Rahmenvereinbarung Unterkunftsmöbel für das BWZ Referenznummer der Bekanntmachung: 343-2022-0437
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Unterkunftsmöbel für das BWZ
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Unterkunftsmöbel für die Generalzolldirektion, Direktion IX, Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung
verschiedene Standorte in der Bundesrepublik
Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger Option zur Verlängerung von jeweils 12 Monaten.
Ausstattung von Unterkunftszimmern mit folgenden Möbeln in verschiedenen Ausführungen und Mengen :
- Kleiderwäscheschränke mit Wertfach
Mindestmenge: 318 Stück, geschätzte Menge: 2.178 Stück, Höchstmenge: 2.581 Stück
- Kleiderschränke mit Wertfach, barrierefrei
Mindestmenge: 1 Stück, geschätzte Menge: 11 Stück, Höchstmenge: 14 Stück
- Betten mit Regal und Springaufbeschlag, optional mit erhöhtem Betthaupt
Mindestmenge: 319 Stück, geschätzte Menge: 2.084 Stück, Höchstmenge: 2.501 Stück
-Leucht- und Ablagepaneele
Mindestmenge: 319 Stück, geschätzte Menge: 2.084 Stück, Höchstmenge: 2.496 Stück
- Garderobenpaneele
Mindestmenge: 319 Stück, geschätzte Menge: 2.084 Stück, Höchstmenge: 2.501 Stück
-Wandregale
Mindestmenge: 319 Stück, geschätzte Menge: 2.089 Stück, Höchstmenge: 2.507 Stück
- Mehrzwecktische
Mindestmenge: 319 Stück, geschätzte Menge: 2.091 Stück, Höchstmenge: 2.509 Stück
-Kommoden, optional mit Kabelauslass
Mindestmenge: 319 Stück, geschätzte Menge: 2.089 Stück, Höchstmenge: 2.507 Stück
-Nachttische
Mindestmenge: 319 Stück, geschätzte Menge: 2.089 Stück, Höchstmenge: 2.507 Stück
- Rollcontainer für Wohnunterkünfte
Mindestmenge: 319 Stück, geschätzte Menge: 2.089 Stück, Höchstmenge: 2.507 Stück
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Außerdem ist dem Angebot die Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen beizufügen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular
"Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den Link http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bieteranfragen sollen bis spätestens 19.05.2023 gestellt werden. Spätere Bieteranfragen können unberücksichtigt bleiben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungs-verfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nicht-berücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungs-verfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.