Bürgerhaus Blankenhagen - Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-65-3-7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bürgerhaus Blankenhagen - Objektplanung Gebäude
Die ehemalige Jakobuskirche Blankenhagen soll durch Umbau- und Anbaumaßnahmen zum „Bürgerhaus Blankenhagen“ umgewandelt werden. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Leistungen der Architktetur (Objektplanung Gebäude und Innenräume) für das Projekt Bürgerhaus Blankenhagen in Gütersloh.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Gütersloh ist Eigentümer der ehemaligen Jakobuskirche Blankenhagen. Blankenhagen ist ein Stadtteil im Nordwesten von Gütersloh. Die ehemalige Jakobuskirche Blankenhagen, Dresdner Straße 101, Gütersloh, wurde 1972 errichtet und im Jahre 2007 entwidmet. Seit einem guten Jahr steht das Gebäude leer und ist somit ungenutzt. Zukünftig soll auf dem ca. 2.350 m² großen Grundstück das „Bürgerhaus Blankenhagen“ untergebracht werden. Hierfür sind Um- und Anbaumaßnahmen notwendig. Das Haupthaus bleibt in seiner heutigen Form erhalten und wird für die spätere Nutzung saniert. Der bisherige Anbau der Kirche wird zurückgebaut und durch einen modernen und größeren Ersatzneubau ersetzt. Die großzügigen Räumlichkeiten des Hauptgebäudes sollen zukünftig multifunktional und flexibel genutzt werden können. Aktivitäten wie Hausaufgabenhilfe, Treffen der Mutter-Kind-Gruppe, Sportangebote, Veranstaltungen, Vorträge und Tagungen sowie eine Nutzung durch Vereine des Stadtteils Blankenhagen sind hier angedacht. Zentral gelegen, wird hier eine Teeküche zur „Selbstversorgung“ bzw. Bewirtung vorgesehen. Alt- und Neubau werden durch den schmalen Verbindungstrakt verbunden, welcher gleichzeitig eine weitere Zugangsmöglichkeit schafft. Im Erdgeschoss des Anbaus befindet sich ein Erschließungs- und Toilettenkern. Dieser verfügt über einen Aufzug zur barrierefreien Anbindung des Untergeschosses. Im östlichen Gebäudeteil werden die Verwaltungsräume des Bürgerhauses untergebracht, im Süden befindet sich eine ca. 60 m² große Fahrradwerkstatt, welche die Integration und die Selbsthilfe anregen soll. Im nördlichen Gebäudeteil befindet sich eine Lehrküche, ein multifunktional nutzbarer Gruppenraum und ein kleines Büro bzw. ein Beratungsraum. Dieser Teil lässt sich separat für Vereine und / oder die Stadtteilarbeit Blankenhagen nutzen. Im Untergeschoss des Ersatzneubaus ist ein großzügiger Bereich für die Jugendlichen vorgesehen, ergänzt um zwei Räume für Beratungs- und Lernmöglichkeiten. Der Ersatzneubau wird oberirdisch in zweischaliger Bauweise errichtet. Die Konstruktion besteht aus Kalksandsteinmauerwerk mit Kerndämmung und äußerem Verblendmauerwerk. Der zurückversetzte Verbindungsbau ist mit einer hinterlüfteten Konstruktion aus Fassadenplatten geplant, um architektonisch eine sichtbare Trennung zwischen „Alt“ und „Neu“ zu erzeugen.Die gesamte Gebäudetechnik für das bestehende Hauptgebäude der ehemaligen Jakobuskirche wird demontiert. Der Heizwärmebedarf wird mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und Heizkörpern im Niedertemperaturbereich gedeckt. Der Pufferspeicher und das Innengerät stehen im Technikraum UG, das Außengerät steht hinter dem Gebäude. Es werden zwei Regelkreise für die stat. Heizung und das Lüftungsgerät aufgebaut. Die Heizkörper werden mit Thermostatventilen ausgestattet und es wird ein hydraulischer Abgleich durchgeführt.Im Bestand wird keine Lüftungsanlage eingebaut, Be- und Entlüftung erfolgen über Fensterlüftung. Der gesamte Neubau erhält eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Die kompletten Ent- und Bewässerungsleitungen werden in Vorwandinstallation neu verlegt. Das Kellergeschoss erhält eine Fäkalienhebeanlage mit einer Doppelpumpe. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt dezentral über Elektrodurchlauferhitzer (400 V). Das Gebäude erhält eine PV-Anlage mit Batteriespeicher. Wechselrichter und Batterie im UG, Flachdach als Gründach. Die gesamte Gebäudetechnik für das bestehende Hauptgebäude wird ausgetauscht bzw. modernisiert und im Untergeschoss des Ersatzneubaus neu installiert, welcher ebenso an eine zusammenhängende Gebäudetechnik angeschlossen wird. Die Elektro-Versorgung für das Objekt wird aus einer eigener Trafostation eingespeist. Weitere Einzelheiten zu den zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen als Anlage 3 beigefügten Leistungsbeschreibung. Arbeitsergebnisse der Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume liegen vor. Die hier abgefragten Architektenleistungen betreffen die Leistungsphasen 5 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 3 HOAI). Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise in maximal zwei Beauftragungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Beauftragungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen und Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Die Vergabestelle vergibt weitere Planungsleistungen in anderen Losen, die als separate Vergabeverfahren durchgeführt werden. EU-weit ist dies die Tragwerksplanung/Bauphysik. National werden insbesondere der Brandschutz, die Raumakustik, SiGeKo und Leistungen der Prüfstatik vergeben (§ 3 Abs. 9 VgV). Die in dem vorliegenden Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung und Innenräume sind nicht weiter in Lose unterteilt. Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.Die hier zu erbringenden Leistungen werden gefördert. Die Stadt Gütersloh erhält eine Zuwendung des Landes aus Landes- und Bundesmitteln auf Grundlage der Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008, Wachstum und nachhaltige Erneuerung.
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 1), anschließend bei Weiterbeauftragung im Wege der Vertragserweiterung die Leistungsphase 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 2). Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Beauftragunggsstufe nach Beauftragungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.
Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.