Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte im Forstbetriebsbezirk Gellinghausen des Regionalforstamtes Hochstift Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/12/001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte im Forstbetriebsbezirk Gellinghausen des Regionalforstamtes Hochstift
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem Teilnehmer über die Durchführung von motormanueller Holzernte im Forstbetriebsbezirk Gellinghausen des Regionalforstamtes Hochstift abzuschließen.
Forstbetriebsbezirk Gellinghausen 33178 Borchen - Etteln Haupterfüllungsort ist das gesamte Revier (Forstbetriebsbezirk Gellinghausen) nach Maßgabe der Revierleitung.
Den Vergabeunterlagen ist eine Übersicht von Revierkarten beigefügt.
Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden.
Die Holzernte ist das Entfernen und Aufarbeiten von (i.d.R. stehenden) Bäumen aus dem Wald, um diese in einen verkaufs- oder
verwendungsfähigen Zustand zu überführen. Die Holzernte umfasst dabei alle Arbeiten am stehenden und/oder liegenden Baum im Wald zur Gewinnung von Rohholz. Diese bestehen im Regelfall aus folgenden Teilschritten: Fällung, Entastung, Sortierung, Einteilung und Einschneiden in Sortimente und Vermessung.
Die Angabe der Holzmengen in der Leistungsbeschreibung erfolgt differenziert nach Garantie- und Optionsmenge. Der Auftragnehmer (AN) hat einen Anspruch auf Erfüllung der Garantiemenge.
Die Optionsmenge ist für ungeplante Fälle gedacht (Kalamitäten, Änderungen des Holzmarktes, etc.). Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden.
Für weitere Details wird im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine
Vergabeunterlage sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 3.500 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 3.500 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 3.500 fm o. R. pro Jahr liegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Christian Bunse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 34431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3Y1DMA3FY9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Etwaige Vergabeverstöße sind durch den Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung durch den Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.