Neubau Stadtteilbad Huchenfeld - Badewassertechnik + MSR Referenznummer der Bekanntmachung: EPVB 2023.14
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pforzheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Stadtteilbad Huchenfeld - Badewassertechnik + MSR
Badetechnische Anlagen / MSR-Technik
Pforzheim
Neubau eines Stadtteilbades auf dem Grundstück der Grundschule Huchenfeld
Badewassertechnik und MSR-Technik
6 Stck Filterkessel af 9,64 qm
4 Stck Wasserspeicher BV 93 cbm
1.150 m Rohrleitungen DN 50 bis 250
215 Stck Armaturen DN 50 bis 250
3 Stck Wärmeübertrager 320 - 140 - 52 kW
1 Stck Elektrolyse
6.200 m Verkabelung
140 Stck Feldgeräte
Hardware S7-400
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gem. KEV 179 AngErg Eignung:
a) Umsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre
Gem. KEV 179 AngErg Eignung:
b) Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind /Referenzen der letzten 3 Jahre
c) Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre
Verpflichtende Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen EU
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Pforzheim - Zentrale VergabestelleNeues Rathaus, Marktplatz 175175 Pforzheim
Angebotsöffnung durch den Submissionsleiter und den Schriftführer. Es sind keine weiteren Personen zuglassen (elektronisches Verfahren)!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen?
• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System (empfohlene Variante, da nur auf diese Weise die Kommunikation mit den Bietern gewährleistet ist)
• Download der Software "Bietercockpit" für die
Angebotserstellung
• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
• automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen
• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt
Pforzheim
• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den
Staatsanzeiger Baden-Württemberg
• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf
der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die
elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen
stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind bis spätestens 8 Kalendertage vor
der Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten.
Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem
entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere
Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen
Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der
Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle
ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
übermittelten Antworten.
Es werden keine Ortsbesichtigungen durchgeführt!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).