Rahmenvereinbarung zur sozialen Betreuung von Flüchtlingen in der Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/030
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur sozialen Betreuung von Flüchtlingen in der Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zur sozialen Betreuung von Flüchtlingen in der Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle der Stadt Hamm europaweit aus.
Die Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle ist für eine Belegung mit 550 Bewohnern ausgelegt und eingerichtet.
Alfred-Fischer-Halle Sachsenweg 10 - 12 59073 Hamm In Einzelfällen ist auch eine Begleitung der Flüchtlinge zu Terminen außerhalb der Notunterkunft notwendig, zum Beispiel zu notwendigen Arztterminen, Wohnungsangelegenheiten etc.
Zum Leistungsumfang gehört insbesondere:
- Persönliche Präsenz im Regelfall mit mind. zwei Personen
- Sicherstellung des Informationsflusses zwischen Auftraggeber und dem eingesetzten Personal
- Beratung und Betreuung von neu ankommenden untergebrachter Personen unter Berücksichtigung von fehlenden deutschen Sprachkenntnissen der geflüchteten Personen.
- Aufklärung der geflüchteten Personen über rechtliche Erfordernisse und den vorgesehenen Gang des ausländer- und aufenthaltsrechtlichen Verfahrens
- Beratung der geflüchteten Personen über leistungsrechtliche Möglichkeiten sowie Antrags- und Verfahrenswege für den Bezug von Sozialleistungen nach den Sozialgesetzbüchern I - XII (SGB I - XII) sowie des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG)
Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Fortführung der Notunterkunft kann der Auftraggeber Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu unveränderten Konditionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 2 Mal um jeweils 3 Monate zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 1 Monat vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt.
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch nach Ablauf von vollen 12 Kalendermonaten. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Es wird eine Probezeit von drei Monaten vereinbart. In der Probezeit ist eine Kündigung durch den Auftraggeber mit einer Frist 4 Wochen zum Monatsende möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung im Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen.
(2) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Geforderte Deckungssummen der Haftpflichtversicherung:
Personenschäden 1.500.000 EUR
Sachschäden: 250.000 EUR
Vermögensschäden: 250.000 EUR
Abhandenkommen bewachter Sachen: 250.000 EUR
Verlust von Schlüsseln: 250.000 EUR
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) über qualitativ und quantitativ vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren (2020 bis 2022).
Der Nachweis ist erbracht, wenn eine quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistung zur zu vergebenden Leistung innerhalb der letzten fünf Jahre ausgeführt wurde und dieses Projekt folgende Schwerpunkte abdeckte:
- Soziale Betreuung in einer größeren Unterkunft mit mehr als 80 Plätzen für Flüchtlinge, Obdachlose oder einen vergleichbaren Personenkreis
Die Referenzliste muss Angaben enthalten zum:
- Gegenstand des Auftrags / der durchgeführten Leistungen
- Zeitraum der Leistungserbringung / Laufzeit des Vertrages
- Auftraggeber
- zentrale Telefonnummer/Email-Adresse des Auftraggebers
Auf die Vorlage einer Referenzliste wird bei Bietern verzichtet, die in den letzten 3 Jahren bereits vergleichbare Lieferungen an die Stadt Hamm erbracht haben.
In dem Fall ist das entsprechende Feld in dem bereitgestellten Vordruck "Referenzliste" anzukreuzen
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Referenzschreiben der in der Referenzliste benannten Auftraggeber.
(3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamm
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Juli 2024
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen".
(1.2) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug"
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.
(1.4) Bei Eignungsleihe:
(1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz:
(1.5.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.6) Angebot (Vordruck)
(1.7) Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.8) Personalerhebungsbogen (Vordruck)
(1.9) Datenschutzvereinbarung
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis der Betriebshaftpflicht
(2.2) Unterlagen über das zum Einsatz vorgesehene Personal
(3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(5.1) Leistungsbeschreibung
(5.2) Bewerbungsbedingungen
(5.3) BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
(5.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(5.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(5.6) Informationsblatt DSGVO
(5.7) Bewertungsmatrix
(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD010
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html