Fortführung, Weiterentwicklung und Umsetzung der Kommunikationsinitiative „Klima-Mensch-Gesundheit“ zum Themengebiet „Klimawandel und Gesundheit“ Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_37_23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fortführung, Weiterentwicklung und Umsetzung der Kommunikationsinitiative „Klima-Mensch-Gesundheit“ zum Themengebiet „Klimawandel und Gesundheit“
Die gesundheitlichen Probleme, die die Menschen durch den Klimawandel erleiden, werden sich mit dem Fortschreiten des Klimawandels mit jedem Jahr und mit jedem Jahrzehnt weiter verstärken. Die Krankheiten werden aber nicht nur für die Betroffenen und ihre Angehörigen, sondern aufgrund ihrer zunehmenden Häufigkeit, den Folgeerkrankungen und dem deutlich erhöhten Versorgungsaufwand eine Herausforderung für das gesamte Gesundheitswesen darstellen. Insbesondere die hitzebedingten Erkrankungen und Beschwerden werden neben der Erhöhung der direkten Krankheitskosten zu erheblichen indirekten, volkswirtschaftlichen relevanten Kosten führen, u. a. durch Arbeits- und Produktivitätsausfälle.
Es ist daher von zentraler Bedeutung, die Bevölkerung mit qualitätsgeprüften, gut verständlichen Informationen für die gesundheitlichen Risiken des Klimawandels - insbesondere Hitze - zu sensibilisieren und sie dabei zu unterstützen, mit den veränderten klimatischen Bedingungen gut zurecht zu kommen. Dies betrifft vor allem vulnerable Gruppen. Gleichzeitig gilt es, mit praxisnahen Handlungsempfehlungen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den Lebenswelten wie Kommunen, Betrieben und Schulen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu motivieren und sie dabei zu unterstützen.
2021 hat die BZgA gemeinsam mit dem BMG eine Kommunikationsinitiative zum Themengebiet „Klimawandel und Gesundheit“ gestartet. Der Fokus liegt dabei bei auf den gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze - zum einen wegen der Häufigkeit und zum anderen wegen des präventiven Potentials hitzebedingter Erkrankungen.
Es sind strategisch-beratende, konzeptionelle, kreativ-grafische sowie redaktionelle Leistungen von dem Auftragnehmer zu erbringen. Hierzu zählt vor allen Dingen die re-daktionelle Betreuung, Aktualisierung und fachliche Weiterentwicklung des Informationsportals www.klima-mensch-gesundheit.de. Insbesondere sind die folgenden Leistungen Bestandteil des Auftrags:
- Projektsteuerung und -koordination
- Strategische und kreativ-konzeptionelle Beratung zur Fortführung, Weiterentwicklung und Umsetzung der Kommunikationsinitiative „Klima-Mensch-Gesundheit“
- Redaktionelle Betreuung, Aktualisierung und Web- bzw. Traffic-Analyse sowie konzeptionell-inhaltliche Weiterentwicklung des Informationsportals www.klima-mensch-gesundheit.de
- Konzeption und Erstellung von Print-Produkten
- Konzeption und Mediengestaltung für Werbemittel (Print und Online)
- Konzeption von audiovisuellen Medien sowie ggf. Steuerung der Umsetzung der Produktion durch Dritte
- Konzeption, Gestaltung und Beschaffung von Give-aways (unter der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit)
- Veranstaltungskonzeption
- Begleitende Öffentlichkeitsarbeit
- Aufbau und redaktionelle Betreuung von Social-Media-Kanälen, inkl. Redaktionsplanung, Content Erstellung (Text, Visualisierung, Grafiken, AV-Medien etc.), Umsetzung der Online-Werbestrategie und des Community-Managements
Köln
Die gesundheitlichen Probleme, die die Menschen durch den Klimawandel erleiden, werden sich mit dem Fortschreiten des Klimawandels mit jedem Jahr und mit jedem Jahrzehnt weiter verstärken. Die Krankheiten werden aber nicht nur für die Betroffenen und ihre Angehörigen, sondern aufgrund ihrer zunehmenden Häufigkeit, den Folgeerkrankungen und dem deutlich erhöhten Versorgungsaufwand eine Herausforderung für das gesamte Gesundheitswesen darstellen. Insbesondere die hitzebedingten Erkrankungen und Beschwerden werden neben der Erhöhung der direkten Krankheitskosten zu erheblichen indirekten, volkswirtschaftlichen relevanten Kosten führen, u. a. durch Arbeits- und Produktivitätsausfälle.
Es ist daher von zentraler Bedeutung, die Bevölkerung mit qualitätsgeprüften, gut verständlichen Informationen für die gesundheitlichen Risiken des Klimawandels - insbesondere Hitze - zu sensibilisieren und sie dabei zu unterstützen, mit den veränderten klimatischen Bedingungen gut zurecht zu kommen. Dies betrifft vor allem vulnerable Gruppen. Gleichzeitig gilt es, mit praxisnahen Handlungsempfehlungen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den Lebenswelten wie Kommunen, Betrieben und Schulen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu motivieren und sie dabei zu unterstützen.
2021 hat die BZgA gemeinsam mit dem BMG eine Kommunikationsinitiative zum Themengebiet „Klimawandel und Gesundheit“ gestartet. Der Fokus liegt dabei bei auf den gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze - zum einen wegen der Häufigkeit und zum anderen wegen des präventiven Potentials hitzebedingter Erkrankungen.
Es sind strategisch-beratende, konzeptionelle, kreativ-grafische sowie redaktionelle Leistungen von dem Auftragnehmer zu erbringen. Hierzu zählt vor allen Dingen die re-daktionelle Betreuung, Aktualisierung und fachliche Weiterentwicklung des Informationsportals www.klima-mensch-gesundheit.de. Insbesondere sind die folgenden Leistungen Bestandteil des Auftrags:
- Projektsteuerung und -koordination
- Strategische und kreativ-konzeptionelle Beratung zur Fortführung, Weiterentwicklung und Umsetzung der Kommunikationsinitiative „Klima-Mensch-Gesundheit“
- Redaktionelle Betreuung, Aktualisierung und Web- bzw. Traffic-Analyse sowie konzeptionell-inhaltliche Weiterentwicklung des Informationsportals www.klima-mensch-gesundheit.de
- Konzeption und Erstellung von Print-Produkten
- Konzeption und Mediengestaltung für Werbemittel (Print und Online)
- Konzeption von audiovisuellen Medien sowie ggf. Steuerung der Umsetzung der Produktion durch Dritte
- Konzeption, Gestaltung und Beschaffung von Give-aways (unter der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit)
- Veranstaltungskonzeption
- Begleitende Öffentlichkeitsarbeit
- Aufbau und redaktionelle Betreuung von Social-Media-Kanälen, inkl. Redaktionsplanung, Content Erstellung (Text, Visualisierung, Grafiken, AV-Medien etc.), Umsetzung der Online-Werbestrategie und des Community-Managements
Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Aus-schöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Aus-schöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die eVergabeplattform statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG
3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
4. Eigenerklärung, dass das Unternehmen während der letzten fünf Jahre keinerlei Zusammenarbeit bzw. vertragliche Beziehung mit Anbietern oder Verbänden aus der Tabak-, Alkohol- Pharma- und/oder Medizinproduktindustrie unterhalten hat und während dieser Vertragslaufzeit keine derartige Zusammenarbeit unterhalten wird.
5. Eigenerklärung Sprachkenntnisse
6. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
7. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
8. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
9. Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
Zu 9:
- Der Gesamtumsatz beträgt mindestens 270.000,00 EUR brutto pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Der Unternehmensumsatz für vergleichbare Leistungen beträgt mindestens 135.000 Euro brutto pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Leistungen strategischen Planung und Umsetzung von Kommunikationskampagnen bzw. -initiativen.
10. Erklärung zu der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt / in Bezug auf den Tätigkeitsbereich in den letzten 3 Jahren
11. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen und folgende Angaben enthalten
- des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
- der Bezeichnung des Projektes
- des Projektzeitraums,
- des Projektvolumens und
- des Projektinhalts sowie Rolle und wesentliche Leistungen des Auftragnehmers.
Es sind Referenzen aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Projektabschluss, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist) einzureichen.
Zu 11:
- Mindestens zwei Referenzen in der strategischen Planung und Umsetzung von Kommunikationskampagnen bzw. -Initiativen
-- für einen öffentlichen Auftraggeber
-- in den Fachgebieten Bildung und Gesundheit
-- mit einer Projektlaufzeit von mind. einem Jahr
-- und einem Projektvolumen von mind. 135.000 EUR netto
- Mindestens zwei Referenzen betreffend die redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals auf Basis des Content Management Systems TYPO3
-- in den Fachgebieten Gesundheit bzw. Bildung
-- mit einer Projektlaufzeit von mind. einem Jahr
und einem Projektvolumen von mind. 50.000 EUR netto
- Mindestens eine Referenz betreffend die Erstellung von Werbemitteln und Social-Media-Content
-- in Fachgebieten Gesundheit bzw. Bildung
-- mit einer Projektlaufzeit von mind. einem Jahr
-- und einem Projektvolumen von mind. 60.000 EUR netto
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.