ZAW - Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung - ML 687 - Ahlen Referenznummer der Bekanntmachung: 6002410590-BAPersBw I 3.5.2.3
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Militärringstraße 1000
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50737
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAPersBw Abt I ZAufg (PERS)
E-Mail:
Telefon: +49 22195714261
Fax: +49 22195714143
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
ZAW - Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung - ML 687 - Ahlen
Vorbereitung und Erwerb des Berufsabschlusses "Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung" (gemäß des bundeseinheitlichen Rahmencurriculums und der Musterfortbildungsprüfungsordnung der Bundesärztekammer, 1. Auflage 2009 sowie im Weiteren der Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin/zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 05.05.2010, in der jeweils gültigen Fassung) wird angestrebt.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Fortbildung und ggf. Nachschulung.
Inbegriffen ist die Vorbereitung sowie die Anmeldung zur Prüfung ggf. Nachprüfung zum Fortbildungsabschluss Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung.
Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung und die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Der AN ist verpflichtet, die Fortbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, sowie zeitlich und sachlich gegliedert, so durchzuführen, dass das Fortbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Es ist beabsichtigt einen Vertrag mit einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren + Verlängerungsoption abzuschließen.
Pro Jahr sind bis zu zwei Abrufe geplant.
Je nach Bedarf und orientiert an den jeweiligen Prüfungsterminen, im halbjährlichen Rhythmus jeweils mit Start im April und Oktober eine Maßnahme durchzuführen.
Die Gesamtdauer der Maßnahme, einschließlich Prüfungsvorbereitung und Prüfung, darf sechs Monate nicht überschreiten.
Vorbehaltlich der Bedarfsplanung der Streitkräfte und der verfügbaren Haushaltsmittel können während der Laufzeit des Vertrages rechtzeitig durch den AG Folgelehrgänge zu den vereinbarten Konditionen abgerufen werden, wenn eine ausreichende Anzahl von Teilnehmern vorliegt.
Der genaue Maßnahmenbeginn wird in Abhängigkeit des jeweiligen Prüfungstermins festgelegt. Erstmaliger Beginn ist für Oktober 2023 geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben