Energetische Verwertung medizinischer Verbrauchs- und Versorgungsgüter (mVV) Referenznummer der Bekanntmachung: JE2-04814-00/532

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=515438
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=515438
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Energetische Verwertung medizinischer Verbrauchs- und Versorgungsgüter (mVV)

Referenznummer der Bekanntmachung: JE2-04814-00/532
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63120000 Lagerung und Lagerhaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beabsichtigt, Dienstleistungen zur Verwertung von Gegenständen zu beschaffen. Diese Dienstleistungen werden im Wege eines europaweiten offenen Verfahrens nach VgV vergeben.

Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des damals neuartigen Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hatte das BMG die Beschaffung von Medizinprodukten sowie medizinischer Verbrauchs- und Versorgungsgüter (nachfolgend: Gegenstände) veranlasst.

Da diese Gegenstände nicht (mehr) in Verkehr gebracht bzw. verwendet werden können, ist eine Verwertung notwendig.

Hierbei ist das BMG (Auftraggeber - AG) auf Dienstleistungen der Verwertung durch externe Entsorgungsunternehmen (Auftragnehmer - AN) angewiesen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 6 999 085.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 7
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Energetische Verwertung mVV - Lager 41239 Mönchengladbach, 44319 Dortmund, 47809 Krefeld, 53881 Euskirchen, 58454 Witten, 59192 Bergkamen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
63120000 Lagerung und Lagerhaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei den Gegenständen handelt es sich zu ca. 90% um Masken (Mund-Nasen-Schutz und partikelfiltrierende Halbmasken) und zu ca. 10% um andere persönliche Schutzausrüstung wie bspw. Einmalhandschuhe, OP-Schutzkittel und OP-Hauben.

Die zu verwertenden Gegenstände lagern in durch Dritte (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lagern auf Paletten. Die Verpackungseinheiten (Karton) sind auf den Paletten mit Folie fixiert.

Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem Schubbodenauflieger am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer stofflichen Verwertung, energetischen Verwertung oder Verwertung als Ersatzbrennstoff. Die Verladung der Paletten in den Schubbodenauflieger erfolgt durch den Lagerdienstleister mithilfe von Hubwagen o. ä. am Tor/der Laderampe des Lagers durch die Tür an der Rückseite des Schubbodenaufliegers.

Die Gegenstände sind zum Teil in Umkartons verpackt (Versandeinheit). Je nach Hersteller sind die Waren zum Teil in weiteren Kartons (kleinste Verpackungseinheit) und ggf. auch in Plastikverpackungen verpackt. Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Verpackungen sind durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Nach den gesetzlichen Vorgaben kann von einer Trennung der Verpackung von den Gegenständen abgesehen werden, wenn dies im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist. Insoweit ist der Auftraggeber auf die Expertise des Auftragnehmers angewiesen.

Die Gegenstände müssen entweder energetisch (energetische Verwertung) oder in Form einer alternativen Verwertungsmethode (alternative Verwertung) verwertet werden. Die Wahl der konkreten Verwertungsform (energetische oder alternative Verwertung) steht dem Auftraggeber frei und wird je Verwertungsauftrag vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber garantiert keine bestimmten Mengen je Verwertungsform.

Einige der Gegenstände müssen aufgrund zollrechtlicher Maßgaben, ohne den Verbleib von wirtschaftlich nutzbaren Resten, energetisch verwertet werden (zoll-konforme Verwertung).

Dagegen können bei ca. 30%-50% der jeweiligen Höchstauftragsmenge die Gegenstände energetisch oder alternativ in Form von stofflicher Verwertung bzw. als Ersatzbrennstoff verwertet werden (frei wählbare Verwertung). Die stoffliche Verwertung als alternative Verwertungsform kann optional vom Auftragnehmer angeboten werden und ersetzt dann teilweise oder ganz die Verwertung als Ersatzbrennstoff.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Abfallhierarchie (Anteil stoffliche Verwertung an der alternativen Verwertung) / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 90
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 2 853 552.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn keine Kündigung 6 Monate vor dem Vertragsende erfolgt. Der Vertrag endet auch ohne Kündigung spätestens zum 31.05.2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Energetische Verwertung mVV - Lager 86156 Augsburg, 86159 Augsburg, 89081 Ulm, 74564 Crailsheim

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
63120000 Lagerung und Lagerhaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei den Gegenständen handelt es sich zu ca. 90% um Masken (Mund-Nasen-Schutz und partikelfiltrierende Halbmasken) und zu ca. 10% um andere persönliche Schutzausrüstung wie bspw. Einmalhandschuhe, OP-Schutzkittel und OP-Hauben.

Die zu verwertenden Gegenstände lagern in durch Dritte (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lagern auf Paletten. Die Verpackungseinheiten (Karton) sind auf den Paletten mit Folie fixiert.

Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem Schubbodenauflieger am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer stofflichen Verwertung, energetischen Verwertung oder Verwertung als Ersatzbrennstoff. Die Verladung der Paletten in den Schubbodenauflieger erfolgt durch den Lagerdienstleister mithilfe von Hubwagen o. ä. am Tor/der Laderampe des Lagers durch die Tür an der Rückseite des Schubbodenaufliegers.

Die Gegenstände sind zum Teil in Umkartons verpackt (Versandeinheit). Je nach Hersteller sind die Waren zum Teil in weiteren Kartons (kleinste Verpackungseinheit) und ggf. auch in Plastikverpackungen verpackt. Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Verpackungen sind durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Nach den gesetzlichen Vorgaben kann von einer Trennung der Verpackung von den Gegenständen abgesehen werden, wenn dies im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist. Insoweit ist der Auftraggeber auf die Expertise des Auftragnehmers angewiesen.

Die Gegenstände müssen entweder energetisch (energetische Verwertung) oder in Form einer alternativen Verwertungsmethode (alternative Verwertung) verwertet werden. Die Wahl der konkreten Verwertungsform (energetische oder alternative Verwertung) steht dem Auftraggeber frei und wird je Verwertungsauftrag vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber garantiert keine bestimmten Mengen je Verwertungsform.

Einige der Gegenstände müssen aufgrund zollrechtlicher Maßgaben, ohne den Verbleib von wirtschaftlich nutzbaren Resten, energetisch verwertet werden (zoll-konforme Verwertung).

Dagegen können bei ca. 30%-50% der jeweiligen Höchstauftragsmenge die Gegenstände energetisch oder alternativ in Form von stofflicher Verwertung bzw. als Ersatzbrennstoff verwertet werden (frei wählbare Verwertung). Die stoffliche Verwertung als alternative Verwertungsform kann optional vom Auftragnehmer angeboten werden und ersetzt dann teilweise oder ganz die Verwertung als Ersatzbrennstoff.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Abfallhierarchie (Anteil stoffliche Verwertung an der alternativen Verwertung) / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 90
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 512 048.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn keine Kündigung 6 Monate vor dem Vertragsende erfolgt. Der Vertrag endet auch ohne Kündigung spätestens zum 31.05.2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Energetische Verwertung mVV - Lager 54329 Konz, 54293 Trier

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
63120000 Lagerung und Lagerhaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei den Gegenständen handelt es sich zu ca. 90% um Masken (Mund-Nasen-Schutz und partikelfiltrierende Halbmasken) und zu ca. 10% um andere persönliche Schutzausrüstung wie bspw. Einmalhandschuhe, OP-Schutzkittel und OP-Hauben.

Die zu verwertenden Gegenstände lagern in durch Dritte (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lagern auf Paletten. Die Verpackungseinheiten (Karton) sind auf den Paletten mit Folie fixiert.

Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem Schubbodenauflieger am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer stofflichen Verwertung, energetischen Verwertung oder Verwertung als Ersatzbrennstoff. Die Verladung der Paletten in den Schubbodenauflieger erfolgt durch den Lagerdienstleister mithilfe von Hubwagen o. ä. am Tor/der Laderampe des Lagers durch die Tür an der Rückseite des Schubbodenaufliegers.

Die Gegenstände sind zum Teil in Umkartons verpackt (Versandeinheit). Je nach Hersteller sind die Waren zum Teil in weiteren Kartons (kleinste Verpackungseinheit) und ggf. auch in Plastikverpackungen verpackt. Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Verpackungen sind durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Nach den gesetzlichen Vorgaben kann von einer Trennung der Verpackung von den Gegenständen abgesehen werden, wenn dies im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist. Insoweit ist der Auftraggeber auf die Expertise des Auftragnehmers angewiesen.

Die Gegenstände müssen entweder energetisch (energetische Verwertung) oder in Form einer alternativen Verwertungsmethode (alternative Verwertung) verwertet werden. Die Wahl der konkreten Verwertungsform (energetische oder alternative Verwertung) steht dem Auftraggeber frei und wird je Verwertungsauftrag vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber garantiert keine bestimmten Mengen je Verwertungsform.

Einige der Gegenstände müssen aufgrund zollrechtlicher Maßgaben, ohne den Verbleib von wirtschaftlich nutzbaren Resten, energetisch verwertet werden (zoll-konforme Verwertung).

Dagegen können bei ca. 30%-50% der jeweiligen Höchstauftragsmenge die Gegenstände energetisch oder alternativ in Form von stofflicher Verwertung bzw. als Ersatzbrennstoff verwertet werden (frei wählbare Verwertung). Die stoffliche Verwertung als alternative Verwertungsform kann optional vom Auftragnehmer angeboten werden und ersetzt dann teilweise oder ganz die Verwertung als Ersatzbrennstoff.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Abfallhierarchie (Anteil stoffliche Verwertung an der alternativen Verwertung) / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 90
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 349 936.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn keine Kündigung 6 Monate vor dem Vertragsende erfolgt. Der Vertrag endet auch ohne Kündigung spätestens zum 31.05.2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Energetische Verwertung mVV - Lager 21129 Hamburg, 31139 Hildesheim, 19258 Gallin

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
63120000 Lagerung und Lagerhaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu verwertenden Gegenstände lagern in durch Dritte (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lagern auf Paletten. Die Verpackungseinheiten (Karton) sind auf den Paletten mit Folie fixiert.

Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem Schubbodenauflieger am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer stofflichen Verwertung, energetischen Verwertung oder Verwertung als Ersatzbrennstoff. Die Verladung der Paletten in den Schubbodenauflieger erfolgt durch den Lagerdienstleister mithilfe von Hubwagen o. ä. am Tor/der Laderampe des Lagers durch die Tür an der Rückseite des Schubbodenaufliegers.

Die Gegenstände sind zum Teil in Umkartons verpackt (Versandeinheit). Je nach Hersteller sind die Waren zum Teil in weiteren Kartons (kleinste Verpackungseinheit) und ggf. auch in Plastikverpackungen verpackt. Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Verpackungen sind durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Nach den gesetzlichen Vorgaben kann von einer Trennung der Verpackung von den Gegenständen abgesehen werden, wenn dies im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist. Insoweit ist der Auftraggeber auf die Expertise des Auftragnehmers angewiesen.

Die Gegenstände müssen entweder energetisch (energetische Verwertung) oder in Form einer alternativen Verwertungsmethode (alternative Verwertung) verwertet werden. Die Wahl der konkreten Verwertungsform (energetische oder alternative Verwertung) steht dem Auftraggeber frei und wird je Verwertungsauftrag vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber garantiert keine bestimmten Mengen je Verwertungsform.

Einige der Gegenstände müssen aufgrund zollrechtlicher Maßgaben, ohne den Verbleib von wirtschaftlich nutzbaren Resten, energetisch verwertet werden (zoll-konforme Verwertung).

Dagegen können bei ca. 30%-50% der jeweiligen Höchstauftragsmenge die Gegenstände energetisch oder alternativ in Form von stofflicher Verwertung bzw. als Ersatzbrennstoff verwertet werden (frei wählbare Verwertung). Die stoffliche Verwertung als alternative Verwertungsform kann optional vom Auftragnehmer angeboten werden und ersetzt dann teilweise oder ganz die Verwertung als Ersatzbrennstoff.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Abfallhierarchie (Anteil stoffliche Verwertung an der alternativen Verwertung) / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 90
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 068 416.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn keine Kündigung 6 Monate vor dem Vertragsende erfolgt. Der Vertrag endet auch ohne Kündigung spätestens zum 31.05.2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Energetische Verwertung mVV - Lager 48488 Emsbüren

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
63120000 Lagerung und Lagerhaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu verwertenden Gegenstände lagern in durch Dritte (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lagern auf Paletten. Die Verpackungseinheiten (Karton) sind auf den Paletten mit Folie fixiert.

Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem Schubbodenauflieger am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer stofflichen Verwertung, energetischen Verwertung oder Verwertung als Ersatzbrennstoff. Die Verladung der Paletten in den Schubbodenauflieger erfolgt durch den Lagerdienstleister mithilfe von Hubwagen o. ä. am Tor/der Laderampe des Lagers durch die Tür an der Rückseite des Schubbodenaufliegers.

Die Gegenstände sind zum Teil in Umkartons verpackt (Versandeinheit). Je nach Hersteller sind die Waren zum Teil in weiteren Kartons (kleinste Verpackungseinheit) und ggf. auch in Plastikverpackungen verpackt. Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Verpackungen sind durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Nach den gesetzlichen Vorgaben kann von einer Trennung der Verpackung von den Gegenständen abgesehen werden, wenn dies im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist. Insoweit ist der Auftraggeber auf die Expertise des Auftragnehmers angewiesen.

Die Gegenstände müssen entweder energetisch (energetische Verwertung) oder in Form einer alternativen Verwertungsmethode (alternative Verwertung) verwertet werden. Die Wahl der konkreten Verwertungsform (energetische oder alternative Verwertung) steht dem Auftraggeber frei und wird je Verwertungsauftrag vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber garantiert keine bestimmten Mengen je Verwertungsform.

Einige der Gegenstände müssen aufgrund zollrechtlicher Maßgaben, ohne den Verbleib von wirtschaftlich nutzbaren Resten, energetisch verwertet werden (zoll-konforme Verwertung).

Dagegen können bei ca. 30%-50% der jeweiligen Höchstauftragsmenge die Gegenstände energetisch oder alternativ in Form von stofflicher Verwertung bzw. als Ersatzbrennstoff verwertet werden (frei wählbare Verwertung). Die stoffliche Verwertung als alternative Verwertungsform kann optional vom Auftragnehmer angeboten werden und ersetzt dann teilweise oder ganz die Verwertung als Ersatzbrennstoff.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Abfallhierarchie (Anteil stoffliche Verwertung an der alternativen Verwertung) / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 90
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 698 224.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn keine Kündigung 6 Monate vor dem Vertragsende erfolgt. Der Vertrag endet auch ohne Kündigung spätestens zum 31.05.2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Energetische Verwertung mVV - Lager 01619 Zeithain (Dresden), 06116 Halle, 99428 Nohra

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
63120000 Lagerung und Lagerhaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu verwertenden Gegenstände lagern in durch Dritte (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lagern auf Paletten. Die Verpackungseinheiten (Karton) sind auf den Paletten mit Folie fixiert.

Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem Schubbodenauflieger am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer stofflichen Verwertung, energetischen Verwertung oder Verwertung als Ersatzbrennstoff. Die Verladung der Paletten in den Schubbodenauflieger erfolgt durch den Lagerdienstleister mithilfe von Hubwagen o. ä. am Tor/der Laderampe des Lagers durch die Tür an der Rückseite des Schubbodenaufliegers.

Die Gegenstände sind zum Teil in Umkartons verpackt (Versandeinheit). Je nach Hersteller sind die Waren zum Teil in weiteren Kartons (kleinste Verpackungseinheit) und ggf. auch in Plastikverpackungen verpackt. Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Verpackungen sind durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Nach den gesetzlichen Vorgaben kann von einer Trennung der Verpackung von den Gegenständen abgesehen werden, wenn dies im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist. Insoweit ist der Auftraggeber auf die Expertise des Auftragnehmers angewiesen.

Die Gegenstände müssen entweder energetisch (energetische Verwertung) oder in Form einer alternativen Verwertungsmethode (alternative Verwertung) verwertet werden. Die Wahl der konkreten Verwertungsform (energetische oder alternative Verwertung) steht dem Auftraggeber frei und wird je Verwertungsauftrag vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber garantiert keine bestimmten Mengen je Verwertungsform.

Einige der Gegenstände müssen aufgrund zollrechtlicher Maßgaben, ohne den Verbleib von wirtschaftlich nutzbaren Resten, energetisch verwertet werden (zoll-konforme Verwertung).

Dagegen können bei ca. 30%-50% der jeweiligen Höchstauftragsmenge die Gegenstände energetisch oder alternativ in Form von stofflicher Verwertung bzw. als Ersatzbrennstoff verwertet werden (frei wählbare Verwertung). Die stoffliche Verwertung als alternative Verwertungsform kann optional vom Auftragnehmer angeboten werden und ersetzt dann teilweise oder ganz die Verwertung als Ersatzbrennstoff.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Abfallhierarchie (Anteil stoffliche Verwertung an der alternativen Verwertung) / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 90
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 677 280.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn keine Kündigung 6 Monate vor dem Vertragsende erfolgt. Der Vertrag endet auch ohne Kündigung spätestens zum 31.05.2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Energetische Verwertung mVV - Lager 63820 Elsenfeld

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
63120000 Lagerung und Lagerhaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu verwertenden Gegenstände lagern in durch Dritte (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lagern auf Paletten. Die Verpackungseinheiten (Karton) sind auf den Paletten mit Folie fixiert.

Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem Schubbodenauflieger am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer stofflichen Verwertung, energetischen Verwertung oder Verwertung als Ersatzbrennstoff. Die Verladung der Paletten in den Schubbodenauflieger erfolgt durch den Lagerdienstleister mithilfe von Hubwagen o. ä. am Tor/der Laderampe des Lagers durch die Tür an der Rückseite des Schubbodenaufliegers.

Die Gegenstände sind zum Teil in Umkartons verpackt (Versandeinheit). Je nach Hersteller sind die Waren zum Teil in weiteren Kartons (kleinste Verpackungseinheit) und ggf. auch in Plastikverpackungen verpackt. Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Verpackungen sind durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Nach den gesetzlichen Vorgaben kann von einer Trennung der Verpackung von den Gegenständen abgesehen werden, wenn dies im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist. Insoweit ist der Auftraggeber auf die Expertise des Auftragnehmers angewiesen.

Die Gegenstände müssen entweder energetisch (energetische Verwertung) oder in Form einer alternativen Verwertungsmethode (alternative Verwertung) verwertet werden. Die Wahl der konkreten Verwertungsform (energetische oder alternative Verwertung) steht dem Auftraggeber frei und wird je Verwertungsauftrag vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber garantiert keine bestimmten Mengen je Verwertungsform.

Einige der Gegenstände müssen aufgrund zollrechtlicher Maßgaben, ohne den Verbleib von wirtschaftlich nutzbaren Resten, energetisch verwertet werden (zoll-konforme Verwertung).

Dagegen können bei ca. 30%-50% der jeweiligen Höchstauftragsmenge die Gegenstände energetisch oder alternativ in Form von stofflicher Verwertung bzw. als Ersatzbrennstoff verwertet werden (frei wählbare Verwertung). Die stoffliche Verwertung als alternative Verwertungsform kann optional vom Auftragnehmer angeboten werden und ersetzt dann teilweise oder ganz die Verwertung als Ersatzbrennstoff.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Abfallhierarchie (Anteil stoffliche Verwertung an der alternativen Verwertung) / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 90
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 169 456.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn keine Kündigung 6 Monate vor dem Vertragsende erfolgt. Der Vertrag endet auch ohne Kündigung spätestens zum 31.05.2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Auftragnehmer -oder ein die Verwertung vornehmender Unterauftragnehmer- ist ein nach dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen -Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)- und der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften -Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)- zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.

Darüber hinaus wird eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 31 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB gefordert.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Gefordert ist ein Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.

Für den Fall der Nichteintragung genügt die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Gefordert ist der gültige Nachweis einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb. Der vorgezeichnete Nachweis muss ab Bekanntmachung mindestens für eine Dauer von 12 Monaten gültig sein.

Der Auftragnehmer setzt für die Erbringung der Leistung nur geeignetes, insbesondere fachlich qualifiziertes und adäquat erfahrenes Personal ein. Er stellt die Eignung des eingesetzten Personals während der gesamten Vertragslaufzeit sicher.

Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass das von ihm eingesetzte Personal die erforderlichen fachlichen und persönlichen sowie sämtliche gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllt, die für die Durchführung der mit diesem Vertrag übertragenen Aufgaben notwendig sind.

Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die notwendige Qualifikation des von ihm eingesetzten Personals durch Vorlage geeigneter Bescheinigungen, Prüfungszeugnisse etc. nachzuweisen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 7
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/05/2023
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/05/2023
Ortszeit: 14:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/04/2023

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