Desinfektions- und Reinigungsmittel für die LWL-Kliniken Dortmund und Lengerich Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-017-11-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Desinfektions- und Reinigungsmittel für die LWL-Kliniken Dortmund und Lengerich
Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Desinfektions- und Reinigungsmittel für die LWL-Kliniken Dortmund und Lengerich
LWL-Klinik Dortmund
LWL-Klinik Lengerich
Rahmenvertrag für eine Vertragslaufzeit von max. 48 Monaten über den Kauf und die Lieferung von kompatiblen Desinfektionsmitteln und Reinigungsmitteln für die LWL-Kliniken Dortmund und Lengerich.
Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
I. Auftragswertschätzung
Voraussichtliche Auftragswertschätzung (netto) für die gesamte Vertragslaufzeit (48 Monate) gem. § 3 Abs. 4 VgV: 270.000,- €
Die im Einzelnen voraussichtlichen, geschätzten Auftragsmengen für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind dem Preisblatt des jeweiligen Loses zu entnehmen.
Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung).
II. Maximaler Höchstwert
Maximaler (optionaler) Höchstwert (netto) für die gesamte Vertragslaufzeit (48 Monate) gem. § 3 Abs. 4 VgV: 322.000,- €
Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% unterschritten wird (s. oben geschätzte Auftragswerte). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 7 Monate vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate.
Im Rahmen der Qualitätsbewertung findet eine mehrwöchige Teststellung statt.
Weitergehende Informationen sind der Anlage A - Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Rechtsform, Eigentümer, vertretungsberechtigte Person/en, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche, bei natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung), Informationen zu betrieblichen Umweltmanagementmaßnahmen, einzureichen.
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beigefügt:
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
- er/sie das Gewerbe angemeldet hat und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
- er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
- er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt;
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abzugeben.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält
sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist min. 1 Referenz (nicht älter als 5 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen je Los sowie Art des Auftraggebers vergleichbar sind.
Sofern Sie bereits für den LWL als Rahmenvertragspartner oder als Unterauftragnehmer eines Rahmenvertragspartners über die Lieferung von Desinfektions- und/oder Reinigungsmittel tätig sind / waren, können Sie den LWL als eine der geforderten Referen-zen benennen.)
Folgende Informationen sind anzugeben:
- Auftraggeber
- Ansprechperson, Telefonnummer
- Kurzbeschreibung des Auftrags: Produkte, Vertragsform,
Anzahl der Anlieferstellen, Auftragsvolumen in EUR (netto) bzw. Auftragsmenge pro Jahr
- Dauer /Länge der Zusammenarbeit
Es ist min. 1 Referenz (wie beschrieben) zu benennen.
Art und Umfang der Leistungen sind vergleichbar, wenn es sich bei der Referenz um
- einen Vertrag mit diversen Anlieferstellen (min. 2) handelt,
- die Lieferung über einen längeren Zeitraum (min. 1 Jahr) erfolgt und
- es sich um ein vergleichbares Auftragsvolumen (netto) bzw. eine vergleichbare Auftragsmenge pro Jahr handelt.
Art des Auftraggebers ist vergleichbar, wenn die jeweilige Referenz einen Bezug zu einer Gesund-heitseinrichtung hat (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und Heimeinrichtungen, Mitglied an einer Einkaufsgemeinschaft für Krankenhäuser, regelmäßige Lieferung an Behörden und Organisatio-nen mit Sicherheitsaufgaben (z.B. Feuerwehr, THW, Polizei oder gemeinnützige Vereine im Rettungsdienst) etc.).
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B). Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß Rahmenvertrag (siehe Vergabeunterlagen, Anlage E) einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.