagen getroffen werden.
6 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs durchschnittlichen Erwartungen, die an einen qualifizierten Bewirtschafter gestellt werden.
Ein Konzept wird mit 6 Punkten bewertet, wenn die Erwartungen von dem Auftraggeber erfüllt sind, verbindliche Aussagen getroffen werden und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht.
8 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs den gehobenen Anforderungen.
Ein Konzept wird mit 8 Punkten bewertet, wenn die Erwartungen von dem Auftraggeber erfüllt sind, verbindliche Aussagen getroffen werden und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme besonderen Erfolg verspricht.
10 Punkte: Das Konzept des Bieters ist hinsichtlich dieses Teilbereichs der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich.
Ein Konzept wird mit 10 Punkten bewertet, wenn der Bie-ter auf die Besonderheiten von dem Auftraggeber eingeht und die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung aus Sicht von dem Auftraggeber in besonderer Weise (z.B. kreative Ideen) dienlich ist und dies in dem Konzept inhaltlich schlüssig dargestellt ist.
Wichtige Hinweise:
(1) Eine Bewertung mit weniger als 4 Punkten bei mindestens einem der Konzepte führt zum Ausschluss des Angebots.
(2) Die Bewertung (hier: 0 bis 10 Punkte) wird anschließend umge-rechnet auf die maximal erreichbaren Punkte
(3) Für die Bepunktung wird nur die Bandbreite ab Erreichen der Mindestpunktzahl bewertet, also:
4 Punkte = 0 % der erzielbaren Punkte
5 Punkte = 16,67 % der erzielbaren Punkte
6 Punkte = 33,33 % der erzielbaren Punkte
7 Punkte = 50 % der erzielbaren Punkte
8 Punkte = 66,67 % der erzielbaren Punkte
9 Punkte = 83,33 % der erzielbaren Punkte
10 Punkte = 100 % der erzielbaren Punkte
3. Eingesetzte Projektleitung (Gewichtung: 20 %)
Bewertet wird die Erfahrung der verantwortlichen Gesamtprojektleitung. Diese ist namentlich zu benennen und im Auftragsfall verantwortlich einzusetzen. Ein Austausch der Projektleitung ist nur möglich, wenn ein gleichwertig qualifizierter Ersatz eingesetzt wird.
a) Berufserfahrung als Projektleitung (Gewichtung: 5 %)
5 Jahre Mindestanforderung
5 bis 10 Jahre: 2,5 Punkte
> 10 Jahre: 5 Punkte
Gewertet wird nur der Zeitraum nach Studienabschluss in der Position als Projektleitung.
b) Persönliche Referenzen PL (Gewichtung: 15 %)
Bewertet wird die durch persönliche Referenzen belegte Erfahrung mit möglichst vergleichbaren Planungsaufgaben (sowohl im Hinblick auf die Generalplanung sowie im Hinblick auf den Feuerwehrbereich).
Wertungsmaßstab:
10 Punkte = sehr gut/ aus Sicht des Auftraggebers optimal
8 Punkte = gut/ durchweg überzeugend
6 Punkte = befriedigend/ den durchschnittlichen Erwartun-gen entsprechend, aber kaum Projektbezug
4 Punkte = ausreichend/ lückenhaft, den Erwartungen zwar noch entsprechend, aber kein konkreter Projektbezug
2 Punkte = mangelhaft/ im Ganzen unzureichend
0 Punkte = gänzlich ungeeignet
Das Angebot muss bei diesem Kriterium mit mindestens 4 Punkten (= ausreichend) bewertet werden. Anderenfalls wird es von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für die Bepunktung wird nur die Bandbreite ab Erreichen der Mindestpunktzahl bewertet, also:
4 Punkte = 0 % der erzielbaren Punkte
6 Punkte = 33,33 % der erzielbaren Punkte
8 Punkte = 66,67 % der erzielbaren Punkte
10 Punkte = 100 % der erzielbaren Punkt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Schriftliche Unternehmensdarstellung / Firmenprofil (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten)
(2) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten)
(3) Eigenerklärung zu EU-Sanktionen [Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022] (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten)
(4) Erklärung zum Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten)
(5) Vorlage des Nachweises der Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden und mindestens 1.000.000 EUR für sonstige Schäden, zweifach maximiert pro Jahr (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers) oder Eigenerklärung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten)
zu (5) Vorlage des Nachweises der Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden und mindestens 1.000.000 EUR für sonstige Schäden, zweifach maximiert pro Jahr (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers) oder Eigenerklärung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, dass ein Mitglied über einen entsprechenden Nachweis verfügt.
(6) Angabe der Anzahl der aktuell bei Ablauf der Bewerbungsfrist sowie in den letzten drei Kalenderjahren (2020, 2021, 2022) festangestellten Architekten und Ingenieuren sowie Partner / Geschäftsführer (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten);
(7) Darstellung der Referenzen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten) über vergleichbare Leistungen, mit Angabe insbesondere
aa) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten
bb) Angabe des ausführenden Standorts des Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaft
cc) Zeitraum der Leistungserbringung
dd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit Angaben zu den erbrachten Leistungen und der Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen
zu (6) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zusammen muss im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre (2020 bis 2022) über mindestens 15 Mitarbeiter in Festanstellung sowie Geschäftsführer / Partner beschäftigt haben, wovon mindestens 15 über einen akademischen Abschluss in den Fachrichtungen Architektur/Bauingenieurwesen (Dipl.-Ing. / M.A. / M.Sc. / B.A. / B.Sc. / o. vgl.) verfügen müssen. Die Nachweise sind dem Teilnahmeantrag nicht beizufügen. Der AG behält sich jedoch vor, die Nachweise der akademischen Abschlüsse nachzufordern.
zu (7) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss die folgende Referenzlage a) bis b) vollständig nachweisen:
a) Nennung von mindestens 2 unterschiedlichen Referenzen mit Ansprechpartner beim Bauherrn (Kontaktdaten) über vergleichbare Aufträge aus dem Bereich Objektplanung Gebäude. Als vergleichbarer Auftrag werden Projekte angesehen, die jeweils den folgenden Anforderungen entsprechen:
aa) Objektplanungsleistungen Gebäude im Hochbau;
bb) erbrachte Leistungsphasen 3 bis 8
cc) Abschluss der Leistungsphase 8 (Abnahme und Übergabe an Nutzer) im Zeitraum seit 04/2018;
dd) Baukosten der KG 300 und 400 nach DIN 276 zusammen über 3 Mio. Euro brutto;
b) Nennung von mindestens 2 unterschiedlichen Referenzen mit Ansprechpartner beim Bauherrn (Kontaktdaten) über vergleichbare Aufträge aus dem Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung. Als vergleichbarer Auftrag werden Projekte angesehen, die jeweils den folgenden Anforderungen entsprechen:
aa) Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung im Hochbau;
bb) erbrachte Leistungsphasen 2 bis 3 sowie 5 bis 8;
cc) Abschluss der Leistungsphase 8 (Abnahme und Übergabe an Nutzer) im Zeitraum seit 04/2018;
dd) Baukosten der KG 400 nach DIN 276 je über 1 Mio. Euro brutto;
ee) die eingereichten Referenzen zur Fachplanung Technische Ausrüstung müssen in der Summe alle Anlagengruppen (ALG 1 bis ALG 8) umfassen; es ist möglich, diesen Nachweis auch durch Kombination von mehreren Referenznehmern zu erbringen, die bei einem Referenzprojekt zusammen gearbeitet haben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o.g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle
erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren;
3. Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum
Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden;
4. Jeder Bewerber /jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag die unter III.1.1 - 1.3) genannten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).