Bestreifungsdienst am Flughafen Niederrhein Referenznummer der Bekanntmachung: V011/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bestreifungsdienst am Flughafen Niederrhein
Wahrnehmung der Aufgaben des Bestreifungsdienstes am Flughafen Niederrhein
Flughafen Niederrhein Flughafen-Ring 1 47652 Weeze
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für den Flughafen Niederrhein in Weeze die zuständige Luftsicherheitsbehörde für die Aufgabenwahrnehmung nach §§ 5 und 8 LuftSiG. Zu den besonderen Befugnissen gehören u.a. die Bestreifungs- und Überwachungsaufgaben (Bestreifungsdienst). Die Übertragung des Bestreifungsdienstes an einen geeigneten Sicherheitsdienstleister ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 abgeschlossen und kann ein Mal um bis zu 12 Monate verlängert werden.
Der Vertrag kann ein Mal um bis zu 12 Monate verlängert werden.
Der Vertrag kann ein Mal um bis zu 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I.
- Erklärung zum Bieter, insbes. Hauptsitz, HR-Eintragung, zust. Niederlassung, Tel., E-Mail, Fax, organisatorischer Aufbau, Tätigkeitsschwerpunkte, Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokuristen.
- Erklärung zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft (nur bei Bietergemeinschaften) mit folgenden Angaben je Mitglied: Vollständiger Name / Firmenname des Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie Adresse, Telefon, Telefax, Email und Aufgabe im Rahmen der Leistungserbringung; Mitglied, das alle weiteren Aufgaben erbringt, die vorstehend nicht benannt wurden.
- Erklärung zur Rechtsform der Bietergemeinschaft
- Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung.
- Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
II.
- Entsprechende Anforderungen und Verpflichtung zur Vorlage von Erklärungen und Nachweisen für Unterauftragnehmer/Dritte, jedenfalls soweit sich der Bieter hinsichtlich seiner Eignung auf diese beruft, Angabe der Unterauftragnehmer/Dritten und an diese zu vergebenden (Teil-)Leistungen; Erklärung, dass Aufträge an Unterauftragnehmer nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 VOL/B nebst ZVB (Vordruck 325 EU) vergeben werden.
- Hierfür ist das Formblatt Anlage 7 zum Vertrag, Formblatt 521 sowie ggf. weitere vorgegebene Vordrucke zu verwenden und auszufüllen.
- Auf Anforderung des Auftraggebers sind Nachforderungen/Aufklärungen innerhalb der jeweils vorgegebenen Frist zu machen. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Einräumung einer Möglichkeit zur Nachreichung/Aufklärung besteht nicht.
- vgl. auch weitere geforderte Angaben der anderen Abschnitte
Einzureichende Unterlagen:
- 532 EU Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (falls zutreffend) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 533 EU Verpflichtungserklärung Nachunternehmen (falls zutreffend) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Anlage 7 - weitere Angaben des Bieters (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Referenzen:
Jeder Bieter/ jede Bietergemeinschaft hat eine oder mehrere Referenzen beizulegen,
a) in denen das Unternehmen die Wahrnehmung von Sicherheits-, Bewachungs- und/oder Pförtnerdienstleistungen bei polizeilichen oder militärischen Liegenschaften/Einrichtungen oder Objekten von ziviler kritischer Infrastruktur (z.B. Technische Basisstrukturen zur Energieversorgung wie AKW, Flughafen, sozioökonomische Dienstleistungsinfrastrukturen wie Parlament, Regierung) oder vergleichbarer Sicherheitsdienstleistung innerhalb der letzten 3 Jahre nachweist. Infrastrukturen gelten dann als "kritisch", wenn sie für die Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften von wichtiger Bedeutung sind und ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung nachhaltige Störungen im Gesamtsystem zur Folge hat. (Auszug Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie)) oder
b) in denen das Unternehmen, die Wahrnehmung von Dienstleistungen an einem Verkehrsflughafen der EU innerhalb der letzten 3 Jahre in einem der folgenden Bereiche nachweist:
? im Bereich der Überwachung, Bestreifung oder Zugangskontrolle im Sinne von
Nr. 1.5 ff. der VO (EU) 2015/1998 und/oder
? im Bereich der Kontrolle von Fluggästen, der mitgeführten Gegenstände sowie
des Reisegepäcks gem. § 5 LuftSiG bzw. Kapitel 4 des Anhangs zur VO (EU) 2015/1998 und/oder
? im Bereich der Kontrolle von Personal, Fahrzeugen und Flughafenlieferungen gem. § 8 LuftSiG bzw. Kapitel 1.3 des Anhangs zur VO (EU) 2015/1998.
Es ist mindestens eine vollständig ausgefüllte Referenz anzugeben. Weitere Referenzen können nicht nachgereicht werden. Bieter, die keinerlei der vorgenannten Erfahrungen nachweisen können, werden nicht berücksichtigt (Ausschlusskriterium/ Mindestanforderung).
Dies ist mit dem entsprechenden Formblatt, das Anlage 7 zum Vertrag wird, zu erklären. Das ausgefüllte Formblatt ist dem Angebot beizufügen. Berücksichtigt und gewertet werden nur Angaben, die in diesem Formblatt gemacht werden, nicht Angaben auf gesonderten Dokumenten.
Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit Ansprechpartnern mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht.
Falls der Bieter keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Fehlen solche Ausführungen oder sind diese nicht nachvollziehbar, kann die Referenz nicht berücksichtigt werden.
Die geforderten Angaben sind zu machen. Mindestens eine Referenz des Bieters/ der Bietergemeinschaft, die die o. g. Anforderungen erfüllt.
Einzureichende Unterlagen:
- 324 EU Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bescheinigung zur Teilnahme am Ortstermin (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO oder eine gleichwertige Erlaubnis. Diese Bewachungserlaubnis ist dem Auftraggeber spätestens 7 Tage vor Auftragsbeginn vorzulegen. Es ist nicht erforderlich, dass die Bewachungserlaubnis mit dem Angebot vorgelegt wird. Sofern die Bewachungserlaubnis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht vorliegt, muss hinreichend plausibel sein, dass diese vor Leistungsaufnahme besteht. Der Auftraggeber behält sich vor, dies aufzuklären. Ist die rechtzeitige Erlaubnis nicht plausibel dargelegt und ggf. belegt, kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
II. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
III. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke zur Verfügung gestellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
IV. Die Teilnahme an einem Ortstermin (Termine am 31.05.2023 oder 01.06.2023) ist zwingend erforderlich, um ein Angebot abzugeben. Um Anmeldung bis zum 24.05.2023 über die Kommunikationsfunktion des Projekts im Vergabemarktplatz NRW wird gebeten. Einzelheiten hierzu siehe Pkt. 3 der Besonderen Vergabebedingungen.
Hinweis: Die Teilnahme ist verpflichtend. Angebote, denen kein seitens der Auftraggeberin ausgegebener Nachweis über die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung beigefügt ist, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYRYWTZ5RVM2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.