Busverkehrsleistungen Landkreis Böblingen - Linienbündel 8 Referenznummer der Bekanntmachung: VA2023/003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lrabb.de/start.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lrabb.de/site/LRA-BB-2018/node/3302942?QUERYSTRING=Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Busverkehrsleistungen Landkreis Böblingen - Linienbündel 8
Vergabe Busverkehrsleistungen Linienbündel 8 "Schönbuch"
Verkehrsraum Holzgerlingen (LK BB) - Waldenbuch (LK BB) - Nürtingen (LK ES)
Landkreis Böblingen 71034 Böblingen Linie 734 Sindelfingen - Goldberg - Schönaich
Linie 751 Herrenberg - Hildrizhausen - Altdorf - Holzgerlingen
Linie 752 Ehningen - Hildrizhausen - Altdorf - Holzgerlingen
Linie 755 Glashütte - Waldenbuch
Linie 756 Weil im Schönbuch - Neuweiler - Holzgerlingen
Linie 757 Holzgerlingen - Schönaich
Linie 760 Böblingen - Schönaich - Steinenbronn
Linie 760A Schülerverkehr Sindelfingen - Böblingen - Schönbuchlichtung
Linie 761 Böblingen - Schönaich - Weil im Schönbuch
Linie 761A Schülerverkehr Breitenstein - Neuweiler - Weil im Schönbuch
Linie X16 Sindelfingen - Böblingen - Schönaich - Waldenbuch - Aichtal - Nürtingen
Linie X76 Böblingen - Schönaich - Waldenbuch
Linie N74 Böblingen - Holzgerlingen - Weil - Schönaich - Böblingen
ca. 1.370.00 Fahrplan-km/Jahr
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben
Linie 734 Sindelfingen - Goldberg - Schönaich
Linie 751 Herrenberg - Hildrizhausen - Altdorf - Holzgerlingen
Fahrten, die an der Haltestelle Holzgerlingen Friedhof starten, müssen mit dem gleichen Bus produziert werden, der direkt zuvor an der Haltestelle Holzgerlingen Friedhof endet. So soll gewährleistet werden, dass Fahrgäste etwa von der Haltestelle Roßbergweg direkt nach Holz-gerlingen Bahnhof fahren können.
Linie 752 Ehningen - Hildrizhausen - Altdorf - Holzgerlingen
Fahrten, die an der Haltestelle Holzgerlingen Friedhof starten, müssen mit dem gleichen Bus produziert werden, der direkt zuvor an der Haltestelle Holzgerlingen Friedhof endet. So soll gewährleistet werden, dass Fahrgäste etwa von der Haltestelle Roßbergweg direkt nach Holz-gerlingen Bahnhof fahren können.
Die Linie 752 hat vereinzelt Fahrten mit abweichenden Fahrwegen in den Sommer- und Winter-monaten. Dies betrifft hauptsächlich die Anbindung des Waldfriedhofs in Herrenberg. Die Zeit-räume sind wie folgt definiert: Der Verkehrshinweis "So" bedeutet, die Fahrt soll regelmäßig zwischen dem 01.05. und dem 31.10. erbracht werden, nicht jedoch von November bis Ende April. Der Verkehrshinweis "nSo" bedeutet, die Fahrt soll zwischen dem 01.11. und dem 30.04. erbracht werden, nicht jedoch von Mai bis Ende Oktober.
Linie 755 Glashütte - Waldenbuch
Die Fahrten der Linie 755 Richtung Glashütte müssen von den zuvor aus Richtung Böblingen ankommenden Bussen der Linie X76 bedient werden, sodass Fahrgäste von Böblingen um-steigefrei nach Glashütte fahren können. In der Gegenrichtung sind die Fahrten ab Glashütte als Linie X76 weiter nach Böblingen zu führen. Die Weiterführung ist den Fahrgästen transparent darzustellen.
Linie 756 Weil im Schönbuch - Neuweiler - Holzgerlingen
Linie 757 Holzgerlingen - Schönaich
Fahrten, die an der Haltestelle Schönaich Neues Rathaus enden, müssen mit dem gleichen Bus produziert werden, der direkt danach an der Haltestelle Schönaich Neues Rathaus startet. So soll gewährleistet werden, dass Fahrgäste etwa von der Haltestelle Breitenstein Rathaus direkt nach Schönaich Eiche fahren können.
Linie 760 Böblingen - Schönaich - Steinenbronn
Fahrten, die an der Haltestelle Steinenbronn Rohrer Straße enden, müssen mit dem gleichen Bus produziert werden, der direkt danach an der Haltestelle Steinenbronn Rohrer Straße startet. So soll gewährleistet werden, dass Fahrgäste etwa von der Haltestelle Böblingen ZOB direkt nach Steinenbronn Im Alten See fahren können.
Linie 760A Schülerverkehr Sindelfingen - Böblingen - Schöbuchlichtung
Linie 761 Böblingen - Schönaich - Weil im Schönbuch
Linie 761A Schülerverkehr Breitenstein - Neuweiler - Weil im Schönbuch
Linie X16 Sindelfingen - Böblingen - Schönaich - Waldenbuch - Aichtal - Nürtingen
Linie X76 Böblingen - Schönaich - Waldenbuch
Linie N74 Böblingen - Holzgerlingen - Weil - Schönaich - Böblingen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtungserklärung nach § 5 Landestariftreue-und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg. Mittels beiliegender Verpflichtungserklärung bestätigen.
Eintrag in das Berufs-, Handels- Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister oder Register gleichwertiger Art - je nach Rechtsform und Eintragungspflicht. Mittels beiliegendem Formblatt: Eigenerklärung zur Eignung anzugeben.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Mittels beiliegendem Formblatt: Eigenerklärung zur Eignung anzugeben.
Eigenerklärung bezüglich RUS-Sanktionen gem. EU-Verordnung.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Mittels Formular Eigenerklärung zur Eignung angeben.
Angabe, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124 GWB und §22 LkSG, ggf. Selbstreinigung nach §§ 125, 126 GWB. Mittels Formular Eigenerklärung zur Eignung anzugeben.
Der Auftragnehmer hat für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung und einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungs-summe für Sach- und Personenschäden von mindestens 100 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug ist dem Auftraggeber vor Betriebsaufnahme bzw. vor dem Einsatz des jeweiligen Fahrzeugs sowie zu Beginn jedes Kalenderjahres in Kopie nachzuweisen. Der Auftragnehmer benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm eine Zahlungsfrist nach dem Versicherungsvertragsgesetz gestellt wird oder wenn das Versicherungsverhältnis ganz oder teilweise gekündigt oder vorzeitig beendet wird. Veränderungen der Haftpflichtversicherungen während der Vertragslaufzeit sind dem Auftraggeber umgehend mitzuteilen.
Drei Referenzen für ganz oder in Teilen vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre mit Angabe der jeweiligen Auftraggeber sowie Ausführungen zu Leistungsgegenstand, Umfang und Zeit. Mittels beigefügtem Formblatt einzureichen.
Beantragung einer Liniengenehmigung beim Regierungspräsidium Stuttgart gemäß § 42 PBefG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2031
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM6Y1D6YCYBR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx